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Missverständnisse rund um die Wehrpflicht

Lesedauer: 4 Minuten

Eine Replik auf den Beitrag von Darwin R. Gossel in ef 258

Robert Nef, Jahrgang 1942, ist Mitbegründer des Liberalen Instituts der Schweiz. Er war Milizoffizier der Schweizer Armee und ist Träger der Hayek Medaille und der Roland Baader Auszeichnung 2016. Auf seiner Webseite www.robert-nef.ch sind auch seine grundsätzlichen Beiträge zur Landesverteidigung publiziert.

Es trifft zu, dass die Wehrpflicht die radikalste und intensivste Last ist, die eine Gemeinschaft ihren Mitgliedern zumutet, wenn sie alle Wehrfähigen dazu zwingt, ihr Leben einzusetzen und gegebenenfalls auch Feinde zu töten. Das Schicksal, in einem Krieg getötet zu werden, trifft heute alle, aber die Bereitschaft zum Töten wird nur allen Wehrpflichtigen zugemutet. Murray Rothbards Kritik an der Allgemeinen Wehrpflicht, an die Darwin R. Gossel als Verfasser des Artikels «Wehrpflicht ist Sklaverei» anknüpft (in: Eigentümlich frei, Dezember 2025, S., 46 ff), bezieht sich in erster Linie auf die USA, deren Streitkräfte seit dem 19. Jahrhundert nicht für die unmittelbare Verteidigung des eigenen Territoriums eingesetzt worden sind, sondern als Instrument der aussenpolitischen Intervention in der ganzen Welt. Auch in der Geschichte Deutschlands war der Wehrdienst im letzten Jahrhundert vom Geist der Eroberung nach aussen und der Gefolgschaft gegenüber den eigenen politischen Machthabern geprägt.

Es gibt aber weltweit viele Staaten, die ihren Ursprung der erfolgreichen Verteidigung gegen effektive oder potenzielle Aggressoren verdanken und bei denen die Gesamtheit wehrpflichtiger Bürger und nicht eine Gruppe von besoldeten Kämpfern, daran wesentlichen Anteil hat. Wehrpflicht zur Verteidigung der eigenen Gebietskörperschaft gegen militärische Bedrohungen von aussen, verdient – rückblickend und vorausblickend – eine differenziertere Analyse.

Sie ist in «bottom up» d.h. in genossenschaftlich entstandenen Gemeinwesen, zu denen die Schweiz gehört, nicht von einem politischen Machthaber «top down» verordnet worden. Die Wehrpflicht hat sich dort aus den Wurzeln des Gemeinwerks entwickelt, das schon vor der Geldwirtschaft für die Existenzsicherung von Kollektiven sorgte, die grösser und komplexer waren als der Sippenverband, aber kleiner als der später entstandene territorial zentralisierte Nationalstaat. Wenn sich solche Gemeinschaften durch interne Kooperation und durch gewinnbringenden Austausch zu friedlichen Inseln des relativen Wohltands unter Sesshaften entwickelten, lag es nahe, und liegt es auch in Zukunft nahe, dass solche Gebiete die Aggressionslust von Mächtigen und von ökonomisch weniger Erfolgreichen weckten. Friedliche, erfolgreiche Gemeinschaften mussten sich seit je mit Abwehrsystemen und Waffen selbst verteidigen, sonst wurden sie zum Opfer aggressiver Nomaden und Piraten, die als erfolgreiche Eroberer oft zu Supermächten wurden.

Das ist der Ursprung der gemeinsamen gewaltsamen Verteidigung von prosperierenden Gemeinwesen gegen militärische Aggression von aussen. «Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt», so Schiller, in «Wilhelm Tell». Pazifistische Gemeinwesen, die auf gewaltsame Verteidigung verzichteten, hatten im Lauf der Menschheitsgeschichte keine Überlebenschancen. Dies sollten heute auch jene Pioniere berücksichtigen, die mit guten Gründen «freie Städte» gründen wollen, die, wenn sie erfolgreich sind, zweifellos Eroberungsgelüste der weltweit mächtigen autoritären Freiheitsfeinde wecken. Es ist nicht überflüssig, sich Gedanken zu machen, wie sich freie unabhängige Gemeinwesen gegen gewaltsame Angriffe wirksam wehren können.

Um sich gegen Gewalt von aussen gemeinsam wirksam wehren zu können, gibt es grundsätzlich drei Verfahren.

Erstens

Man organisiert gemeinsam eine gemeinsame Verteidigung, an der grundsätzlich alle Wehrfähigen miteinbezogen sind. Die unangenehmste und radikalste Form des Sich gegen Gewalt Verteidigens ist die «bottom up» organisierte Gegengewalt. Man muss bereit sein, sich gegen Angreifer zu wehren, indem man selbst Gegengewalt ausübt. Davon sollte – ohne gute Begründung – niemand dispensiert werden. Wer diese Pflicht lediglich den – freiwillig – relativ Gewaltbereiten auferlegt, schafft eine Zweiklassengesellschaft, in der sich angeblich Friedfertige von angeblich Gewaltbereiten verteidigen lassen. Man muss in einer verteidigungsbereiten Gemeinschaft Waffen bedienen können, um nicht selbst Opfer von Waffen der Angreifer zu werden. Wer sich nicht wirksam wehrt, wird früher oder später erobert. Das Erobert-Werden ist der Preis des konsequenten Pazifismus der Wehrdienstverweigerer. Sie werden, – oft voreilig – als moralisch besonders wertvoll eingestuft. Unbestritten ist: Wer sich im Wehrdienst gewaltsam mit der Waffe wehrt und notfalls andere tötet, nimmt Schuld auf sich. Wer sich weigert, dies zu tun oder dies an eine speziell definierte und bezahlte Gruppe von «Staatssöldnern» delegiert, wird allerdings für all dies mitverantwortlich, was nach einer gewaltsamen Eroberung geschieht.

Zweitens

Eine zweite Option ist die Verpflichtung bezahlter professioneller Verteidiger, die allerdings schon in Friedenszeiten bereitstehen und bezahlt werden müssen. Weil diese bezahlten Verteidiger nicht identisch sind mit der Bevölkerung, die sie verteidigt, besteht die Gefahr, dass sie als institutionalisierte interne Gewaltorganisation auch intern Bestandteil eines etablierten Machtapparats werden. Wer den politischen Oberbefehl über eine Berufsarmee hat, besitzt eine Schlüsselposition, die im Lauf der Geschichte schon sehr oft missbraucht worden ist. Der innenpolitische Vorteil einer Wehrpflichtarmee, in der die Verteidiger mit den Bürgern identisch sind, besteht darin, dass darin sämtliche politischem Meinungen spiegelbildlich vorhanden sind, was eine Instrumentalisierung zugunsten einer einzigen vorherrschenden Partei oder einer Koalition verhindert oder mindestens erschwert.

Drittens

Die dritte Alternative ist die Gründung eines Verteidigungspaktes, der als Bündnis die militärische Verteidigung organisiert und finanziert. Die Gefahr dieser gewaltsamen Verteidigungsorganisation besteht darin, dass sich der im Bündnis jeweils Mächtigste auch zum Beherrscher über alle anderen etabliert.

Für alle diese Formen organisierter militärischer Verteidigung gibt es in der Geschichte entlarvende und lehrreiche Beispiele. Die allgemeine Wehrpflicht reicht in der Schweiz historisch bis ins frühe Mittelalter zurück. Der freie Mann hatte das Recht, eine Waffe zu tragen um seine eigene Person gegen individuelle Waffengewalt verteidigen zu können. Das Recht und die Pflicht zur Verteidigung wurde – vor allem in der Urschweiz – nie an den Adelsstand delegiert. Dieser nannte sich selbst «Wehrstand» und dominierte dank dem Gewaltmonopol europaweit bald einmal alle andern. Der Nährstand (Bauern und Handerker) liess sich in der Urschweiz das Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung nicht wegnehmen. Die allgemeine Wehrpflicht ist also historisch aus dem allgemeinen Recht zum Waffentragen zur gewaltsamen Selbstverteidigung entstanden, und das Seitengewehr war während Jahrhunderten der «Ausweis» für die Mitbestimmungsfähigkeit an der Landsgemeinde, an der jährlich die Regierung (auf ein Jahr) gewählt wurde, und das Budget und der Steuertarif durch Mehrheiten von Betroffenen und Beteiligten immer wieder neu festgesetzt wurde. Die Mehrheit entschied auch über die Beteiligung an Kriegen.

Ganz entscheidend ist für die Aufrechterhaltung oder Wiedereinführung einer allgemeinen Wehrpflicht ist die Tatsache, dass die Wehrpflichtigen ausschliesslich zur Verteidigung des eigenen Territoriums eingesetzt werden. Eine Armee, die aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen Einsätze in anderen Ländern vorsieht, darf aus dieser Sicht dafür nur Freiwillige einsetzen. Dies bedingt eine Organisation der Landesverteidigung, die zwischen Selbstverteidigungspflicht und Mitwirkung an Auslandeinsätzen im Rahmen von Bündnispflichten klar unterscheidet.

Quintessenz

Wer sich nicht wirksam wehrt, wird früher oder später erobert. Kein Land kann sich durch bezahlte Söldner oder durch die Streitkräfte anderer dauerhaft und wirksam verteidigen lassen.

Publiziert in «eigentümlich frei», März/April 2026, S. 78-79

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