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Es ist verboten zu verbieten

Lesedauer: 3 Minuten

(Frankjordanblog)

Von Robert Nef

In Italien sieht man gelegentlich private Verbotstafeln mit der Aufschrift: Proibito tutto! Damit will ein Grundeigentümer sicherstellen, dass auf seinem Grundstück sowohl das Betreten, das Abstellen von Fahrzeugen, das Entsorgen von Abfall als auch das Urinieren und was immer auch noch möglich sein könnte, verboten ist. Diesem radikalen Eigentumsschutz kann man eine andere Regel gegenüberstellen, die im öffentlichen Raum Sinn macht: Es ist verboten zu verbieten.

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Burkaverbot, das auch in der Schweiz ein Politikum ist, lassen sich dazu folgende Überlegungen anstellen. Ein Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit, aus welchen Gründen auch immer, greift in die Freiheit ein, sein Gesicht zu verhüllen oder eben zu zeigen. Aus liberaler Sicht ist ein solches allgemeinverbindliches Verbot abzulehnen. Das heikle Thema ist aber dadurch nicht einfach erledigt. Zum Thema „Burkaverbot“ lassen sich tatsächlich viele grundsätzliche Überlegungen anstellen, die Grundprobleme der Selbstbestimmung und der Frauenemanzipation betreffen. Tatsächlich verstösst ein neues Verbot gegen die im Titel erwähnte freiheitliche Grundregel: Es ist verboten zu verbieten und, darauf abgestützt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Dagegen kann man aber Folgendes einwenden. Wer verbietet hier tatsächlich wem, was? Verbietet eine männerdominierte Religion den Frauen, ihr Gesicht in der Öffentlichkeit zu zeigen, und sollte darum ein säkularisierter Staat diesbezüglich die Frauen sowohl gegenüber ihrer Religion als auch gegenüber der Männerdominanz durch das „Verbot des Verbietens“ freier und selbstbestimmter machen? Es gibt in einer offenen säkularisierten Gesellschaft sowohl aus radikal-liberaler als auch aus egalitaristischer und links-etatistischer Perspektive plausible Gründe für ein staatliches Burkaverbot. Oder mischt sich ein säkularisierter Staat zu Unrecht (und allenfalls sogar aus Fremdenfeindlichkeit) in rein religiöse und traditionelle Sittenvorschriften einer Einwanderer- und Touristen-Minderheit ein? Der „Burkagraben“ verläuft nicht zwischen „links“ und „rechts“.

Was heisst „selbstbestimmt“ und was bedeutet „freiwillig“ in einer Religion, deren Bezeichnung, wörtlich übersetzt, „Unterwerfung“ heisst? Gibt es eine Menschenpflicht, das Gesicht zu zeigen oder ein Menschenrecht, es zu verhüllen? Und gibt es einen Verzicht auf das Menschenrecht, selbst zu bestimmen, ob man das Gesicht zeigen oder verhüllen will? Aber: Wie „selbstbestimmt“ ist es, wenn sich Frauen dafür entscheiden, das zu tun, was Männer von ihnen verlangen und somit eben „dem Manne untertan“ zu sein? Wie „intrinsisch motiviert“ ist die Gesichtsverhüllung, und: Kommt ein Verbot den geheimen Wünschen vieler unterdrückter Frauen sogar entgegen?

Muss man sich als Frau, muss man sich als Mensch „emanzipieren“, oder gilt die Weisheit aus Lessings „Nathan“: „Kein Mensch muss müssen“? Und: Darf man auf den Anspruch auf Gleichbehandlung verzichten, weil man z.B. Emanzipation generell für ein Vorurteil einer dekadenten, gottlosen westlichen Unkultur hält? Wenn sich Frauen nicht selbst dagegen wehren, muss ihnen dann der Staat dabei durch Verbote zu Hilfe eilen? Sind Frauen per se derart hilflos? Gibt es so etwas wie eine selbstbestimmte bzw. einvernehmliche Fremdbestimmung?

Dies alles sind Fragen, die auch Befürworterinnen und Befürworter der politischen Geschlechter-Gleichbehandlung unterschiedlich beantworten können. Wenn persönliche Selbstbestimmung über Kleidung (im Rahmen der jeweiligen Sittenordnung) ein Menschenrecht ist, darf man dann darauf verzichten, dieses auszuüben? Die Frage richtet sich sowohl an Verschleierte als auch an Nicht-Verschleierte. Der „Burkagraben“ verläuft auch in der Genderfrage nicht zwischen „konservativ“ und „progressiv“.

Ich bin als Freund der Freiheit dafür, dass man als Mann und als Frau selbst auf persönliche Menschenrechte verzichten darf, aber ich hoffe natürlich, dass viele Musliminnen sich und ihren Männern die Frage stellen, wo und wie und wem sie sich jeweils „unterwerfen“ müssen und unterwerfen wollen. Ich halte die Frauen ganz generell in einer Welt, in der die Bedeutung der rohen Muskelkraft schwindet, auf die Dauer für so stark, dass sie sich auch ohne staatliche Hilfe und Verbote durchsetzen können, wenn sie nur wollen und wenn ihnen dies genügend prioritär erscheint. Möglicherweise hat weltweit für viele Frauen beispielsweise die persönliche Geburtenkontrolle eine höhere Priorität als der Gesichtsschleier. Aber auch dort sollte sich der Staat nicht einmischen.

Quelle: https://frankjordanblog.wordpress.com/2019/09/06/es-ist-verboten-zu-verbieten/

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