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Beauftragte Fachleute statt mehr Gemeindepersonal

Lesedauer: 2 Minuten

(Leader – November/Dezember 2020 – Seite 83)

Was tun, wenn autonome Gemeinden durch das kantonale und nationale Steuerrecht, das nationale Sozialrecht und das kantonale, aber harmonisierte Gesundheitsund Bildungswesen faktisch «gleichgeschaltet» sind und keinen eigenen Wirkungskreis mehr haben?

Dann wird die Kommunalautonomie zum Relikt, das nur noch Politik-Folklore zugunsten einiger Lokalgrössen begünstigt, die dafür überbezahlt sind und ihr Amt als Sprungbrett in zentralere Posten nutzen.

Gibt es einen «Weg zurück» zur echten Kommunalautonomie? Ja, aber er ist anspruchsvoll: Kleine Gemeinden könnten alles, was «von oben befohlen» ist, gemeinsam mit anderen Gemeinden an private Fachstellen abgeben, die im Auftragsverhältnis arbeiten. Das kommt billiger und ist effizienter als Mischformen von amtlich finanzierten Teilzeit- und Milizleuten.

Viele «politische Milizler» sind heute de facto überbezahlt und unterqualifiziert und arbeiten zu wenig professionell. Ich befürworte die «echte Miliz» bzw. politische und soziale Freiwilligenarbeit auf kommunaler Ebene – aber nur, wenn sie kostengünstiger und qualifizierter ist als eine private Firma. Die Gefahr, dass man als kleine Gemeinde von dieser übervorteilt wird, kann durch Leistungsvergleiche und kurz angesetzte Kündigungsmöglichkeiten gebannt werden. Eiwn Auftragsverhältnis ist auch dosierbar und dauert nur so lange, als das entsprechende Problem akut ist.

Sanierungen und Reorganisationen sind auch einmal abgeschlossen, und es ist an den verantwortlichen Auftraggebern, dass sie den Stecker ziehen, wenn der Strom nicht mehr gebraucht oder anderswo günstiger erhältlich ist. Diese Flexibilität wird auch zur Trumpfkarte gegenüber Grossgemeinden, die oft einfach ihre Bürokratie aufstocken und damit den «Spareffekt» einer Zusammenlegung zunichtemachen. Allerdings: Die politisch Verantwortlichen dürfen finanziell mit den privat Beauftragten nicht «verbandelt» sein.

Robert Nef, Publizist, St.Gallen

Quelle: https://www.leaderdigital.ch/documents/ausgaben/nov_leader-2020_web.pdf

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