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Die Arbeitsmärkte deregulieren

Lesedauer: 4 Minuten

(Finanz und Wirtschaft – Meinungen)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, auch ohne öffentliches Arbeitsrecht, vital aufeinander angewiesen. 

«Arbeit ist unterschiedlich knapp, nicht unqualifiziert oder qualifiziert.»

Seit dem 19. Jahrhundert hält sich die These, dass Arbeit ein «besonderes Gut» sei, das im öffentlichen Interesse durch staatliche Regulierungen und kollektive Vereinbarungen vor «offenen Märkten» geschützt werden müsse. Ungeregelte Arbeitsmärkte, so wird argumentiert, führten zu Ausbeutung und Arbeitslosigkeit und seien weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber, noch der Allgemeinheit.

Im 21.Jahrhundert zeichnen sich in der Arbeitswelt jedoch Entwicklungen ab, bei denen der relativ austauschbare «Blue Collar Worker» am Fliessband schrittweise durch Technik und Elektronik ersetzt wird. Die auch personenbezogen spezifische Dienste leistende Arbeitskraft wird als Folge dieser positiv zu bewertenden Entwicklung zunehmend als Individuum bewertet, das nach individuell vereinbarten Bedingungen tätig wird; der Ausgleich der Interessen sollte sich auch beim Lohn aufgrund von Angebot und Nachfrage individuell immer wieder neu einpendeln. Starre Kollektivvereinbarungen werden in diesem Umfeld für alle Beteiligten mehr zur Fessel als zum Schutz.

Das kollektive Arbeitsrecht wird damit zum «Sockel» eines kollektivierten Sozialversicherungssystems, das eben­falls auf überholte kollektive Bedürfnisse der «Fabrikgesellschaft» und ei­ner im Dienstleistungssektor ökonomisch widersinnig verstaatlichten Arbeitswelt zugeschnitten ist. Die nach bürokratischen statt nach ökonomischen Gesichtspunkten festgesetzten Lohnskalen der öffentlichen Hand (die heute fast ein Drittel der Arbeitsplätze anbietet) beeinflussen die Arbeitsmärkte immer mehr, was möglicherweise auch zu einer ökonomischen Überbewertung von staatlichen Diplomen und akademischen Titeln und zu einer Unterbewertung von unverzichtbaren, alltäglichen und nützlichen personenbezogenen Dienstleistungen führt. Arbeit ist nicht «qualifiziert» oder «unqualifiziert», sondern unterschiedlich knapp.

Kartelle auf beiden Seiten

Es gibt wahrscheinlich bei amtlich beeinflussten Lohnskalen so etwas wie eine Arroganz der Intellektuellen gegen «unqualifiziertere», jedoch zunehmend knappe Arbeitskräfte in handwerklichen Dienstleistungen und im Care-Bereich, die im grossen Stil importiert werden. Dies führt zu einer neuen Spielart der Klassengesellschaft mit hohen Integrations- und Folgekosten für die Allgemeinheit. Auf funktionierenden Arbeitsmärkten müssten bei Arbeitskräftemangel eigentlich primär die Löhne steigen und nicht die Grenzen geöffnet werden.

Fast unbestritten ist die Annahme, die seit dem Fabrikzeitalter real existierenden Regulierungen würden primär die Interessen der Arbeitnehmer schützen. Dass durch Kollektivverträge v. a. bei Arbeitskräftemangel auch Lohnerhöhungen gebremst wurden und werden, und dass es neben den Gewerkschaften auch ein informelles politisches «Kartell» der Arbeitgeber gibt, ist zu wenig erforscht und wird aufgrund eines «Deals der Dealmaker» zu wenig thematisiert. Das «Arbeitgeberkartell» hat auch ein marktwirtschaftlich widersinniges Interesse, viele gemeinsame Risiken der Arbeitswelt auf den Staat abzuschieben. Eine teilweise Verstaatlichung der Risiken wird im «Crony Capitalism» des Daseinsvorsorgestaats auch von der Arbeitgeberseite vorangetrieben.

Das führt zu einer Verquickung von Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, welche die Privatautonomie massiv beeinträchtigt. Weltweite Systemvergleiche legen die Vermutung nahe, dass sich offenere Arbeitsmärkte und ein privates Versicherungswesen auch zugunsten der Arbeitnehmer auswirken.

Der liberale Ökonom Ludwig von Mises (1881-1973) deutete die Arbeitslosigkeit als fatale Folge zwangsweiser Interventionen in den Arbeitsmarkt. Auf offenen Arbeitsmärkten würde, so Mises, eine grosse Mehrheit jene Arbeit finden, die mindestens den Lebensunterhalt ermöglicht; um die Minderheit der noch nicht oder nicht mehr Erwerbsfähigen sollten sich die Familien und die soziale Gemeinschaft kümmern, wie in vorstaatlichen Zeiten. Arbeit auf der Basis einvernehmlich kündbarer individueller Verträge liege im längerfristigen Eigeninteresse aller Betroffenen und Beteiligten und müsse daher nicht zwangsweise vom Staat reguliert werden.

Diese konsequent marktwirtschaftliche Betrachtungsweise wird heute von den meisten Ökonomen höchstens noch als «Axiom» bezeichnet, das mit den Realitäten der heutigen Arbeitswelt kaum mehr etwas zu tun habe. Die Arbeitswelt sei heute teils staatlich reguliert und teils durch Kollektivverträge zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften vereinbart. Diese Feststellung trifft zu, aber ist dies ein Grund, sich von der Idee, Arbeitsverträge würden im Interesse aller individuell frei vereinbart, ganz zu verabschieden?

Axiome, an die man sich annähert, die man aber nie erreichen kann, weil es zu viele reale Widerstände und Widerwärtigkeiten gibt, gehören zum Leben. Irgendwann beginnt das Kompromisseschliessen im Dickicht der widerspenstigen Realität. Wenn aber Axiome nicht «falsch» sind, kann man sich immerhin daran orientieren. In der Politik bewährt es sich, zwar keine absoluten Forderungen zu stellen, aber trotzdem seine Ziele daran zu messen, ob sie im Einklang mit grundsätzlichen, längerfristigen Wertvorstellungen seien.

Das Ideal eines völlig freien Arbeitsmarkts darf nicht voreilig in eine Realität projiziert werden, die weitgehend auf staatlichen Regulierungen beruht. Es gibt kaum mehr Staaten ohne Arbeitsmarktregulierungen, und ein grosser Teil der Exporte und Importe und der Migration beruht auf dem «Bewirtschaften» unterschiedlich regulierter Arbeitsmärkte. Billiglohnländer beliefern Märkte von Hochlohnländern mit billigen Produkten, schlecht bezahlte Arbeitnehmer migrieren in Länder mit höheren Löhnen und beeinflussen dort das Resultat politisch-ökonomischer Lohnkompromisse.

Grenzenlose weltweite Personenfreizügigkeit wäre aus liberaler Sicht als Ziel nur sinnvoll, wenn sowohl die Arbeitsmärkte als auch die Sozialversicherungssysteme weltweit liberalisiert wären. In Binnenmärkten wird darum konsequenterweise die Personenfreizügigkeit mit dem Postulat einer Harmonisierung und Zentralisierung der Sozial- , Fiskal- und Arbeitsmarktpolitik verknüpft. Das Nachsehen haben dabei jene, die signifikant freiheitlicher sind als die Tonangebenden, Mächtigen.

Schlechte Behandlung unökonomisch

Jeder Arbeitnehmer muss das Recht haben, den Arbeitgeber zu wechseln, und die Arbeitgeber müssen in einem Wettbewerb stehen um die tüchtigsten Arbeitnehmer. «Ausbeutung» hat dort ihre «natürliche Grenze», wo der «Ausgebeutete» immer weniger oder gar nichts mehr leistet. Der Arbeitsmarkt wird aus dieser Sicht auch für den Arbeitgeber zur Suche nach dem produktivsten Vertragspartner, den man nicht an die Konkurrenz verlieren möchte und in den man deshalb einen attraktiven Lohn und Weiterbildung investiert. Eine schlechte Behandlung der Arbeitnehmer ist nicht nur unmenschlich, sondern auch unökonomisch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben, auch ohne jedes öffentliche Arbeitsrecht, vital aufeinander angewiesen; je unvermittelter und unorganisierter dies ist, desto besser ist es generell für alle Betroffenen und Beteiligten.

Diese Überlegungen beziehen sich nicht auf ein Axiom, sondern auf erfahrungsgestützte Beobachtungen, die allerdings im Arbeitsalltag in den Medien und auch in der Forschung nicht mehr «wahr-genommen» werden. Der «lange Marsch» der Linken durch die ­Sprache war, vor allem im Bereich der Arbeitswelt, leider ziemlich erfolgreich. Aber ist dies ein Grund, zu ka­pitulieren und jene Ideale aufzugeben, die längerfristig mehr Freiheit und mehr Produktivität für alle bewirken als alle klassenkämpferische Politik?

Zum Autor
Robert Nef ist Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts, Zürich.

Quelle: https://www.fuw.ch/article/die-arbeitsmaerkte-deregulieren/

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