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Vom Scheitern des Zwangs zum Guten – oder: Wie verzichtbar ist der Staat?

Lesedauer: 9 Minuten

Eine Auseinandersetzung mit dem Minarchismus

Die minarchistische Methode, die den Staat nicht einfach voraussetzt und hinnimmt, sondern für jede Staatsaktivität den Nachweis der Not-wendigkeit im ursprünglichen Sinn verlangt, halte ich für grundsätzlich richtig und zukunftsträchtig.

Sie ist die Grundlage der Staatsskepsis von Gerard Radnitzky (1). Ich kommentiere hier dessen Aufsatz in der Zeitschrift «Erwägen, Wissen, Ethik» zum Thema «Das moralische Problem der Politik» aus der Sicht eines Schweizers mit eidgenössisch-direktdemokratischen Wurzeln, u.a. geprägt von 1500 Diensttagen als Milizoffizier. Meine staatsbürgerliche Gesinnung kann mit dem Motto «Der Staat, das sind wir alle – der Staat darf nicht alles»(2) charakterisiert werden. Darin kommt ein persönlicher Konflikt zwischen einer rationalen radikal-liberalen Staatsskepsis und einer emotionalen demokratisch-kommunitaristischen, staatsbejahenden Einstellung zum Ausdruck. Gegen konsequent individualistische und anarchistische Gesellschaftsmodelle lässt sich aus klassisch-liberaler Sicht in der Tat Gewichtiges einwenden. Umgekehrt beschreitet man einen abschüssigen Pfad, wenn man zur Gewährleistung von positiv formulierten Freiheiten den Einsatz von staatlichem Zwang rechtfertigt. Darum gehe ich – wie Radnitzky – von einem negativen Freiheitsbegriff aus, und wer zum Schutz und zur Gewährleistung der Freiheit durch Zwangsnormen in die Privatautonomie eingreifen will, muss dafür den Beweis der Notwendigkeit und der Tauglichkeit führen (3). Die zivilisatorische Notwendigkeit staatlichen Zwangs darf weder vermutet noch vorausgesetzt werden.

Ich rufe bei der folgenden kritischen Würdigung Radnitzkys vier ungleiche Zeugen auf: Jay Nock und Frédéric Bastiat auf der staatsskeptischen, Schiller und Pestalozzi auf der staatsbejahenden.

Jay Nock: Wie berechtigt ist das «Feindbild Staat»?

Jay Nocks Essay «Our Enemy, the State» (4) (erschienen 1935!) ist eine überaus geistreiche Polemik, eine Lektüre, welche sich an ein zutiefst staatsgläubiges, ja «staatsbesoffenes» Publikum richtete. Es ging damals und heute darum, Leute aus dem «bösen Traum» des Nationalismus und Etatismus wachzurütteln. Die nationalistisch-chauvinistisch fehlgeprägte und fehlprägende Gesellschaft Europas hat ja immerhin zwei Weltkriege mitverschuldet. Es gab wohl damals eher einen Mangel an Nock’scher Staatsskepsis als einen Überfluss. Und heute? Meines Erachtens braucht der gefährliche Mythos der staatlichen Gemeinschaft (5) den – vermutlich – weniger gefährlichen Gegenmythos des Einzelnen (6) – gewissermassen als «Gegengift». Libertäre sind mehr als nur «nützliche Provokateure» und auch mehr als verbissene Individualisten, die einfach «das andere, ebenfalls fragwürdige Extrem» zu den Kollektivisten und Kommunitaristen markieren und es einem erleichtern, einen «goldenen Mittelweg» zu vertreten. Die Wahrheit liegt, wie schon Goethe bemerkt hat, nicht in der Mitte, das Problem liegt in der Mitte. Der zentral bedeutsame Grundgedanke der «Selfownership» steht für mich, wie auch für Radnitzky, über dem Gegensatz Individuum-Gemeinschaft, weil gewollte soziale Bindungen und Verbindlichkeiten ja stets den sich selbst gehörenden Menschen voraussetzen, und weil man nur das friedlich tauschen und auch verschenken kann, was einem auch gehört. Das Privateigentum ist nicht die Negation der Gemeinschaft, sondern eine Voraussetzung für ihr Entstehen und für ihr friedliches Funktionieren. Freiheit ist die Mutter der Ordnung und nicht deren Tochter, so das libertäre Axiom.

Die historisch-emprische Basis für die Beurteilung der Praktikabilität anarchistischer Formen des Zusammenlebens ist schmal, und die bisherigen Experimente sind nicht gerade ermutigend. Immerhin gibt es empirisch erhärtete Vermutungen, dass Staaten mit grosser ökonomischer Freiheit und wenig Staatsinterventionismus gleichzeitig auch einen hohen Lebensstandard (auch für die Ärmsten) ermöglichen. (7).Grob vereinfacht gilt die Formel: Je weniger Staatsintervention und Zwangsregulierung, desto mehr Produktivität und Wohlstand für alle. Aber gilt er prinzipiell und unbeschränkt? Immerhin hat keiner von diesen besonders freiheitlichen Staaten bisher auf einen gut organisierten rechtlich garantierten Ordnungsrahmen verzichtet.

Der «homo politicus» hat sich neben dem «homo oeconomicus» weltweit behaupten können, und die politische Grundsatzdiskussion dreht sich in der Regel höchstens um den Primat und um das Ausmass der für notwendig gehaltenen staatlichen Interventionen. Schon eine oberflächliche Prima-vista-Erfahrung zeigt, dass der Mensch in der Regel kein Einzelgänger ist, und dass er spontan, notgedrungen, triebgesteuert, traditionsbefangen oder kollektiv organisiert immer wieder Gruppen bildet – auch Zwangskörperschaften.. Der Staat ist für den Menschen, den Aristoteles als «politisches Tier» definiert hat (8), in den letzten Jahrhunderten zu einer fest etablierten Institution des Zusammenlebens geworden. Den Nachweis einer wirksamen Garantie zunehmender, oder auch nur nachhaltiger ökonomischer Prosperität, und des innen- und aussenpolitischen Friedens hat der Nationalstaat allerdings bisher noch nicht erbringen können. In der Geschichte der Menschheit bildet der Staat eine relativ späte, mindestens teilweise kriegsbedingte, möglicherweise auch wieder einmal überwindbare und verzichtbare Institution, für welche die Bilanz, ob sie mehr ein Fluch oder mehr ein Segen war, nicht voreilig gezogen werden sollte (9).

Schiller: Widerstand und freie Gemeinschaft, Tell und Rütlibund

Das Gefühl der Freiheit entsteht im Widerstand gegen Fremdbestimmung, gegen Pflichten, Vorschriften und Forderungen, die man weder innerlich noch äusserlich akzeptiert. Freiheit ist ein Exodus aus der Knechtschaft, eine Weigerung, abhängig zu sein.

Widerstand allein genügt aber nicht. Dies kommt im von Schiller zum Schauspiel gestalteten Gründungsmythos der Schweiz besonders deutlich zum Ausdruck (10). Tell, der Tyrannenmörder, symbolisiert das Konzept der negativen Freiheit, die Eidgenossen auf dem Rütli symbolisieren die Notwendigkeit, sich ein gemeinsames positives Programm zu geben, je knapper desto besser. Beide Komponenten, anarchistische Auflehnung und kommunitaristisches Zusammenstehen, waren bei der Gründung der Eidgenossenschaft not-wendig.

Die Libertären sind die heutigen Tellen, welche mit guten Gründen verschiedensten etablierten «Gesslerhüten» ihre Reverenz verweigern und auf bevormundende Vögte aller Art schiessen. Zugegeben – libertäre Totalprivatisierung ist ein geistiges Experiment mit etwelchem Utopiegehalt. Aber ist nicht auch der liberale und demokratische Traum von der nachhaltigen Zähmbarkeit und Beschränkbarkeit staatlicher Macht – mindestens zum Teil – utopisch? Ich teile diesbezüglich de Jasays (11) und Radnitzkys Staats- und Demokratieskepsis. Gibt es ihn wirklich, diesen liberalen demokratischen Rechtsstaat, der als alleiniger «Hort des Rechts» eine allen wohltuende Ordnung stiftet und die Freiheit aller schützt und gleichzeitig seine eigenen Schranken respektiert? Haben alle raffinierten Konstruktionen der Machteinschränkung und Machtentgiftung tatsächlich schon einmal den Beweis des dauerhaften Funktionierens erbracht oder gilt nach wie vor die aristotelische Lehre vom Zyklus des Zerfalls staatlicher Ordnungssysteme?(12) Jede real existierende Demokratie tendiert zur staatsmonopolistischen «Agentur der Mächtigen» und zum umverteilenden Wohlfahrtsstaat, und was dies in Bezug auf die Freiheit bedeutet, kann man beispielsweise bei Gerd Habermann (13) nachlesen.

Ich schwanke immer wieder zwischen meinem Hang zum Sukkurs für eine insgesamt notwendige, aber nicht über alle Zweifel erhabene Tendenz zur libertären Radikalität und dem vernünftig-aufklärerischen Ruf zum Realitätssinn, zum Kompromiss mit dem Bestehenden und zu einer evolutionären Stückwerksphilosophie.

Wahrscheinlich geht es ja bei einer Debatte, wie sie hier stattfindet, eher um eine wechselseitige Konfrontation von Utopien und weniger um das Spannungsfeld zwischen Utopie und Realität. Realität ist ja letztlich vielleicht nichts anderes als das, was übrig bleibt bzw. herauskommt, wenn die Utopisten resigniert haben und die Träume gestorben sind. Es steht also beim libertären Anti-etatismus und beim sozialdemokratischen Etatismus nicht Utopie gegen Utopie. Es sind nicht «Idealisten», die gegen «Realisten» antreten, und auch nicht «Romantiker» gegen «Aufklärer», sondern anarcho-libertäre Utopisten gegen etatistisch-sozialdemokratische Utopisten, beide mit dem Anspruch, die Realität in ihrem Sinn zu beeinflussen und im Wissen, dass dies – wenn überhaupt – stets nur zu einem Teil möglich ist.

So betrachtet, meine ich, die Libertären stünden «auf der besseren Seite», vor allem, weil weltweit einige Knappheit herrscht in Bezug auf dieses Gedankengut, während auf der andern Seite billigster «Sozialkitsch» gleich massenweise produziert und konsumiert wird.

Sicher tut man auch den Anarcho-Libertären keinen Gefallen, wenn man sie vor jeglicher Kritik verschont, nur weil man auch ihre Gegner nicht schätzt. Individual-Anarchisten und Libertäre sind nicht immer bequeme und angenehme Freunde und Gesinnungsgenossen, und es gibt in diesem bunten Lager auch die fragwürdigsten Koalitionen, z.B. mit Rassisten, Xenophoben, religiösen Fundamentalisten, Erz-Konservativen und Monarchisten. Aber wenn ich mir das ebenso bunte Lager der Etatisten, Kommunitaristen und Sozialisten ansehe, so wirkt dies auch nicht besonders einladend. Auch dort wimmelt es von Totalitarismen aller Art. Die weltweit populärste Ideologie ist wohl ein auf nationaler Ebene propagierter Soft-Sozialismus, d.h. eine wohlfahrtsstaatliche Umverteilung in Verbindung mit einem korporatistischen wirtschaftspolitischen Interventionismus und Protektionismus, der einen national beschränkten Aktionsraum betrifft, wobei allenfalls kontinentale Wirtschaftsblöcke noch miteinbezogen werden. Das ist es, was das Mehrheitsprinzip längerfristig bewirkt (14). Was es diesbezüglich an Kompromissen und Mischformen noch gibt, ist schwer aufzuschlüsseln. Es ist nie einfach, sich zu positionieren, ohne zu riskieren, dass man ins Umfeld «falscher Freunde» gerückt wird.

Pestalozzi: Der Staatsbürger als Realität

Pestalozzi hat in seinen «Nachforschungen» (15) in einer typisch eidgenössischen Weise mit der mittelalterlichen Ständelehre gehadert und abgerechnet. Die Klassifizierung der Menschen in einen Wehrstand (Adel), in einen Lehrstand (Klerus) und in einen Nährstand (Produzenten) lässt sich bis Platon zurück verfolgen, und ihr Ursprung fällt vermutlich mit dem Ursprung der Arbeitsteilung zusammen. In der Eidgenossenschaft kam es schon früh zu einer Identität von Nährstand und Wehrstand, und der Lehrstand wurde knapp gehalten und skeptisch beurteilt (16).

Die Urschweiz war ein Schutz- und Trutzbündnis gegen potentielle Eroberer, eine Wehrgemeinschaft und eine Nutzungsgemeinschaft gemeinsamer Alpen und Passstrassen – eben ein Netzwerk von Genossenschaften mit eher ökonomischem Background. Die Svizzeri blieben, wie Macchiavelli schreibt (17), «liberi», weil sie «armatissimi» (bestens bewaffnet) waren und die Wehrverfassung hat, wie Adolf Gasser nachgewiesen hat (18), für die Kommunalverfassung eine wichtige Rolle gespielt. Allgemeine Wehrpflicht und allgemeines (Männer)Stimmrecht sind historisch miteinander verknüpft. Im Kanton Appenzell galt das «Seitengewehr» für Männer als Ausweis der Stimmberechtigung. Ursprünglich sollten nur diejenigen gemeinsam über das Schicksal der Gemeinschaft abstimmen können, die auch bereit waren, im Verteidigungsfall ihr Leben dafür zu opfern. Auf diesem Hintergrund erscheint die mit dem Stimmrecht verknüpfte Wehrpflicht (mit einer klaren Beschränkung auf rein defensive Einsätze, d.h. auf organisierte und vorbereitete Notwehr) in einem andern Licht als bei Radnitzky (Ziff. 6.1), der in ihr nur «eines der vielen Übel» sieht, «welche die Französische Revolution hinterlassen hat.»

Pestalozzi fand die drei Stände in sich selbst wieder, als drei Zustände: den Naturzustand (als für sich selbst bestehendes Tier), den gesellschaftlichen Zustand (als stimm- und wehrfähigen Bürger) und den sittlichen (als «Kind Gottes»).

In unserem Zusammenhang interessiert lediglich die Tatsache, dass der bürgerliche Zustand in jenem Zwischenfeld angesiedelt wird, der zwischen dem Menschen als einem egoistischen Tier (das Pestalozzi durchaus auch positiv beurteilt) und dem vom Geist der Hoffnung, der Offenheit gegenüber dem Unbekannten, Neuen und der Lernbereitschaft beseelten und getragenen «Kind Gottes» liegt. Der bürgerliche Zustand ist gekennzeichnet vom Spannungsfeld zwischen Selbstsucht und Wohlwollen. Die Menschen werden «durch den Besitz bürgerlicher Rechte und Freiheiten zum Gemeingeist, zur Rechtlichkeit und zur Teilnehmung» herangeführt.

Eine völlig andere Qualität hat die Freiheit des Menschen als «Kind Gottes». Sie ist radikal individualistisch. Mit «Sittlichkeit» nach einem heutigen, moralischen und sozialpsychologischen Verständnis hat das nichts zu tun. Um den Begriff zu verstehen, muss man sich vom christlich-religiös gefärbten Terminus lösen und existenzialistische Deutungsmöglichkeiten mit einbeziehen. «Ich besitze eine Kraft in mir selbst, alle Dinge dieser Welt mir selbst, unabhängig von meiner tierischen Begierlichkeit und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen, gänzlich nur im Gesichtspunkt, was sie zu meiner inneren Veredelung beitragen, vorzustellen und dieselben nur in diesem Gesichtspunkte zu verlangen oder zu verwerfen. Diese Kraft ist im innersten meiner Natur selbständig; ihr Wesen ist auf keine Weise eine Folge irgend einer andern Kraft meiner Natur. Sie ist weil ich bin, und ich bin, weil sie ist.»

Mit dem Begriff «Kind» hat Pestalozzi einen weiten Horizont eröffnet und gleichzeitig an eine alte Tradition angeknüpft. Die «liberi», das sind im alten Rom die freien Menschen, es sind auch die erbberechtigten (und später wiederum erbverpflichteten) Kinder. Freiheit als Ausdruck aktueller und oft auch nur potenzieller Mündigkeit. Derselbe Begriff bezeichnet Freie und Kinder, welche die Chance der Freiheit vor sich haben, die neugierig, phantasievoll, lernbereit und lernfähig sind, und deren Zukunft offen steht. Kinder sind stets etwas mehr als nur Produkte der Natur und mehr als nur angehende Mitglieder der Zivilgesellschaft. Darin liegt wohl ihr unbekanntes Wesen, chancenreich und risikoträchtig, Evolution und Revolution, «libertas», die Freiheit.(19).

Pestalozzis Konzept der zivilgesellschaftlichen Bürgerlichkeit als «mittelere Ebene», als Vorstufe der Freiheit ist zukunftsträchtig und es vermittelt zwischen dem homo oeconomicus, dem homo politicus und dem homo liber, weil er die drei «Zustände» nicht als Alternative, sondern als Stufenbau darstellt. Bürgerlichkeit verlangt allerdings überschaubare Rechte und Pflichten, transparente Verhältnisse bezüglich gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben und eine Vergleichbarkeit von persönlichen Nutzen und Opfern. Sie kann sich nur in non-zentralen Strukturen entfalten (20).

Bastiat: Der Staat als Fiktion

Der grosse französische Liberale Frédéric Bastiat, auf den sich Radnitzky beruft (21), hat den Nagel auf den Kopf getroffen, als er schon vor 150 Jahren den Staat als die grosse Fiktion bezeichnete, aufgrund welcher alle darnach trachten, auf Kosten der andern zu leben. Hat er schon damals, als es gerade so richtig begonnen hatte, die Krise des bürgerlichen Zeitalters vorausgeahnt, den Übergang zur wohlfahrtsstaatlichen Massengesellschaft?

Am besten und ehrlichsten spielen im Polittheater die Kritiker und Entlarver. Roland Baader hält Politik grösstenteils für «Faulen Zauber» (22). Er rechnet mit einem definitiven Zusammenbruch des politischen Systems, aber er überschätzt möglicherweise die Tendenz zur Katastrophe und unterschätzt die Zählebigkeit überkommener und etablierter Strukturen. Möglicherweise gibt es gegen politische Arroganz und Ignoranz kein besseres Mittel als die Lächerlichkeit. Man sollte Politik wirklich auch als Komödie (d.h. als “Bockstanz”) betrachten können. Sie ist häufig eine einzige grosse Realsatire auf persönliche Machtkämpfe und Profilierungsversuche. (Es ist das unbestreitbare Verdienst Bill Clintons, dass er im Zusammenhang mit der Lewinski-Affäre den Mythos von der besonderen Würde des höchsten politischen Amtes der Welt unfreiwillig demontiert hat.)

Wenn man nur nicht als Steuerzahler in der Rolle des “tiers payant”, des “zahlenden Dritten” zum Mitspielen gezwungen wäre. Viele würden gerne auf “representation” verzichten, wenn die “taxation” nicht wäre. No taxation and no representation! User pays. Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden in Verbindung mit Privatautonomie, Eigentumsfreiheit, offenen Märkten und praktizierter Mitmenschlichkeit mündiger Menschen könnte zur Basis einer herrschaftsfreien Gesellschaft werden. Völlig utopisch ist das nicht, selbst wenn es leider im grösseren Stil noch nie erfolgreich ausprobiert worden ist. Es wäre doch eigentlich ziemlich einfach. Aber um diese einfache Tatsache zu verschleiern, braucht es einen riesigen Aufwand an erzieherischer Staatspropaganda und rechtfertigender Politrhetorik, welche libertäre Wortmeldungen wie diejenige von Radnitzky immer wieder übertönen.

Robert Nef, Vom Scheitern des Zwangs zum Guten – Braucht es den Staat?
Kritik zum Hauptartikel von Gerard Radnitzky zum Thema «Das moralische Problem der Politik, in: «Erwägen Wissen Ethik», Jahrgang 13, 2002, S. 399 ff. (überarbeitet 2016)
  1. Gerard Radnitzky, Das moralische Problem der Politik, in: «Erwägen Wissen Ethik», Jahrgang 13, 2002, S. 345 – 358
  2. Der Satz stammt von Friedrich Naumann. Ausführlicher dazu in: Robert Nef, Politische Grundbegriffe, Eine Auslegeordnung. Zürich 2002, S. 21 ff.
  3. Isaiah Berlin, The Two Concepts of Liberty, in: Four Essays on Liberty, Oxford 1969
  4. Jay Nock (1935), Our Ennemy, the State, Reprint San Francisco 1994, Fox & Wilkes
  5. Ernst Cassirer (1944), Der Mythos des Staates, 2. Aufl. Zürich 1978
  6. Max Stirner (1844), Der Einzige und sein Eigentum, Stuttgart 1972
  7. Economic Freedom of the World, Fraser Institute, 2001 Annual Report, Reprinted in Germany, Liberales Institut, Potsdam-Babelsberg 2001
  8. Franz Oppenheimer (1907, 3. A.1929), Der Staat, Berlin 1990
  9. Aristoteles, Politik, 1. Buch, Zürich 1971
  10. vgl. dazu Peter-André Alt, Schiller, Leben-Werk-Zeit, München 2000, Bd.II, S.565 ff.
  11. Antony de Jasay, Liberalismus neu gefasst, Für eine entpolitisierte Gesellschaft, Berlin 1995
  12. Aristoteles, Politik, 5. Buch, Zürich 1971
  13. Gerd Habermann, Der Wohlfahrtsstaat, Berlin 1997
  14. Hans Hoppe, Democracy, The God that Failed, Transaction Publishers, 2001
  15. Heinrich Pestalozzi(1797), Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts, Bad Heilbronn 1998
  16. Karl W. Deutsch, Die Schweiz als paradigmatischer Fall politischer Integration, Bern 1976
  17. Niccolo Machiavelli (1513), Il Principe, Cap. XII
  18. Adolf Gasser, Gemeindefreiheit als Rettung Europas, Basel 1947
  19. vgl. dazu Robert Nef, Bürgertum und vaterländische Gesinnung,
    in: Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft «Die Schweiz» 1997/98, «Grenzerfahrungen», Aarau 1997, S. 250ff.
  20. vgl. dazu Robert Nef, Lob des Non-Zentralismus, St. Augustin 2002
  21. Frédéric Bastiat (1848), Der Staat, Thun 2001
  22. Roland Baader, Fauler Zauber, Gräfelfing 1997
Angaben zum Autor:

Robert Nef ist 1942 in St.Gallen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Zürich und Wien mit Abschluss als lic. iur. war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Orts- Regional- und Landesplanung an der ETH Zürich tätig. Seit 1979 leitet er das Liberale Institut, eine Stiftung zur Entfaltung liberaler Gedanken und seit 1991 ist er Redaktor der «Schweizer Monatshefte», für die er seit 1997 auch als Herausgeber verantwortlich zeichnet. Neueste Publikationen: Als Herausgeber (zusammen mit Christoph Frei) Contending with Hayek, Bern 1994, und (zusammen mit Gerhard Schwarz), Neidökonomie, Wirtschaftspolitische Aspekte eines Lasters, Zürich 2000, sowie: Lob des Non-Zentralismus, St. Augustin 2002 und Politische Grundbegriffe, Eine Auslegeordnung, Zürich 2002 .

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