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Braucht der Freihandel Freihandelsabkommen?

Lesedauer: 7 Minuten

(Hayek-Feder – Nummer 13 – Juli 2019 – Seite 2-5)

Robert Nef
Mitglied des Stiftungsrates des Liberalen Instituts

Die in der Überschrift gestellte Frage wird heute bestenfalls als intellektuelle Provokation, normalerweise als Zeichen der totalen Weltfremdheit des Fragenden betrachtet. Tatsächlich aber ist diese Frage heute relevanter denn je, wie nachfolgende Analyse unterstreicht.

Unilateraler Freihandel

Die unter anderem vom amerikanischen Ökonomen Murray Rothbard formulierte These, dass keine völkerrechtlichen Verträge notwendig sind, um Freihandel zu treiben, ist weder neu, noch beruht sie notwendigerweise auf einer ausgeprägten Skepsis gegenüber dem Völkerrecht oder gar Staaten im Allgemeinen. Vilfredo Pareto schrieb schon 1901: “Wenn wir Freihandel akzeptieren, gibt es keinen Grund für die Existenz von Handelsverträgen.” Der Manchester-Liberale und englische Staatsmann Richard Cobden wollte den von ihm grundsätzlich befürworteten Freihandelsvertrag mit Frankreich im Jahr 1860 ursprünglich gar nicht unterzeichnen, weil Freihandel eigentlich unilateral deklariert werde solle. Er beruhe nicht auf Verträgen, sondern auf umfassender Freiheit des internationalen Handels, ohne Rücksicht auf die Herkunft der Produkte. Schließlich stimmte er dem Vertrag trotzdem zu, weil er tatsächlich eine bilaterale Liberalisierung und eine Entspannung zwischen Frankreich und England bewirkte.

Zweifel an Staatsverträgen

Es sind also Zweifel angebracht, ob es bei den heutigen multilateralen oder bilateralen Handelsverträgen tatsächlich um mehr Freihandel geht oder ob dabei nur Vorwände gesucht werden, um dieses Prinzip zu relativieren und Dritte davon auszuschließen. Sogenannte Freihandelsabkommen zwischen einzelnen Ländern und der EU sind vor diesem Hintergrund viel kritischer zu beurteilen. Wäre die EU tatsächlich ein offener Markt und kein merkantilistisch abgeschotteter Binnenmarkt, würde sich der ganze Bilateralismus zwischen einzelnen Drittländern und der EU erübrigen. Das betrifft etwa die Schweiz und in naher Zukunft Großbritannien, aber auch Länder außerhalb Europas.

Ein Land, das konsequent auf Freihandel setzt, hat kein hinreichendes Motiv, einer ebenfalls wirklich freihändlerischen Wirtschaftsunion beizutreten. Es muss also nicht beitreten. Wenn aber diese Wirtschaftsunion als Binnenmarkt andere diskriminiert und die Idee des Freihandels damit verletzt, dürfen Anhänger des Freihandels erst recht nicht beitreten, weil sie sonst im gleichen Boot sitzen wie die Protektionisten und Diskriminierer. Sie verlieren mehr an globalen Handelsoptionen als sie an begrenzten in einem Binnenmarkt gewinnen.

Genau aus diesen Überlegungen opponierte der konsequente Marktwirtschaftler Murray Rothbard gegen die NAFTA, weil er befürchtete, dass es dabei tatsächlich gar nicht um mehr Freihandel gehe, sondern um vermehrte Kartellisierungen und politische Kontrollen über die Wirtschaft. Mit dieser Meinung bleibt er im Rahmen der klassischen Freihandelstheorie. Der bereits erwähnte Vilfredo Pareto bezeichnete Handelsverträge als ein Anliegen, “das vor allem die Anhänger des Wirtschaftsprotektionismus für notwendig und zukunftsträchtig halten.”

Es sind also Zweifel angebracht, ob es bei den heutigen multilateralen oder bilateralen Handelsverträgen tatsächlich um mehr Freihandel geht oder ob dabei nur Vorwände gesucht werden, um dieses Prinzip zu relativieren und Dritte davon auszuschließen.

Das Ende der Freihandelsära

Die große Zeit der Freihändler fand mit dem Ersten Weltkrieg ein bitteres Ende, nicht etwa, weil sich Freihandel als wirtschaftspolitische Maxime nicht bewährt hätte, sondern weil der Krieg zu einem Rückfall ins nationalistische und merkantilistische Zeitalter der Zentralverwaltungswirtschaft führte, von dem sich die damaligen Kriegsmächte bis heute nicht voll erholt haben. Die Europäer sind die kriegsbedingten hohen Steuerlasten und die angeblich notwendige Umverteilung zugunsten Benachteiligter, beides massive Eingriffe ins Privateigentum, nie mehr losgeworden.

Die Manchester-Liberalen waren mit ihrer seinerzeit selbst von bürgerlicher Seite als “überholt”, “vaterlandslos” und “asozial” angeprangerten anti-interventionistischen und antiimperialistischen Politik nicht etwa rückständig, sondern hellsichtig. Sie befürworteten schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts den globalen Freihandel und kritisierten die wachsende Staatsmacht, die zwangsweise Umverteilung, den Interventionismus, den Zentralismus, die Bürokratie, die Hochbesteuerung, den Imperialismus und den Bellizismus. Sie waren nicht “paläoliberal”, sondern postnationalistisch. Nationalismus führt – vor allem in Kriegs- und Krisenzeiten – zu einer nationalen korporatistischen Ökonomie und, in Kombination mit progressiver Besteuerung und dem Mehrheitsprinzip, zum entmündigenden Sozialstaat. Dies ist ein Verrat an den liberalen Ideen des globalen Freihandels und der zivilgesellschaftlichen Eigenständigkeit.

Die Koalition der deutschen Liberalen mit den Nationalisten unter Friedrich Naumann nützte vor allem den Letzteren und war ein Verrat am Liberalismus. Nationale Vereinheitlichung und Zentralisierung schaffen mehr Macht. Diese Macht kann tatsächlich auch gegen äußere und innere Freiheitsfeinde eingesetzt werden. Was in der Startphase aber vielleicht außenpolitisch das Überleben in einem freiheitsfeindlichen Umfeld ermöglicht, trägt gleichzeitig den Keim des ebenfalls freiheitsfeindlichen innenpolitischen Etatismus in sich.

Gesellschaft vor Politik

Freiheit kann auf Dauer nicht durch den Staat von oben erzwungen und nach außen verteidigt werden. Sie entsteht in vielfältigen experimentell offenen kommunikativen Lern- und Wettbewerbsprozessen immer wieder neu. Gerade die von Liberalen häufig befürwortete und praktisch gehandhabte nationale Zentralmacht korrumpiert die Regierenden, vor allem wenn das Mehrheitsprinzip ohne wirksame Bremsen etabliert ist.

Freiheit kann auf Dauer nicht durch den Staat von oben erzwungen und nach außen verteidigt werden.

Mögliche Gegenmittel sind der Wettbewerb von kleinen politischen Einheiten, der konsequente Minderheitenschutz und der Vorrang der Privatautonomie vor dem politischen Zwangsapparat. Die Idee der Freiheit, die von den Freunden der nationalen Einheit lanciert wurde, muss also aus der Umklammerung des nationalen und übernationalen Zentralismus gelöst werden. Die permanente Entgiftung der Macht wäre durch friedlich konkurrierende kleine politische und fiskalische Gebietskörperschaften (mit Exit-Option) zu gewährleisten und durch eine möglichst wenig politisierte offene Zivilgesellschaft.

Freihandel und Frieden

Freihandel basiert auf dem Prinzip des Universalismus. Konsequente Freihändler sind darum auch gegenüber dem Bilateralismus und dem Beitritt zu kollektiven Sicherheitsbündnissen skeptisch. Warum? Freihandel beruht auf einer Kombination von politischer Neutralität (gegenüber anderen Staaten und gegenüber der eigenen Wirtschaft) und von universaler schrittweiser Öffnung. Freihandel entsteht weder durch Clubbeitritte noch durch Verträge, sondern durch den universalen autonomen Verzicht auf Handelsschranken, durch schrit tweise intelligente Deregulierung, die grundsätzlich gegenüber allen praktiziert wird, zum Teil Zug um Zug (ohne Vertrag) und zum Teil auch als praktizierte und nicht ausformulierte Vorleistung.

Freihandel beruht auf einer Kombination von politischer Neutralität (gegenüber anderen Staaten und gegenüber der eigenen Wirtschaft) und von universaler schrittweiser Öffnung.

Die Öffnung für den Freihandel ist ein konsequenter Ausstieg aus dem Protektionismus, und wer ihn praktiziert, bezahlt den Preis, dass Freihandel kurzfristig und branchenbezogen auch Nachteile mit sich bringt. Freihandel ist seinem Wesen nach ein praktiziertes Handels-Friedensangebot an alle.

Die Basis des Freihandels ist ein offenes Angebot von etwas, über das man frei verfügen kann. Freihandel hat also mehr mit der Denkfigur des Eigentums zu tun als mit der bereits vollzogenen Vernetzung durch Verträge. Der Eigentümer hat ein Ausschlussrecht, das man nicht nur defensiv als Rundumverteidigung deuten sollte, sondern auch als Offerte des “Zur Verfügung Stehens”, d.h. der grundsätzlichen Disponibilität im weitesten Sinn.

Freihandel hat also mehr mit der Denkfigur des Eigentums zu tun als mit der bereits vollzogenen Vernetzung durch Verträge.

Politische, vor allem außenpolitische Kommentare in Zeitungen und Zeitschriften haben die Tendenz, schnell überholt zu sein. Es lohnt sich deshalb, Ausschnitte aus einem Artikel zu zitieren, der 1993 in der Zeitschrift “Reflexion” des Liberalen Instituts der Schweiz erschienen ist, und der inzwischen an Aktualität sogar noch gewonnen hat. Er stammt vom damaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Christoph Frei, heute Professor für Politikwissenschaft an der Universität St. Gallen. Frei hielt damals Folgendes fest: “Das Prinzip des Freihandels wird in feierlichen Erklärungen bei Weltwirtschaftsgipfeln, in OECD-Communiqués und Regierungserklärungen immer wieder beschworen. Vor dem Hintergrund dessen, was wirklich geschieht, verkommen solche Lippenbekenntnisse fast schon zur zynischen Farce. In praxi wendet etwa die Europäische Gemeinschaft eine Vielzahl von Instrumenten an, um Importe von Drittstaaten zu strangulieren. Hier zeigt sich die Doppelbödigkeit ihrer Handelspolitik: Liberalisierung im Innern geht einher mit einem selektivem Protektionismus nach außen. Mit hässlicher Regelmäßigkeit wird das Freihandelsprinzip dem Konzept der “commercial fairness” geopfert.” (Reflexion Nr. 29, vom April 1993, S. 3)

Der “Supernationalismus” der EU-Binnenmarktidee

Wie könnte die Alternative zu einem nach außen abgeschotteten Binnenmarkt aussehen? In einer längerfristigen Perspektive liegt die Antwort auf der Hand: Ein globales Netz von mittleren und kleineren Ländern ist gegenüber einem territorial und kontinental definierten Club ökonomisch maroder und intern zerstrittener großer Nationalstaaten die zukunftsträchtigere Lösung. Grundlage eines wirklichen Freihandels kann nur das Privatrecht sein. Man hat im ausgehenden 20. Jahrhundert voreilig das Ende der Privatrechtsgesellschaft vorausgesagt. Die Ersetzung des dispositiven Privatrechts durch zwingendes öffentliches und internationales Recht ist aber kein Fortschritt, sondern sehr oft nur eine generelle Lern- und Entwicklungsbremse.

Man hat im ausgehenden 20. Jahrhundert voreilig das Ende der Privatrechtsgesellschaft vorausgesagt.

Die EU ist in diesem Zusammenhang keine Alternative zum Nationalstaat. Sie ist eine Gemeinschaft von Nationalstaaten und unternimmt den wohl zum Scheitern verurteilten Versuch, so etwas wie eine gesamteuropäische Großnation, die Vereinigten Staaten von Europa, zu begründen. Je mehr sich dieser durch zentrale politische, fiskalische und monetäre Regulierung charakterisierte Großraum korporatistisch und merkantilistisch organisiert, desto weiter entfernt er sich als Binnenmarkt von der freiheitlichen Idee eines weltweiten Freihandels. Ein solches Konzept wiederholt die Fehler von zentralistisch organisierten Nationalstaaten auf einer höheren und territorial größeren Ebene und gefährdet so auch den Weltfrieden.

Ein solches Konzept wiederholt die Fehler von zentralistisch organisierten Nationalstaaten auf einer höheren und territorial größeren Ebene und gefährdet so auch den Weltfrieden.

Die EU mag aus der Sicht ihrer Gründer eine kontinentale Friedensunion zur Überwindung der gefährlichen merkantilistischen und bellizistischen Nationalegoismen gewesen sein. Heute rückt die Profilierung als Binnenmarkt immer mehr ins Zentrum. Europa will sich gegen die Konkurrenz der Wirtschaftsmacht USA und der asiatischen Großkonkurrenten behaupten und ein eigenes Wirtschafts- und Sozialmodell verteidigen, das auf interpersoneller und interregionaler Umverteilung beruht. Dazu braucht es das korporatistische Zusammenwirken der Umverteilungspolitiker mit den staatsabhängigen Großunternehmen und den staatlich gestützten Banken. Daraus resultiert früher oder später der Aufbau eines kontinentalen Wirtschaftsinterventionismus in Kombination mit hohen Staatsquoten. Was als Alternative zum Nationalismus begann, wird nun zum bürokratisch-etatistischen Supernationalismus. Die nationalen Politiker können so die Verantwortung für die zunehmende Uneinlösbarkeit ihrer Wahlversprechen auf die Ebene einer politisch nicht mehr kontrollierbaren und gegenüber keiner Wählerschaft verantwortlichen Großbürokratie abschieben.

Was als Alternative zum Nationalismus begann, wird nun zum bürokratisch- etatistischen Supernationalismus.

Kein “Motor des Freihandels”

Verträge beruhen auf übereinstimmenden Willenserklärungen. Im Falle von völkerrechtlichen Verträgen stellt sich das Problem der korrekten Willensbildung auf beiden Seiten. Das Problem wird dann verschärft, wenn die Willensäußerung eines Vertragspartners durch Veränderungen in der Organisationsstruktur und in der Zusammensetzung labil bleibt. Ist die Europäische Union souverän? Ist sie ein verlässlicher Vertragspartner? Die EU ist als Völkerrechtssubjekt eine Mixtur von Realität und Programm. Sie ist kein Staat und hat keinen klar definierbaren Status. Sie ist vielmehr ein Prozess mit ungewissem Ausgang und mit einer nur vage strukturierten und demokratisch schlecht legitimierten Willensbildung, die zudem von Fall zu Fall wenig Respekt vor ihren eigenen Prinzipien an den Tag legt, wenn diese den Interessen der vorherrschenden Mächte zuwiderlaufen. Ein “Motor des Freihandels” kann ein derartiges Konstrukt nicht sein.


Dieser Beitrag ist am 27. September 2017 beim Institut für Unternehmerische Freiheit erschienen.

Hayek-Feder – Nummer 13 – Juli 2019 – Seite 2-5

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