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Grenzen des Gesundheitssystems

Lesedauer: 4 Minuten

(Finanz und Wirtschaft – Meinungen)

Die politische Gefahrenminderung im Hinblick auf einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens wird gegenwärtig zulasten einer Gefahrenerhöhung im ganzen Finanz- und Wirtschaftssystem betrieben.

«Der ökonomische Preis dieser ‹Staffelungsmethode› ist sehr hoch.»

Seit Jahren lag die Vermutung nahe, dass das weit­gehend verstaatlichte Gesundheitswesen in der Schweiz der erste Teilbereich unseres Umverteilungsstaats sein wird, der an seine Grenzen gerät. Nun braucht es zu seiner Stützung sogar eine Teilmobil­machung der Milizarmee, die Linkspolitiker gerne abgeschafft hätten. Niemand konnte voraussehen, dass die definitive Herausforderung und mögliche Überforderung unseres Gesundheitswesens von einer Pandemie verursacht werden würde.

Die politische Gefahrenminderung im Hinblick auf einen Zusammenbruch im Gesundheitswesen wird gegenwärtig zulasten einer Gefahrenerhöhung im Bereich des gesamten ­Finanz- und Wirtschaftssystems betrieben. Das ist keine Lösung, sondern eine Verlagerung der Probleme, die sich allerdings unter den gegebenen Umständen aufgedrängt hat. Die Risiken dieser politischen Gratwanderung sind schwer abschätzbar. Auch Rezessionen können zu Todesfällen führen, die man jedoch nicht in täglich publizierten Statistiken wird nachlesen können. Es ist zu hoffen, dass sich die Folgen für das ebenfalls staatsabhängig gewordene Finanzsystem und die ganze Realwirtschaft in Grenzen halten werden und dass man im Hinblick auf vergleichbare Herausforderungen weltweit bereit ist, zu forschen und zu lernen.

Vergleiche Markt-Staat nötig

Aufschlussreich dürften dereinst Vergleiche sein, die rückblickend den Gesamterfolg in der Pandemiebe­wältigung messen. Waren die Gesundheitssysteme ­totalitärer Staaten (wie China) oder diejenigen von semi-sozialistischer Staaten (wie Italien) erfolgreicher als die Gesundheitsversorgungen in Taiwan, Südkorea, ­Singapur und in den USA, die wenigstens in ein marktwirtschaftliches Umfeld integriert sind?

Das Schweizer Gesundheitswesen, v. a. das kantonale Spitalwesen, ist mehr staatsbestimmt als marktwirtschaftlich; ein grosser Teil der freiheitlichen Elemente ist durch die Notmassnahmen ausser Kraft gesetzt. Immerhin gibt es in der Schweiz Privatangebote beim Testen, und die privaten Unternehmen, die pandemierelevante Produkte erforschen und liefern, laufen auf Hochtouren. Womöglich bewegt sich jetzt auch etwas im privaten Versicherungsbereich, da ja der Staat auch in Zukunft ein neues Pandemierisiko nicht einfach durch wilde Milliardenversprechen wird abdecken können. Populistisch versprochene Staatshilfen belohnen einmal mehr diejenigen kleineren und grösseren Betriebe, die ohne finanzielle Polster gewirtschaftet haben; ganz grosse sind wegen ihrer «Systemrelevanz» durch staatliche Finanzspritzen vor dem Konkurs geschützt.

Eine zeitgerechte Analyse hat der US-Publizist Matthew Tanous auf dem Blog des Ludwig-von-Mises-­Instituts publiziert («Markets versus Socialism: Why South Korean healthcare ist outperforming Italy with Covid 19»). Dieser Vergleich der Gesundheitssysteme nach dem Kriterium der Verstaatlichung bzw. der Marktnähe im Bewältigen der Pandemie dürfte noch aufschlussreicher sein als der Vergleich der politischen ­Systeme im Ausrufen des Notrechts. Solche Vergleiche sollten ohne ideologische Scheuklappen nicht nur von Publizisten, sondern auch von Sozialforschern und Gesundheitsökonomen weltweit durchgeführt und in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden. Die Forderung «Mehr Staat und mehr Zentralstaat im Gesundheitswesen» taugt nicht als einzige Lehre aus der Krise.

Es ist zu vermuten, dass die Nähe zum marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot, Nachfrage, Selbst­verantwortung und personenbezogener Versicherung im Gesundheitswesen mehr Vorteile als Nachteile hat. Wahrscheinlich führt sie nicht einmal zu einer erhöhten Sterberate finanziell Schwächerer, wenn soziale Auffangnetze aufgespannt sind. Vor allem bei einer Rückkehr zur gesundheitspolitischen Normalität dürften sich die Vorteile marktwirtschaftlicher Strukturen statistisch nachweisen lassen, wenn die richtigen Fragen gestellt und relevante Zahlen ausgewertet werden.

Es gibt auch unter Befürwortern der Marktwirtschaft das Vorurteil, das Gesundheitswesen befinde sich insgesamt «jenseits von Angebot und Nachfrage» und müsse «aus Gerechtigkeitsgründen» teilweise verstaatlicht sein bzw. werden. Man sollte die Gelegenheit jetzt nutzen, diese Behauptung auf dem Hintergrund der Erfah­rungen objektiv zu überprüfen. Das Gesundheitswesen muss im Interesse aller von einer egalitären umverteilungsfixierten Sozialpolitik abgekoppelt werden. Die künftige Forschung im Sozial- und im Gesundheits­bereich darf sich nicht darauf konzentrieren, noch mehr und noch raffiniertere Interventionen auszutüfteln, die eine teilweise Weiterführung zentralistischer staatlicher Notmassnahmen rechtfertigen.

Die Nachfrage nach Behandlung und Pflege am Coronavirus erkrankter Personen lässt sich durch massive Eingriffe in die Freiheit so staffeln, dass die Tatsache der Rationierung unbegrenzter, subventionierter Angebote sozialverträglicher wird. Genau das geschieht jetzt in der Schweiz, und es hat unter den gegebenen Umständen durchaus Sinn. Man rationiert das Angebot nicht zusätzlich, sondern staffelt durch Verbotsmassnahmen die potenzielle Beanspruchung tatsächlich begrenzter Behandlungsangebote. Jedes faktische «Gratisangebot», das man grenzenlos beanspruchen kann, zwingt automatisch zur Rationierung, weil es auch im Gesundheitswesen nie alles für alle (zudem gratis) geben kann. Das gilt sowohl im Normal- als auch im Ausnahmefall. Angesichts dieser Tatsachen gab es kaum Alternativen zu den drastischen Massnahmen, deren Hintergrund letztlich die Idee der zwangsweisen Rationierung im Hinblick auf eine stets fragwürdige Verteilungsgerechtigkeit ist.

Verantwortung oder Gesinnung

Der ökonomische Preis dieser «Staffelungsmethode» ist allerdings sehr hoch, da es temporär zu einer umfassenden Abhängigkeit der gesamten Wirtschaft vom Staat kommt, aus der ein Wiederausstieg, nicht nur finanziell, höchste und schwer abschätzbare Ansprüche stellt.

Eine verantwortungsethisch fundierte Politik, die auch längerfristige Folgen von Massnahmen im Auge behält, müsste sie den positiven, kurzfristigen Wirkungen gegenüberstellen. Leider dominiert in der Politik kurzfristige gesinnungsethische Betrachtungsweise. Da es nicht einfach ist, die nachweisbar durch Covid-19 verursachten Todesfälle direkt zu ermitteln, wird es noch schwerer sein, die durch die befohlenen Massnahmen indirekt verursachten Todesfälle statistisch zu erfassen. Man wird die Todesfallkurven länder- und jahresweise vergleichen und jede Zunahme an Todesfällen dem ­Virus zuschreiben, nicht den teils tauglichen, teils vielleicht sogar kontraproduktiven Notmassnahmen.

In der Politik will niemand für «zusätzliche, politisch verursachte Todesfälle» verantwortlich sein, aber man nimmt es in Kauf, dass Zwangsmassnahmen im wei­teren Sinn auch tödliche Folgen haben können, Gesinnungsethik ist populärer als Verantwortungsethik, rigoroses Verbieten ist eine attraktive Form lebensrettender Machtausübung. Innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen gab und gibt es kaum Alternativen.

Notfälle sind Testfälle, aber eine befriedigende Versorgung darf nicht ausschliesslich auf den Notstand ­ausgerichtet sein. Jeder Notstand bedingt Zwangsmassnahmen auf Zeit. Doch je mehr Zwang bereits den Normalfall bestimmt, desto anspruchsvoller wird die Notbremsung, weil sie sich ja nicht auf spontane Prozesse abstützt, sondern auf ein unberechenbares System von Wirkungen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Und: Zu welcher Normalität soll man denn zurückkehren, wenn schon diese Normalität auf nicht nachhaltig praktizierbaren Fehlsteuerungen beruhte?

Zum Autor
Robert Nef ist Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts Zürich.

Quelle: https://www.fuw.ch/article/grenzen-des-gesundheitssystems/

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