Meine Damen und Herren! Ich stelle meine Ausführungen unter das Motto folgender Frage: Wer schützt uns vor den Schützern? Oder, wenn Sie es lieber auf Latein haben: Quis custodiet custodes ipsos? Ich habe im Hinblick auf mein Votum zunächst meinen Auftrag als Korreferent analysiert. Was erwarten Sie von mir und was kann ich Ihnen bieten? Was war das Motiv der Veranstalter, wenn sie nach Gerd Habermann, dem bekannten Wohlfahrtsstaatkritiker, der auch den Konsumentenschutz nicht von seiner Radikalkritik ausnimmt (wie wir das soeben gehört haben), einen ebenfalls als Wohlfahrtsstaatkritiker bekannten Gast aus der Schweiz einladen? Wollte man sehen, wer von den beiden noch kritischer sei, – eine Art Schaukampf zwischen zwei Referenten, die in sehr vielen Dingen derselben Meinung sind -, oder war man gespannt, ob es da noch interessante Differenzen gebe?
Möglicherweise hat die in der Bundesrepublik verbreitete Vorstellung von einer besonders freiheitlichen Schweiz, wie sie gelegentlich zu einer eigentlichen Idylle emporstilisiert wird, bei meiner Einladung als Referent eine Rolle gespielt. Die Hoffnung, dass wir in der Schweiz in Sachen Konsumentenschutz eine Art «Insel der Seligen» seien, und dass ich diesbezüglich etwas für Ihr Land Modellhaftes vortragen könnte, ist leider unbegründet. Ich habe mir die Mühe genommen, die schweizerische Rechtslage beim Konsumentenschutz genauer zu studieren, und ich muss bekennen, dass ich als Liberaler einmal mehr ernüchtert bin. Wir sind auch in diesen Belangen um kein Haar besser und um kein Haar freiheitlicher als unsere Nachbarn. Wir regulieren vielleicht etwas langsamer, etwas vielfältiger, etwas weniger gründlich, aber die Grundlagen unseres Konsumentenschutzes sind in keiner Weise besonders freiheitlich. Wir kennen sogar einen speziellen Verfassungsartikel zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Es gibt dazu verschiedenste Gesetze, ein Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (das ich durchaus für notwendig halte), dann ein Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht, ein Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten und ein Bundesgesetz über den Konsumkredit. Also eine ganze Reihe von Erlassen, die für Sie vielleicht auch dokumentieren, dass die halbdirekte Demokratie nicht immer nur ein Optimum an Freiheitlichkeit garantiert. Man kann sie auch als Einfallstor missbrauchen, um allerhand Populäres, das man für wahr, schön und gut hält, allgemeinverbindlich durch Mehrheitsbeschlüsse einzuführen, z.B. einen staatlich garantierten oder unterstützten Konsumentenschutz oder die Institution eines «Preisüberwachers». Erfahrungsgemäss wagt es kaum ein Politiker, auch kein bürgerlicher, gegen solche Regulierungen anzutreten, weil man ja den Konsumentenschutz an sich im Allgemeinen für etwas Gutes hält. Warum sollte sich nicht auch der Staat in den Dienst dieses populären Ziels stellen?
Der Begriff «Schutz» weckt vorwiegend positive Assoziationen, u.a. mitmenschliche Wärme und Zuneigung. Die Vorstellung vom Staat, der da den Schwächeren Schutz gewährt, hat etwas unglaublich Attraktives, und selbst in einem freiheitsgewohnten Land, ist die Widerstandskraft nicht genügend stark, um eine solche «wohlwollend bevormundende» Gesetzgebung zu verhindern. Das Einzige, was aus liberaler Sicht den Eingriff in die Freiheit etwas mildert, ist, dass in der Schweiz der Gesetzesvollzug Sache der Kantone ist. Wir kennen keinen zentralen nationalen Vollzugsapparat. Daraus ergibt sich eine Konkurrenz bei der Auslegung, eine Konkurrenz verschiedener Auffassungen in verschiedenen Mentalitäten, in verschiedenen Sprachen, und das bringt auch jene Vielfalt mit sich, welche die schlimmsten Auswüchse einer populistisch- interventionistischen Gesetzgebung wieder etwas mildert. Ich glaube nicht, dass es für diese Veranstaltung ergiebig wäre, wenn ich nun vor Ihnen über die Finessen des geltenden Konsumentenschutzrechtes in der Schweiz rechtsvergleichend referieren würde.
Ich möchte vielmehr auf ein paar grundsätzliche Punkte eingehen, die im Referat von Gerd Habermann angeklungen sind und die es wert sind, vertieft und weiter diskutiert zu werden. Für mich ist der zentrale Begriff, der beim Konsumentenschutz, in Frage steht, die Mündigkeit. Wie mündig ist der Konsument, wie mündig ist der Mensch? Mündigkeit ist etwas, das wir einander in einer freien Gesellschaft als erwachsene Menschen zubilligen und zumuten. Wir möchten natürlich alle, dass das Idealbild vom mündigen Menschen, das wir vor uns und in uns und um uns haben, in der Realität auch tatsächlich zum Zug kommt. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem sehr weisen, älteren Unternehmer, bei dem wir über liberale Grundwerte, u.a. auch über Mündigkeit diskutierten. «Wissen Sie, Herr Nef, ich gehe politisch in vielem mit Ihnen einig, aber ich bin in meinem Leben solchen mündigen Menschen, wie Sie dies Liberalen voraussetzen, eher selten begegnet. Ich habe mehr Menschen getroffen, die eigentlich nicht genau wussten, was sie wollten, die sehr beratungsbedürftig waren, die froh waren, wenn sie einen Teil ihrer Verantwortung einerseits an staatliche und andererseits auch an andere Institutionen wieder abgeben konnten». Mein Gesprächspartner hat mir also vorgeworfen, mit dem von mir propagierten Bild des mündigen Menschen die anthropologischen Fakten zu verlassen und einem Phantom nachzujagen. Das gibt mir bis heute zu denken.
Gewiss gibt es Situationen im Leben, in denen man auch selbst an der eigenen Mündigkeit zweifeln möchte, und gewiss gibt es Situationen, in denen man realisiert, wie schwierig es ist, etwas so zu analysieren, dass man zu einem rationalen, im eigenen aufgeklärten Interesse stehenden Entschluss kommt.
Dazu nur ein Beispiel: die Krankenversicherung. Wir haben in der Schweiz eine Pflichtversicherung, die ergänzt werden kann durch zusätzliche Leistungen. Und es ist unglaublich schwierig, selbst für jene, die sich intensiv damit befassen, die Risiken und Chancen von Versicherungsentscheidungen auf dem Hintergrund verschiedener Szenarien der Entwicklung vorauszusehen. Einerseits ist es schon in der Gegenwart schwer zu beurteilen, was man an Risiken selbst tragen kann und was man versichern muss, andererseits weiss niemand, wohin der medizinische Fortschritt bzw. der medizinische Irrtum führen wird, d.h. man muss seine Versicherungspolice auf eine Entwicklung abstimmen, die noch unbekannt ist. Dies ist eine unglaublich schwierige Aufgabe, die uns allerdings aus zahlreichen anderen Lebensbereichen ebenfalls vertraut ist. Ich verstehe aber die Leute, die behaupten, die meisten Menschen wären überfordert, wenn sie ihre lebenslängliche Gesundheitsvorsorge adäquat privatautonom versichern müssten. Ein solcher Entscheid muss verknüpft werden mit einer Art Lebensplanung und einer persönlichen Finanzplanung. Die Frage, wie ein solcher Entscheid an ein sich rasch wandelndes Gesundheitswesen zu adaptieren sei, das auf einer komplexen Kombination von Märkten und staatlich finanzierten Angeboten basiert, ist ebenfalls nicht leicht zu beantworten. Nichtsdestotrotz ist Gesundheit etwas höchst Persönliches, und ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Kollektiv hier grundsätzlich besser und rationaler entscheidet als ein gut informiertes Individuum. Darum sollte man als Liberaler auch in solchen komplexen Fragen nicht vor dem Status quo, der aufgrund eines Dickichts von widersprüchlichen, meist gut gemeinten aber teilweise absurden Interventionen und Regulierungen geprägt ist, kapitulieren. Dies gilt nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in anderen Bereichen, in denen die Übersicht erschwert ist und die Frage nach dem «richtige Weg», der zu einem selbst passt, nicht leicht zu beantworten ist.
Ich warne davor, deshalb den Menschen und speziell den Konsumenten grundsätzlich einfach als zunehmend bevormundungsbedürftig hinzustellen. Es gibt den Prozess der Entdummung, – ich wähle absichtlich dieses ungewohnte Wort – in Analogie zum Begriff der Verdummung, den man im Zusammenhang mit der Werbung gern etwas voreilig verwendet. Wir sollten beim Konsumentenschutz den Weg der Entdummung beschreiten, und ich glaube auch, dass in diesem Bereich zahlreiche neue Berufsfelder entstehen werden. Es gibt einen zunehmenden Bedarf an subtiler Beratung, an subtiler Ausbildung, an Publikationen, an Lehrangeboten, an Medien, welche die Konsumenten in die Lage versetzen in schwierigen Belangen, rationale und im aufgeklärten Eigeninteresse liegende Entscheidungen zu fällen.
In diesem Bereich gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Berufsgruppen, die sich etablieren können. Die eine besteht aus den «beauftragten Schützern». Sie operieren mit der Grundannahme: «Ich weiss, was für Dich gut ist und ich helfe Dir, indem ich Dir jetzt verbindlich vorschreibe, was Du jetzt tun und unterlassen sollst.» Das sind m. E. die problematischen «Schützer». Man könnte sie in Anlehnung an Dostojewski «Grossinquisitoren» nennen (nach der berühmten Passage im Roman «Die Brüder Karamasow», wo der spanische Grossinquisitor dem wiedererschienenen Jesus gegenübergestellt wird). Der Grossinquisitor weiss, was für die anderen gut ist, und das ist auch das Merkmal der Berufsgruppe der «offiziellen Schützer». Das Risiko einer Gesellschaft, die auf Freiheit, Verantwortung, Eigenständigkeit und Sympathie basiert, ist ihnen zu gross.
Die andere Konsumentenschutz-Berufsgruppe besteht aus Leuten die sagen «Ich weiss etwas mehr als Du, aber ich kenne Deine Bedürfnisse nicht, wir kommen jetzt miteinander ins Geschäft, wir kommunizieren und wir versuchen miteinander herauszufinden, was in dieser schwierigen Situation für alle Beteiligten das Beste ist.» In einer Situation, in welcher gewisse Fachleute behaupten, der Arbeitsgesellschaft gehe die Arbeit aus, in einer Situation, in der es sehr viele Bereiche gibt, die tatsächlich unübersichtlich und sehr kompliziert sind, glaube ich, dass diese zweite Berufsgruppe, die auf dem Beratungsmarkt aktiv ist, sehr viel wichtiger wäre als die öffentlichen Schützer, die davon ausgehen, dass man weiss, was für den einzelnen richtig ist. Die Alternative zum öffentlichen, rechtlichen, gesetzlichen abgesicherten Konsumentenschutz ist der Konsumentenschutz durch den Wettbewerb auf dem Markt. Ich meine hier nicht nur den Markt, der sich zwischen Produzenten und Konsumenten, zwischen Dienstleistern und Dienstleistungskonsumenten abspielt, sondern auch der Markt, der Bewertungen bewertet, der Markt, der Beratungen vollzieht und der im Wettbewerb in diesen schwierigen Lagen den Menschen vor Fehlentscheidungen, aber auch vor der Abhängigkeit und vor der Entmündigung durch allerhand Schützer schützt. Und meine Antwort auf die eingangs gestellte Frage «Wer schützt uns vor den Schützern?» lautet wie folgt: «Die Vielzahl von konkurrierenden privatwirtschaftlich tätigen Schützern mit einer Vielzahl von konkurrierenden Vorstellungen, die sich gegenseitig kritisieren.» Das ist der Schlüssel, wie man aus dem erwähnten Dilemma der Beratungsbedürftigkeit, der Schutzbedürftigkeit und der immer unvollkommenen Mündigkeit herausfindet.
Man sagt mir gelegentlich, wenn ich solche Lösungsmuster vortrage und Verfahren skizziere wie das der «schrittweisen Entdummung durch einen vielfältigen Informations- Beratungsmarkt», ich sei angesichts der komplexen Realität reichlich naiv. Letztlich brauche es dann doch jemanden, der den Betroffenen sage, «wo‘s lang geht» und der das auch allgemein verbindlich vorschreibe.
Eine kritische Votantin meinte nach einem meiner Vorträge sogar, ich sollte nicht «Nef» sonder «Naiv» heissen. Ich trage solche Einwände mit Fassung. Ich meine nämlich, ich sei nicht naiver als jene, die an die Allwissenheit und Allmacht amtlicher Experten glauben.
Meine persönliche Spielart der Naivität hängt mit der optimistischen Überzeugung zusammen, dass sich das Risiko der Mündigkeit letztlich insgesamt lohnt. Dieses Risiko schliesst natürlich stets auch die Gefahr mit ein, zu scheitern und auch als Konsument Fehlentscheide zu fällen. Aber dieses Risiko ist der Preis der Freiheit.