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Staatliche Filmförderung

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Bei der «Lex Netflix» geht es um ein Detail der staatlichen Kultur- und Filmförderung. Ich erinnere mich an eine vor gut 30 Jahren geführte Diskussion über staatliche Kulturförderung im Rahmen eines Podiumsgesprächs des Liberalen Instituts, an dem auch der liberale Staatsrechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Nef, damals Rektor der Universität Zürich, teilnahm. Eine besorgte Dame meldete sich in der Diskussion mit folgendem Votum: Wenn der Staat das Filmschaffen nicht mehr fördert, gibt es zuletzt nur noch Werbefilme, Kriminalfilme und Sexfilme. Die Antwort lautete kurz und bündig: «Es hat jede Gesellschaft die Filme, die sie verdient».

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