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Sozialstaat und Personenfreizügigkeit

Lesedauer: 4 Minuten

(Finanz und Wirtschaft – Meinungen)

Die Einschränkung des Freizügigkeitsprinzips hat sich in der Zeit der Konsolidierung des Schweizer Bundesstaates bewährt. Sie wäre auch dem Staatenverbund EU zu empfehlen – für längere Zeit. Ein Kommentar von Robert Nef.

«Niederlassungsfreiheit stellt keinen Rechtsanspruch auf staatliche Leistungen dar.»

Personenfreizügigkeit ist keine Voraussetzung für offene Märkte. Dies ist die Quintessenz einer Studie der Brüsseler Denkfabrik Bruegel zum Thema «Europe after Brexit», an der auch der CDU-Politiker Norbert Röttgen, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags, mitgewirkt hat. Die Studie schlägt vor, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz freien Zugang zum EU-Binnenmarkt zu gewähren – ohne die volle Personenfreizügigkeit. Für Röttgen ist die Personenfreizügigkeit ein politisches Projekt, das mit dem ökonomischen Projekt eines Binnenmarktes nicht direkt verknüpft werden sollte.

Interessant ist, dass der 1848 gegründete Bundesstaat Schweiz in den ersten hundert Jahren seines Bestehens auch nur eine beschränkte Personenfreizügigkeit kannte. «Armengenössige» (heute: Sozialhilfebezüger) wurden in ihre Heimatgemeinde zurückgeschickt, und niemand sah darin eine Verletzung von Bürgerrechten oder gar von Menschenrechten. Ältere Leute erinnern sich noch an den Ausspruch: «Wenn ich einmal alt und verarmt bin, komme ich ins Armenhaus meiner Heimatgemeinde.» Das war nicht etwa zynisch oder resigniert gemeint, es war Ausdruck der Gewissheit, dass man selbst in einer hoffnungslosen Situation einen Ort hat, an dem man nicht im Stich gelassen wird.

Sozialer Frieden gefährdet

Die Vorstellung, dass man in seinem Land zwar Freizügigkeit geniesst, solange man auch in der Lage ist, selbst für sich aufzukommen, aber als Armengenössiger eben an seinen Ursprungsort heimkehren muss, war über Jahrhunderte Allgemeingut. Dass jeder verarmte Mensch, wo immer er sich auch niederlässt, automatisch den Anspruch hat, auf Kosten der jeweiligen Dorf-, Stadt- oder Landbewohner auf dem Niveau der dortigen Lebensumstände sozial versorgt zu werden, ist neueren Datums. Wenn dieser Anspruch heute im Zusammenhang mit Freizügigkeitsabkommen schon fast den Rang eines Menschenrechts geniesst, darf man die Frage nach seiner tieferen Berechtigung stellen und auch die Frage nach den Folgen, die dadurch bewirkt werden.

Er begründet nämlich weder eine Selbstverantwortung noch eine höhere nachbarlich und mitmenschlich geprägte Mitverantwortung gegenüber Hilfebedürftigen, sondern das Abschieben jeder Verantwortung an eine anonyme Grossorganisation einerseits und die immer frechere Selbstbedienungsmentalität potenzieller Bezüger anderseits. Beides gefährdet auf die Dauer den sozialen Frieden.

Dass die Freiheitsrechte allgemein und die Niederlassungsfreiheit im Besonderen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen oder gar auf einen auf Kosten der Allgemeinheit garantierten Lebensstandard gewährleisten, war bis vor wenigen Jahrzehnten in der liberal-rechtsstaatlichen Schweiz unbestritten. Die erwähnte Einschränkung des Freizügigkeitsprinzips hat sich in der Zeit der Konsolidierung als Bundesstaat bestens bewährt. Sie wäre auch – mindestens für die ersten hundert Jahre – für den EU-Staatenverbund ein sehr empfehlenswertes Konzept, das letztlich dem sozialen Frieden besser dient als das vorbehaltlose Versprechen einer Freizügigkeit, die mit einem sozialstaatlichen Versorgungsanspruch verbunden wird.

Die Schweiz von 1848 war ähnlich heterogen wie heute ganz Europa. Die Unterschiede bei den Löhnen, beim Lebensstandard und bei den Lebenskosten waren enorm. Warum hat die bundesstaatliche Integration in der Schweiz trotz dieser grossen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vielfalt und trotz der Mehrsprachigkeit funktioniert? Die weit verbreitete, robuste Selbstversorgungswirtschaft, ein relativ freier Arbeitsmarkt und ein intakter Steuerwettbewerb bestärkten gleichzeitig zentralisierende und dezentralisierende Tendenzen und durchmischten die Schweiz ohne überstürzte Identitätsverluste und Entwurzelungen. Zudem hat natürlich der massive Druck von aussen, dem die Schweiz während der Weltkriege ausgesetzt war, die für einen Integrationsprozess wichtige innere Kohärenz gefördert.

Eine viel allgemeinere, aber damit zusammenhängende Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem Euro und mit der Einheitswährung Franken, der ja ebenfalls als Erfolg gewertet werden kann. Warum hat dieser eigentlich in einem Umfeld funktioniert, das ökonomisch und sozio-kulturell mindestens so heterogen war wie heute ganz Europa? Ich vermute mindestens drei Gründe: der Goldstandard, interkantonaler und innerkantonaler Wettbewerb der Fiskal- und der Sozialpolitiken sowie ein freier Arbeitsmarkt. Vielleicht auch eine relativ vernünftige Notenbank? Oder einfach nur die für die neutrale Schweiz glücklichen aussenpolitischen Konstellationen im kriegsversehrten 20. Jahrhundert?

Der Finanzausgleich kann es nicht gewesen sein. Er kam relativ spät und ist zudem eine fragwürdige Institution, die viele positive Auswirkungen des Steuerwettbewerbs zunichtemacht. Auch die zentralstaatliche Sozialpolitik durch zwangsweise Umverteilung ist erst hundert Jahre nach der Gründung des Bundesstaates eingeführt worden.

Vielleicht sind es gar nicht die unterschiedlichen ökonomischen Voraussetzungen und strukturellen Ungleichheiten, die den Euro gefährden, sondern die unterschiedlich fehlorganisierten und zentralisierten Wohlfahrts- und Umverteilungssysteme, die mit Freizügigkeit letztlich inkompatibel sind. Schon Milton Friedman wies auf die grundsätzliche Unvereinbarkeit von freier Immigration und Wohlfahrtsstaat hin, weil sie falsche Anreize für Migranten schafft, die einseitig zulasten der Ansässigen gehen. Es ist schon kurzfristig unmöglich, gleichzeitig eine internationale Willkommenskultur zu pflegen und grosszügige Sozialleistungen als allgemeinen menschenrechtlichen Anspruch in Aussicht zu stellen.

Das Paradox eines europäischen Binnenmarktes kommt in der EU-Migrationspolitik klar zum Ausdruck. Die migrationsfreundliche Öffnung der Binnengrenzen ruft nach migrationsfeindlicher Abwehr an den Aussengrenzen, was in der EU zur Vollzugskrise beim Dubliner Abkommen führt. Der EU-Bundesstaat scheitert am Fehlprojekt «Wohlfahrts-» bzw. «Daseinsvorsorgestaat», das einen Prozess der Zentralisierung, Bürokratisierung, Etatisierung, der Sozialisierung und der Abschottung gegen aussen voraussetzt, der sich nicht einmal auf nationalstaatlicher Ebene politökonomisch nachhaltig aufrechterhalten lässt. Die finanzielle Krise des nationalen Daseinsvorsorgestaates kann nicht durch eine Flucht in einen noch grösseren Verbund überwunden werden.

Nicht der Euro ist das zentrale Problem

Viele Regierungschefs sind nur darum so dezidiert pro EU, weil sie damit von den immer weniger lösbaren Problemen ihrer nationalen Umverteilungspolitik ablenken können. Je grösser und unübersichtlicher der territoriale Rahmen, desto leichter ist die Verwischung und Vertuschung von politischen Verantwortlichkeiten. Nicht das «Projekt Euro», sondern das Projekt «EU-Wohlfahrtsstaat» ist die entscheidende Fehlkonstruktion. Umverteilungssozialismus ist nur möglich, wenn die Gebietskörperschaften, die ihn praktizieren, relativ klein sind, in Wettbewerb stehen und über Zutrittsschranken und Exit- sowie Expell-Optionen verfügen.

Politische Umverteilungssysteme werden durch das Mehrheitsprinzip korrumpiert, sobald eine Mehrheit zulasten von Minderheiten lebt. Es sei denn, es gelinge, den politischen Konsens zu finden, der die zwangsweise Umverteilung auf ein ökonomisch allseits nachhaltig tragbares Mass reduziert. Dieses Mass ist selbst in der Schweiz bereits überschritten, aber es gibt zu wenig Politiker und auch zu wenig Wissenschaftler und Publizisten, die auf diese durchaus unpopuläre Tatsache aufmerksam machen. Es gibt auch einen Populismus des gezielten Ausweichens und Verschweigens.

Zur Person
Robert Nef ist Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts Zürich.

Quelle: https://www.fuw.ch/article/sozialstaat-und-personenfreizuegigkeit/

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