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Subsidiarität als Gegenstrategie zur Zentralisierung

Lesedauer: 4 Minuten


(Finanz und Wirtschaft – Meinungen)


Das Subsidiaritätsprinzip ermöglicht, wenn es nicht als Einbahnstrasse Richtung Zentrum praktiziert wird, die bürgernahe Lösung und Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Ein Kommentar von Robert Nef.

«Gerechtigkeit wird sehr häufig – etwas infantil – mit der Gleichbehandlung aller in allen Situationen verwechselt.»

Das Subsidiaritätsprinzip basiert auf der grundsätzlichen Unterscheidung von Individuum, Staat und Gesellschaft, die bis in die Antike zurückverfolgt werden kann. Es wurde im 17. Jahrhundert unter dem Eindruck der Katastrophe des Dreissigjährigen Krieges erstmals von Althusius, einem aus Westfalen stammenden calvinistischen Staatsdenker, postuliert, und es sollte den Frieden ermöglichen, trotz unterschiedlicher Werthaltungen und Interessen. Althusius hatte in Basel und in Genf studiert und mag dort die Bedeutung der Gemeindeautonomie selbst miterlebt haben.

Das Prinzip geht davon aus, dass die kleinere Gemeinschaft für die Lösung gemeinsamer Probleme zuständig ist und die übergeordnete Einheit nur tätig werden soll, wenn die untergeordnete Ebene der sozialen und politischen Unterstützung (lateinisch subsidium) bedarf. Der Staat ist aus dieser Sicht subsidiär, weil die Eigenhilfe, die Familienhilfe und die Gemeinnützigkeit vor der Hilfe durch den Staat Vorrang haben und die kommunale Problemlösung vor der regionalen, der gliedstaatlichen, der nationalen und der internationalen.

Die klassisch gewordene Formulierung ist in der Enzyklika «Quadragesimo anno» von Papst Pius XI. (1931) enthalten: «Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstösst es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.»

Es fehlt an klaren Kriterien

Subsidiarität ist populär und verführerisch, weil sie vielfältig interpretiert werden kann. Man findet immer Gründe, der kleineren Gemeinschaft die Fähigkeit, ein Problem befriedigend zu lösen, abzusprechen, vor allem wenn Steuern immer zentraler erhoben werden und wenn offenbar unabdingbare zentrale Regulierungen einheitlich durchgesetzt werden müssen.

Subsidiarität wird heute in erster Linie als ein Prinzip der Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen verschiedenen hierarchischen Stufen eines föderalistischen Systems aufgefasst, obwohl es ursprünglich die Sphäre des Privaten von der Sphäre des Öffentlichen, Politischen abgrenzen wollte, also die aktuelle Frage nach der Privatisierung bzw. der Verstaatlichung von Aufgaben beantworten sollte.

Auf diesem Hintergrund besagt es, dass öffentliche Aufgaben so privatwirtschaftlich wie möglich und so öffentlich-wirtschaftlich wie nötig (d.h. als «öffentlicher Dienst») wahrgenommen werden sollen. Da steckt nun einer der Haken, warum dieses «Wunderprinzip» im konkreten Fall eben doch nicht immer weiterhilft. Es gibt nämlich keine allgemein akzeptierten Kriterien für das, was «möglich» und was «nötig» ist, und die Frage, wann eine Trägerschaft selbstverantwortlich und selbsttragend und wann sie unterstützungsbedürftig ist, hängt von zahlreichen Wertungen ab, nicht zuletzt vom Steuersystem. Wenn man der kleineren oder privateren Gemeinschaft zu viele Mittel wegsteuert, ist es kein Wunder, dass sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben wahrzunehmen, sie wird hilfsbedürftig bzw. subventions- und interventionsbedürftig, und es gibt «gute Gründe», die «höhere Ebene» einzuschalten.

Zentralisierung ist populär

Das Subsidiaritätsprinzip ermöglicht, wenn es nicht als Einbahnstrasse Richtung Zentrum praktiziert wird, die bürgernahe Lösung und Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Es handelt sich um ein sehr ökonomisches Verfahren, denn es geht nicht nur um die Abgrenzung von lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Politikebenen, sondern primär um die Abgrenzung von «privat» (kommerziell, familienbezogen und karitativ) und «staatlich» (zwangsweise). Vielleicht gibt es eine Fortsetzung des Subsidiaritätsprinzips im privaten Bereich, die man so formulieren könnte: so wenig Zwang und so wenig Staat wie möglich, so viel einvernehmlicher wirtschaftlicher Austausch wie möglich und – ergänzend – so viel innerfamiliäre, nachbarschaftliche und karitative Unterstützung wie verkraftbar. Das ist nicht rückständig, sondern fortschrittlich.

Das Subsidiaritätsprinzip ist nur zu befürworten, wenn an den Beweis, die privatere und kleinere Gemeinschaft sei nicht mehr in der Lage, eine Aufgabe eigenständig befriedigend wahrzunehmen, höchste Anforderungen gestellt werden. Es muss mindestens durch den Grundsatz, «im Zweifel für die privatere und für die lokalere, benutzer- und bürgernähere Lösung» ergänzt werden, sonst wird es zur Einbahnstrasse in Richtung Zentrale, obwohl es ja so schön dezentralistisch klingt. Grundsätzlich gibt es bei allen öffentlichen Aufgaben einen grossen Privatisierungs- und Dezentralisierungsbedarf, weil das ursprünglich durchaus gut gemeinte Subsidiaritätsprinzip seit Jahrhunderten falsche Impulse in Richtung Verstaatlichung, Entmündigung und Zentralisierung vermittelt hat.

Auch Zentralisierung ist als rationales Ordnungsprinzip unabhängig von politischen Strömungen ausserordentlich populär. Gegenströmungen nennt man rückschrittlich, kleingeistig, engstirnig und kurzsichtig. Der Horizont der Zentralismusgegner reicht angeblich nicht weiter als zum eigenen Kirchturm, darum spricht man von Kirchturmpolitik. Das Gemeinwohl wird so auf die gliedstaatliche Sicht reduziert (was wir in der Schweiz «Kantönligeist» nennen), aus einem einheitlichen planmässigen Konzept wird ein «Flickenteppich». Einheitlichkeit wird als Konsequenz gelobt und Vielfalt als Durcheinander. Gerechtigkeit wird sehr häufig – etwas infantil – mit der Gleichbehandlung aller in allen Situationen verwechselt.

Ungleiches ungleich behandeln

In Krisensituationen mag eine einheitliche Regelung Vorzüge haben, aber nur, wenn ähnliche Verhältnisse vorliegen. Gleiches muss gleich, aber Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandelt werden. Das ermöglicht Vergleiche und fortwährendes gegenseitiges Lernen. Die entscheidenden sozialen und politischen Lernimpulse entstehen nicht durch Egalisierung, sondern durch intelligentes Differenzieren. Gerade neue, bisher unbekannte Problemlagen können durch unterschiedliche Herangehensweisen besser bewältigt werden als durch einheitliche. Nur weil etwas Unbekanntes überall gleich ist, sollte man die Zahl der Lösungsversuche nicht auf eins reduzieren.

Der allgemeine Trend läuft heute auch ausserhalb von Pandemiezeiten leider in die Richtung von immer mehr Zentralisierung. Oft handelt es sich um eine fast blinde Flucht in den Zentralismus, einen eigentlichen Kult, der auf immer zentraleren Vorschriften und Verteilungsregeln beruht. Zentralisierung wird nicht nur von machthungrigen zentralen Regierungen und Verwaltung vorangetrieben, sie beruht auch auf einem politischen Mechanismus des gezielten Abschiebens aller politischen Kosten nach oben, während man den politischen Nutzen des Verteilens und Umverteilens in der Hand behalten möchte. Man nennt das üble Spiel in der Wirtschaft Kollektivierung der Kosten und Privatisierung der Nutzen, in der Politik gilt es parteiübergreifend als Strategie der Erhaltung der Wählergunst.

Zum Autor

Robert Nef ist Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts Zürich.

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