Zum Inhalt springen

Wurzeln der Steuerpflicht

Lesedauer: 2 Minuten

(Frankjordanblog)

Von Robert Nef

Die allgemeine Steuerpflicht hat, historisch gesehen, zwei Wurzeln. Steuern wurden von den siegreichen Eroberern eines Territoriums als Tribut zwangsweise erhoben, angeblich zur Verteidigung gegen aussen, effektiv zur Stabilisierung der Herrschaft der aggressiven Eroberer gegenüber den wehrlosen Eroberten. Aus dieser Sicht sind sie tatsächlich illegitim und ein Instrument der Herrschaft von Herrschenden gegenüber den Beherrschten. Man konnte und kann sie nicht durch Exit-option vermeiden, weil im Nachbarland dieselbe Konstellation vorherrscht: Lauter Staaten als Inhaber des Zwangsmonopols von erfolgreichen Macht-eroberern und Macht-inhabern, vor denen niemand entweichen kann. So kann man die heutige Welt-Fiskalordnung deuten.

Es gibt aber auch die historische Entstehung der Steuern aus dem genossenschaftlichen Gemeinwerk. Ursprünglich, in einer prä-kapitalistischen Zeit, waren auch freie Gemeinschaften darauf angewiesen, dass gewisse Arbeiten im Dienste aller durch Gemeinwerk abgegolten wurden, man denke an Bewässerungssysteme und den Bau und Unterhalt von gemeinsam genutzten Infrastrukturen und die gemeinsame Sicherheitsproduktion, – etwa durch einen Sheriff oder durch eine Bürgerwehr. Wer dies nicht durch persönliche Leistung erbringen konnte oder wollte, konnte eine Ersatzabgabe als Clubbeitrag leisten. Das ist die, auch aus freiheitlicher Sicht, akzeptable Begründung von obligatorischen Abgaben an das Gemeinwesen.

Je lokaler sie erhoben werden, desto kontrollierbarer ist der Einsatz und die Höhe und desto leichter das Auswandern in eine günstigere Gebietskörperschaft. Es gilt der Grundsatz «No taxation without representation». In Kombination mit einem Steuerwettbewerb verhindert er das kontinuierliche Wachstum öffentlicher Zwangsabgaben. Ja, öffentliche Abgaben bedürfen nach rechtsstaatlicher Auffassung des Konsenses durch die Mehrheit, aber genügt dies zu deren Rechtfertigung? Sollten sie nicht grundsätzlich auf selbstbestimmten freien Zuwendungen und auf marktgerechten Benützerpreisen beruhen?

Die progressive Besteuerung ermöglicht das Überstimmt-Werden einer produktiven Minderheit durch staats- und umverteiligungssüchtige Mehrheiten. Ich befürworte daher eine Kritik der Zwangsbesteuerung, weil ich die erstgenannte historische Wurzel der Besteuerung ernst nehme. Ich meine aber als Eidgenosse, man dürfe die zweite Wurzel nicht einfach vergessen.

Quelle: https://frankjordanblog.wordpress.com/2019/09/30/wurzeln-der-steuerpflicht/

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert