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Bewusster und freiwilliger Verzicht auf den uneingeschränkten Gebrauch der Freiheit

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(Frankjordanblog)

Von Robert Nef

In der Präambel der 1999 revidierten Schweizer Bundesverfassung wird die Gewissheit festgehalten, dass nur derjenige frei ist, der „von seiner Freiheit Gebrauch macht“. Diese „Gewissheit“ hält einer sorgfältigen Prüfung nicht stand. Richtig ist vielmehr, dass nur der persönliche, bewusste und freiwillige Verzicht auf den uneingeschränkten Gebrauch der Freiheit gegenüber dem Nächsten die Freiheit aller in ihrer Gesamtheit garantiert.

Vielleicht ist dies die Wahrheit, die uns nach dem Wort des Johannesevangeliums frei macht. In vielen Situationen beruht die Liebe gerade auf dem Verzicht auf die eigene Freiheit aus Rücksicht auf den, den man liebt. Der Drang zur Selbstverwirklichung, den man als wahren Gebrauch der Freiheit propagiert, ist etwas Anmassendes. Nach Riccarda Huch ist die Liebe das einzige Gut, das zunimmt, wenn wir es verschwenden.

Was die amerikanische Unabhängigkeitserklärung „the pursuit of happiness“ nennt, bedeutet mehr als nur den Appell, die eigene Freiheit durch Selbstverwirklichung zu nutzen. Wahres Glück will mit anderen geteilt werden. Der Weg dorthin führt über freiwillige Selbstbeschränkung ohne staatlichen Zwang.

Quelle: https://frankjordanblog.wordpress.com/2021/06/25/bewusster-und-freiwilliger-verzicht-auf-den-uneingeschrankten-gebrauch-der-freiheit/

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