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Das Privateigentum als Alternative zum bevormundenden Daseinsvorsorgestaat

Lesedauer: 3 Minuten

(Sonderausgabe 100 Jahre HEV St. Gallen)

Robert Nef
Publizist, Alt Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts

Das Thema Eigentum und Bodenrecht beschäftigt mich seit fast 50 Jahren. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Orts- Regional- und Landesplanung an der ETH Zürich (1968 – 1986) konnte ich an einem Gutachten zu Handen der Kommission für eine Totalrevision der Bundesverfassung mitwirken. Beim Grundeigentum und beim Bodenrecht, so argumentierte das Gutachten, sei das Gemeinwesen nicht der Widerpart der Privaten. Es verwalte vielmehr als Obereigentümer das gemeinsame Ressourcenerbe und lenke dessen Nutzung im Sinne der polizeilichen und ökologischen Schadensvermeidung und allenfalls durch Grundsteuern und durch Zonenplanung. Dies sei, so Binswanger, letztlich auch im langfristigen Interesse der Privateigentümer.

Dieser vermittelnde Ansatz prägt bis heute meine eigene Position zum privaten Grundeigentum, wobei ich die Akzente, im Gegensatz zu damals, eher zugunsten einer möglichst grossen Nutzungs- und Verfügungsfreiheit der Privateigentümer setze. Die Meinung, deren Interessen stünden stets im Widerspruch zu öffentlichen Interessen, ist unzutreffend. Es gibt aus grundsätzlicher Sicht auch ein eminentes öffentliches Interesse am Schutz des Privateigentums. Wo das Eigentum voll verstaatlicht ist, geniessen nämlich erfahrungsgemäss die rein wirtschaftlichen und kurzfristigen Staatsinteressen Vorrang vor den eher langfristigen Anliegen der Ökologie und des Landschaftsschutzes. Staaten sind schlechte Verwalter eines gemeinsamen Erbes.

«Wo das Eigentum voll verstaatlicht ist, geniessen die rein wirtschaftlichen und kurzfristigen Staatsinteressen Vorrang»

Planen wie Unternehmer

Meine grundsätzlich vorhandene Sympathie für Anliegen der Raumplanung und des Umweltschutzes hat nicht nur biografische, sondern auch pragmatische Wurzeln. Aus liberaler Sicht wäre es wünschenswert, wenn die Hauptverantwortung für die Erstellung und für den Betrieb der Infrastrukturnetze beim Verkehr, bei der Energie, bei der Entsorgung und bei der Kommunikation in privaten Händen wäre, und der Staat lediglich im Konfliktfall koordinieren müsste. Wenn aber der Staat, wie dies heute der Fall ist, bei der Erstellung und beim Betrieb dieser Netze die Hauptverantwortung trägt, darf er, ja muss er wie jeder Unternehmer planen. Dadurch greift er nicht primär ins Privateigentum ein, sondern schafft mehr an Berechenbarkeit und Verlässlichkeit, als er an privaten Eigentümeroptionen zerstört. Der Staat darf und muss, wo er als Güter- und Dienstleistungsproduzent verantwortlich ist, seine eigenen Angelegenheiten planen. Dass er heute viel zu viele Bereiche unternehmerisch und korporatistisch beherrscht, ist ein anderes Problem, das nicht durch weniger Planung gelöst werden kann, sondern durch einen geordneten Rückzug aus zuviel zentralistischer und bürokratischer Regulierung der privaten Grundeigentumsnutzung, insbesondere des Bauens.

Wer baut, verändert einerseits sein privates Grundeigentum im Hinblick auf eine neue, meist lukrativere Nutzung. Aber er vernetzt anderseits auch ein Gebäude mit öffentlich produzierten und finanzierten Infrastrukturen und «versiegelt» im Falle eines Neubaus ein Stück Natur. Bauen bedeutet Grundeigentum verändern und neu vernetzen. Das Bauen verlangt daher eine differenzierte Betrachtungsweise, ein anspruchsvolles Zusammenwirken und ein gegenseitiges Rücksichtnehmen von Eigentümern und Infrastrukturerstellern und -betreibern.

Wege aus einer immer dichteren Regulierung

Der hohe Stellenwert des Privateigentums und insbesondere des privaten Haus- und Grundeigentums wird dadurch nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die Rücksichtnahme auf den immer einflussreicher werdenden Infrastrukturstaat bedeutet nicht, dass man vor dessen Ausbau zum Daseinsvorsorgestaat kapitulieren müsste. Es gibt Wege, die man als «Ausstieg» aus einer immer dichteren Regulierung und aus einer immer unbezahlbar werdenden Kostensteigerung und einer immer höheren Verschuldung ins Auge fassen sollte.

«Je mehr der Staat ins Privateigentum eingreift, desto mehr entlarvt er sich als Zwangsapparat»

Nicht nur die Haus- und Grundeigentümer, sondern alle freiheitsliebenden und verantwortungsbewussten Menschen sollten gegenüber einer zunehmend eigentumsbeschränkenden Politik noch skeptischer und illusionsloser werden. Je mehr der Staat ins Privateigentum eingreift, desto mehr entlarvt er sich als Zwangsapparat. In einer Demokratie hat der Zwang zwar den Heiligenschein der Mehrheit, aber das macht ihn nicht besser.

Die heute gängige Gegenüberstellung von Privateigentum als Inbegriff individueller wirtschaftlicher Interessen einerseits und von staatlichen Eingriffen in die Eigentumsfreiheit als notwendiges politisches Korrektiv zugunsten sogenannter «öffentlicher Interessen» anderseits unterschätzt die soziale und ökologische Funktion, die das Privateigentum als Institution einer funktionierenden Privatrechts-, Tausch- und Arbeitsteilungsgemeinschaft hat.

Die Grenzen des Wachstums

Die Zukunft der Arbeitsgesellschaft liegt nicht im Bereich des «Service public», sondern bei den grundsätzlich benutzerfinanzierten wirtschaftlichen Dienstleistungen. Die Grenzen des Wachstums ergeben sich in diesen Bereichen bei den Grenzen der privaten Finanzierungsmöglichkeit und -bereitschaft der Nachfragenden. Inwiefern der Staat subsidiär den wirtschaftlich Schwächsten im Bereich des wirklich Notwendigen gezielt Subjekthilfe gewähren soll, und wie das mit privater Hilfsbereitschaft kombiniert werden kann, bedarf einer sorgfältigen Analyse, und es gibt wohl keine anspruchsvollere Strategie als die des «geordneten Rückzugs» aus nicht nachhaltig funktionierenden Fehlstrukturen.

Wahrscheinlich ist der öffentlich finanzierte und damit kaum begrenzbare sozialdemokratisch gesteuerte Daseinsvorsorgestaat weltweit die grösste ökologische und politische Bedrohung. Privateigentum und Privatautonomie in einer friedlich und fremdherrschaftsfrei tauschenden, lernenden und leistenden vielfältigen Zivilgesellschaft sind die Alternative dazu. Sie kommt nicht von selbst, aber sie ist als Ziel mit geeigneten Mitteln und dem entsprechenden Willen durchaus erreichbar.

Sonderausgabe 100 Jahre HEV St. Gallen, Seite 23 + 25

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