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Das Gesundheitswesen nach «Corona»

Lesedauer: 3 Minuten

(Hayek-Feder – Juli 2021)

Staaten sind in der Regel durch Kriege und Konflikte entstanden und darum brauchen sie weltweit immer wieder Krisen und Notstände, um ihre Macht zu rechtfertigen und zu mehren. Am liebsten spielen sie den Retter in der Not, an deren Entstehung sie oft – direkt oder indirekt – beteiligt sind.

Die Pandemiepolitik der Schweiz basierte teilweise auf Notrecht und teilweise auf der interpretationsbedürftigen Grundlage des Pandemiegesetzes. Notrecht ist nicht grundsätzlich abzulehnen, wenn es tatsächlich als Ausnahme konzipiert ist und nicht als Vorstufe zu einer weiteren Verstaatlichungs- und Entmündigungswelle missbraucht wird und weitere Steuererhöhungen bewirkt. Notrecht dient dem Schutz von Leib, Leben und Gesundheit und hat keine sozialstaatlichen Motive. Es ist dem klassischen Polizeirecht zuzuordnen. Darum soll es nach seiner Aufhebung keine sozialstaatlichen Hilfs- und Interventionsprogramme auslösen, sondern rechtsstaatliche Entschädigungsprogramme für Eingriffe in die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit. Es braucht auch in diesem Fall keine «Solidarität» (von wem eigentlich und mit wem und mit welchem geographischen und internationalen Radius?), sondern den konsequenten Schutz der verfassungsmässigen Freiheiten und Rechte, ein vernünftiges Entschädigungssystem zugunsten unverhältnismässig Betroffener und eine – trotz bestehender Restrisiken – möglichst schnelle und vollständige Aufhebung des Notstandes. Nicht der Notstand selbst ist die Herausforderung, sondern ein «geordneter Rückzug», d.h. eine zielbewusste Rückkehr zu «Mehr Freiheit und weniger Staatszwang und -bevormundung».

Was ein «geordneter Rückzug aus Fehlstrukturen» bedeutet, kann am Beispiel des Gesundheitswesens aufgezeigt werden. Eine «Rückkehr» zu jener «Normalität», die wir im Gesundheitswesen «vor Corona» hatten, ist keine Lösung, weil diese «Normalität» selbst schon ziemlich krank war. Es herrscht ein Durcheinander von Finanzströmen, bei denen die selbstverantwortliche, einvernehmliche Eigenversicherung eine immer unwesentlichere Rolle spielt.

Die zwangsweise Umverteilung geht im Gesundheitswesen längst nicht mehr von «Reichen» zu «Armen» und von «Gesunden» zu «Kranken». Sie begünstigt vor allem jene, die das unübersichtliche Interventionssystem am erfolgreichsten bewirtschaften. Das ist in einer freien Gesellschaft nicht verwerflich, wenn nicht ausschliesslich Schlupflöcher und Grauzonen zulasten Dritter ausgenützt werden. Wer im Gesundheitswesen etwas anbietet, sei es medizinisch, pflegerisch oder pharmazeutisch, darf dafür auch den Preis verlangen, der der Qualität und der Knappheit seines Angebotes entspricht. Nur darf es nicht irgendeine Bürokratie sein, welche Leistungen über Pauschaltarife bewertet. Spitzenleistungen und verwertbare Innovationen dürfen ihren Preis haben, sofern ein offener Wettbewerb herrscht. Das heute praktizierte insgesamt undurchsichtige und unvernünftige Mischsystem wäre schon längst zusammengebrochen, wenn es nicht vielerorts massvoll und (im intelligenten Eigeninteresse) mit viel gegenseitiger Rücksichtnahme genutzt würde.

Es braucht keine Rückkehr, sondern einen Aufbruch zu mehr Freiheit, Eigenverantwortung und Markt, auch im Gesundheitswesen. Dieses besteht, wie sich das in der Pandemiezeit gezeigt hat, auch aus «Konsum» oder gar aus «Luxuskonsum». Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern dieser selbstbestimmt, selbstversichert und selbstfinanziert ist. Gesundheit ist ein hohes Gut, das insgesamt nicht von der Eigenverantwortung (auch der finanziellen) abgekoppelt werden sollte. Wieso soll ein Durchschnittshaushalt nicht für Gesundheit mindestens gleichviel investieren wie für Mobilität und Luxuskonsum? Nicht die «steigenden Gesundheitskosten» sind das Problem, sondern der schwindende Anteil an Eigenfinanzierung und Eigenverantwortung.

Mehr Markt im Gesundheitswesen bedeutet keinesfalls, dass auf ein personenbezogenes soziales Auffangnetz gänzlich verzichtet werden müsste. Ein System der gezielten Subjekthilfe ist aufrecht zu erhalten. Jene Minderheit, die eine ausreichenden «Normalversorgung» nicht selbst versichern bzw. finanzieren kann, soll vom Gemeinwesen unterstützt werden, da die ursprünglich vorhandenen privaten und gemeinnützigen Einrichtungen bis auf wenige Restbestände verschwunden sind und nicht sofort reaktiviert werden können. Dieses Auffangnetz ist aber Bestandteil der Sozialpolitik und nicht des Gesundheitswesens. Ein abrupter Abbruch jeder staatlichen Unterstützung für Bedürftige kann auch nicht das Ziel einer liberalen Politik sein, denn Politik beruht immer auf gemeinsamen Lernprozessen, die auch Zeit beanspruchen. Das hat Charles Secrétan schon im 19. Jahrhundert zutreffend beschrieben: «Man kann nicht unvermittelt das ‘Laissez-faire’ fordern in Situationen die nicht das Resultat des ‘Laissez-faire’ sind.».

Ein grosser Anteil der Gesundheitskosten fällt bekanntlich in den letzten Lebensmonaten an. Angesichts dieser Tatsache braucht es keine generelle Rationierung der medizinischen Angebote, wie sie in staatlich organisierten Systemen, angesichts wachsender und kaum beschränkbarer Angebote, unweigerlich stattfinden. In einem gleichzeitig freien und sozialen Gesundheitswesen gilt: «Brot für alle, Kaviar, für jene, die das selbst bezahlen» und à tout prix ihr eigenes Sterben noch einige (oft qualvolle) Wochen und Monate hinauszögern wollen. Als ein kantonaler Gesundheitsdirektor darauf aufmerksam machte, dass auch der Tod zum Leben gehöre, löste dies zwar zunächst eine Welle der Empörung aus. Aber in der Folge zeigte es sich, dass eine erhebliche Zahl von betagten Heimbewohnern freiwillig auf eine Hospitalisation mit Intensivpflege verzichtet haben. «Selbstbeschränkung statt Rationierung» lautet die freiheitsfreundliche Devise.

Eine entscheidende Sanierungsmassnahme wäre die Abkoppelung des Gesundheitswesens von einer umverteilenden Sozialpolitik, die in ihren Auswirkungen mehr an echt Sozialem und Mitmenschlichem zerstört als fördert. Die gezielte Subjekthilfe für nachgewiesenermassen Bedürftige ist vor allem in der Gesundheitspolitik ein wichtiges Anliegen, denn was pauschal an Staatsgeldern ins Gesundheitswesen fliesst, unterstützt auch Bevölkerungskreise, die keineswegs bedürftig sind, aber auf diesem Weg zunehmend staatsabhängig werden. Subjekthilfe gegen Bedürftigkeitsnachweis hat die Schwäche, dass dieser Nachweis mit vernünftigem Kontrollaufwand nie lückenlos möglich ist und das Risiko besteht, dass man auch Schlaumeier und Drückeberger mitfinanziert. Es ist nicht «entwürdigend», wenn jemand, der fremde Mittel beansprucht, nachweisen muss, dass die dazu festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Je näher solche Auffangnetze bei überschaubaren face-to-face Gemeinschaften sind, desto unwahrscheinlicher wird der Missbrauch. Darum sind in der Sozialpolitik das Subsidiaritätsprinzip und die Rückkehr zu non-zentralen Strukturen so vordringlich. Die ungezielten Umverteilungsströme in alle ökonomischen Aktivitäten des Staates sind eine riesige Verschwendung, welche zulasten der wirklich Bedürftigen geht. Paradoxerweise nennt man das dann «sozial» und «solidarisch».

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