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Lokalautonomie und Subsidiarität als Voraussetzungen für das Funktionieren der direkten Demokratie

Lesedauer: 22 Minuten

Deutschsprachige Version


Der Beitrag wurde in einer Übersetzung auf Englisch publiziert in:
Konrad Hummler /Alberto Mingardi, Europe, Switzerland and the Future of Freedom, Essays in Honor of Tito Tettamanti, Torino 2015 S. 319 – 340

Setzt immer voraus, dass der Mensch im ganzen das Rechte will, im einzelnen nur rechnet mir niemals darauf. (Friedrich Schiller, An die Gesetzgeber)

Viele sind für die Demokratie bis sie feststellen, dass die Demokratie nicht für sie ist. (Stanislaw Lec)

Tito Tettamanti ist bekannt für seine markanten kurzen Statements, die komplexe Zusammenhänge in einem einzigen provokativen Satz zusammenfassen. Einer dieser Sätze ist bei mir haften geblieben, und ich habe ihn in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder zitiert: „Es gibt zwei Sorten von Geld: „Geld“ und „mein Geld“. Im Zusammenhang mit dem Thema Zentralismus, Subsidiarität und Demokratie zeigt das Statement den springenden Punkt. Je weiter sich eine Institution von ihrer direkten finanziellen Trägerschaft entfernt, desto mehr schwindet die Bereitschaft, auf die Bedürfnisse jener Individuen Rücksicht zu nehmen, die dafür als Steuerzahler ursprünglich zur Kasse gebeten worden sind. Es gehört ja zum Wesen der Steuer, dass sie zunächst voraussetzungslos geschuldet wird und dass nach deren Eintreibung das Geld, das ursprünglich einem Individuum gehörte und eben für dieses „mein Geld“ war, in einen grösseren Topf fliesst, über den die Verfügungsmacht des einzelnen nur noch sehr beschränkt ist.

In Tettamantis Buch „Welches Europa?“ (Zürich 1994) findet sich im 7. Kapitel unter dem Titel „Strukturen und Institutionen“ dazu folgende Präzisierung:

„Nichts lädt mehr zur Verschwendung ein, als Gelder ausgeben zu können, die mehr oder weniger glücklich und effizient von einer ferneren Institution zur Verfügung gestellt werden, der wir uns nicht zugehörig fühlen. Wir handeln nicht mehr gemäss den Kriterien der Sparsamkeit und Vorsicht, die wir beim Umgang mit eigenem Geld anwenden, und zwar weil wir davon überzeugt sind, dass die Subventionen und Beiträge nicht im geringsten unser Geld sind, sondern eine Art Manna, das vom Himmel heruntergefallen ist, das nichts kostet.“

Es wird zwar in der Demokratietheorie die Meinung vertreten, der Steuerzahler gebe nur einen Teil seiner Selbstbestimmung preis. Er verfüge als Steuerzahler, der stets auch Wahlberechtigter (und in der direkten Demokratie auch referendumsberechtigter Stimmbürger) sei, anstelle der Selbstbestimmung immerhin noch über die Mitbestimmung über die Verwendung seines Steuerbeitrags. Diese ermögliche in einem Prozess der öffentlichen Konsensfindung, dass das individuelle Wohl mit dem Gemeinwohl in Einklang gebracht werde.

Ein Modell für mehr Mitbestimmung der Besteuerten

Die übliche demokratisch- legitimierende Argumentation bezüglich Besteuerung lautet bekanntlich wie folgt: Ja, Du wirst zwar massiv besteuert, aber Du kannst ja in der Demokratie, und speziell in der direkten Demokratie, auch wieder darüber mitbestimmen, wie und wo der Staat Deine Beiträge verwendet und investiert.

Das ist weitgehend eine Illusion. Der Staat vermindert das Einkommen seiner Bürger über Steuern, und die Besteuerten können faktisch sehr wenig Einfluss auf deren Verwendung nehmen. Bei neuen Gesetzen wird selten kommuniziert, was sie an Kosten auslösen, oder, wenn es kommuniziert wird, kann man sich keineswegs darauf verlassen. Es gibt zwar in der Schweiz auf kantonaler und kommunaler Stufe ein Finanzreferendum (und man sollte dies auch auf Bundesebene einführen), aber alle „gebundenen Ausgaben“ (die den Löwenanteil ausmachen) stehen nicht zur Disposition, und über das Finanzvermögen wird ohnehin ziemlich willkürlich verfügt. Wer 40 Prozent seiner Einkünfte dem Staat abliefern muss, ist zu 40 Prozent verstaatlicht und fremdbestimmt, denn er wird niemals auch 40 Prozent Einfluss auf die Verwendung haben. Je progressiver die Besteuerung, desto geringer der Einfluss der Hochbesteuerten auf die Verwendung.

Man könnte sich deshalb eine radikaldemokratische Neuorientierung der Besteuerung vorstellen, bei welcher der Besteuerte gleichzeitig auch den Verwendungszweck individuell deklarieren dürfte (z.B. nach Sparten, die von der Verfassung vorgegeben sind, und für die es je einen „Topf“ gäbe: „Landesverteidigung“, „Soziales“, „Entwicklungshilfe“, „Bildung“, „Gesundheit“, „Kultur“, „Agrarpolitik“, vielleicht auch „Diverses“ etc..). Das würde zwar der klassischen Definition der Steuer als „voraussetzungslos geschuldetem Beitrag an den allgemeinen Staatshaushalt“ nicht mehr entsprechen, aber der Einfluss des individuellen Steuerzahlers auf die Verwendung seines Beitrags würde steigen. Denkbar wäre auch eine Zweiteilung der Zuweisung von Steuern in „Pflicht“ und „Kür“, und dies auf allen Stufen des Staatsaufbaus. Ein Prozentsatz „Pflicht-Steuer“ wäre voraussetzungslos, und ein anderer Prozentsatz „Kür-Steuer“ würde persönliche „Widmungsmöglichkeiten“ in einen speziellen „Topf“ offerieren.

Das föderalistische US- Steuersystem eröffnet mit der Abzugsfähigkeit von grösseren Zuwendungen für Kulturelles und Soziales zum Teil diese Möglichkeiten. Wer auf solche Zuwendungen verzichtet, wird allerdings einfach dementsprechend höher besteuert. Damit entsteht ein Anreiz zur Spendelust. Zahlen muss man ohnehin, aber über Vergabungen kann man Prioritäten setzen. Die Zuwendungen sind also nur bedingt „freiwillig“. Sie sollten deshalb bei der „Fiskalquote“ bzw. „Zwangsabgabenquote“ auch berücksichtigt werden. Der vermögende Steuerzahler hat aber wenigstens teilweise einen Einfluss auf die Verwendung seiner Beiträge. Möglicherweise ist das Ganze allerdings auch nur ein „Trick“, der die Tatsache des grundsätzlich marginalen Einflusses auf die Verwendung der Steuern verschleiern soll. Es ist zudem auch nicht einzusehen, warum diese individuelle Widmung nur für kulturelle und soziale Zwecke möglich sein soll.

Das individuelle „Widmungsrecht“ beim Steuerbetrag wäre eine neue Form der direkten Demokratie und würde die Politik von Grund auf revolutionieren – wenn auch nicht unbedingt sofort generell verbessern. Die Parlamente würden so teilweise entmachtet. Der grosse Steuerzahler erhielte auf diesem Weg einen grösseren Einfluss auf die jeweilige Zuweisung seiner Mittel. Die Parlamente könnten dann nur noch aufgrund und im Rahmen der von den Besteuerten deklarierten inhaltlichen Vorgaben verteilen und umverteilen.

Subsidiarität als Voraussetzung wirksamer Selbstbestimmung

Direkte Demokratie und Föderalismus sind an sich gleichwertige und gleich wichtige Prinzipien, aber die direkte Demokratie funktioniert am ehesten auf der Basis von kleinen Gemeinschaften, die miteinander als Verbündete kooperieren, aber als Eigenständige auch in einem Wettbewerb der Exit-optionen und der Eintrittsberechtigung stehen und dauernd voneinander lernen können bzw. müssen. Entscheidend ist dabei das am Non-Zentralismus anknüpfende Verständnis von Subsidiarität. Funktionierende Gemeinschaften beruhen letztlich auf persönlichen Netzwerken von Menschen, die kommunizieren und Handel treiben.

Die Wurzel des Übels der Zentralisierung liegt im zentralen staatlichen Kaputtfördern von personenbezogenen Kleinsystemen und in der Flucht in zentralistische Hierarchien. Man hat heute in der Politik immer mehr Angst vor kleinräumigen Experimenten, die eigentlich die wahre Stärke des Föderalismus ausmachen würden. Es ist nicht die Zentrale, die immer mehr Macht will, es sind häufig die Exekutivbehörden der Gliedstaaten und Gemeinden, die immer mehr Aufgaben an die Zentralbürokratie abschieben. Man will nur den Nutzen der Umverteilung behalten und schickt die unpopuläre Rechnung für die Kosten an die nächsthöhere Instanz.

Politiker als Volksvertreter sind ständig auf der Suche nach Ausreden, warum sie das, was sie bei der Wahl versprochen haben, eben leider doch nicht oder noch nicht halten konnten. Sie brauchen darum, vor allem wenn sie in Mehrheitskoalitionen an der Macht sind, nicht nur den politischen Gegner, sondern auch den Koalitionspartner als Sündenbock. Wenn das nicht hinreicht, bzw. nicht mehr plausibel ist, braucht der Volksvertreter eine „höhere“, bzw. zentralere Instanz, an die man die Verantwortung für das, was alles falsch oder „zu wenig“ gemacht wird, abschieben kann. Das ist wahrscheinlich eine der Ursachen für jene „Flucht in die Zentralisierung“, die in allen föderalistisch aufgebauten Staaten zu beobachten ist. Die zentrale Instanz dient als Projektionsebene für alle unerfüllbaren Wünsche und als permanente Ausrede für alles, was tatsächlich nicht funktioniert. Diesem Schicksal wird sich in der EU auch „Brüssel“ nicht entziehen können.

Illusionen rund um das Mehrheitsprinzip

Liberale übersehen nicht, dass Liberalismus und Demokratie nicht spannungsfrei und problemlos vereinbar sind. Die Demokratie erlaubt eine Mitbestimmung nach dem Mehrheitsprinzip. Für die Mehrheit entspricht das Mitbestimmte auch der eigenen Präferenz. Eine Minderheit wird allerdings fremdbestimmt. Aus liberaler Sicht ist Selbstbestimmung wichtiger als Mitbestimmung. Die Ersetzung von privatautonomer Selbstbestimmung durch demokratische Mitbestimmung ist nicht als solche erstrebenswert. In gemeinsamen politischen Angelegenheiten ist sie aber oft unumgänglich und gegenüber einer Autokratie vorzuziehen. Die direkte Demokratie hat weniger politökonomische Schwächen als die repräsentative Demokratie. Die entscheidungslogischen Defekte der Repräsentation von politischen Interessen in Kombination mit der Eliminierung von Anliegen der jeweils überstimmten Minderheiten sind bisher wohl zu wenig intensiv und kritisch untersucht worden.

In der Schweiz gibt es dazu noch wenig ausgewertete Erfahrungen, weil Bund und Kantone ein Mischsystem von direkter und repräsentativer Demokratie haben. Möglicherweise sind direkte und repräsentative Demokratie nicht einfach zwei graduell unterschiedliche Systeme. Die Unterschiede betreffen auch Prinzipielles. Die in der Schweiz praktizierte halbdirekte Demokratie wäre demnach ein Zwitter, der nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile der beiden Entscheidungsverfahren kombiniert. Das sollten auch wir Schweizer kritisch hinterfragen, bevor wir unser Kombi-System als Modell anpreisen.

Es gibt darüber in Europa und auch weltweit noch erstaunlich wenig empirische Studien. Es würden dadurch wohl zu viele Illusionen rund um die demokratische Mitbestimmung zerstört. Der persönliche Einfluss eines Wählenden ist in einer parlamentarischen Demokratie sehr klein. Er wählt aufgrund eines Programms und einer Liste einen oder mehrere Repräsentanten, die sich allenfalls später aufgrund eines Koalitionsvertrags mit andern verbindet und dann eine Regierung bildet. Wie gross ist das Risiko, dass sogar für eine erhebliche Mehrheit der Wählenden genau das Gegenteil von dem stattfindet, was sie eigentlich unterstützen wollten? Kann man bei Repräsentativsystemen überhaupt noch vom Mehrheitsprinzip reden, oder ist es ein nur hoch komplexer Interessenfilter bzw. Kommunikationsverfälscher, bei dem niemand genau weiss, was sich eigentlich entscheidungslogisch abspielt?

Transparenz für die Bezahlenden

Ich plädiere deshalb dafür, dass Demokratie einerseits notwendigerweise mit non-zentral konkurrierenden politisch und fiskalisch autonomen Gemeinwesen verknüpft wird und anderseits mit verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechten, die den Wirkungskreis der Politik als ganzes beschränken und die Umverteilung nicht nur territorial sondern auch prinzipiell eng begrenzen. Zudem muss die Machtkontrolle der Regierenden durch die Regierten so direkt wie möglich sein.

Wenn bei jedem politischen Entscheid die Verknüpfung von Einnahmen und Ausgaben transparent gemacht wird und die Kernfrage „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?“ beantwortet werden muss, wird Politik wieder zur gemeinsam beweglichen Lösung (und Finanzierung!) gemeinsamer Aufgaben.

Kleinräumige, föderalistische Systeme sind ideale Biotope des Lernens, weil sie Raum zum Experimentieren lassen. Das Erfolgreiche wird kopiert, das Schädliche vermieden. Nur lernende Organisationen sind in einer sich verändernden Welt überlebensfähig. Der Preis für solche Lernprozesse sind gelegentlich unzweckmässige und gescheiterte Projekte auf privater, kommunaler und gliedstaatlicher Ebene. Kurzfristig kann die Produktivität und die Effizienz zwar durch Harmonisierung erhöht werden, indem man Freiheit und Spontanität beschränkt und abweichende Lösungen zentralistisch unterdrückt. Aber langfristig sind solche Organisationen nur so gut wie die jeweilige bürokratische Zentrale, und somit extrem fehleranfällig. Es gehört zum Wesen der etablierten Macht, dass sie die permanente Lernfähigkeit und Lernbereitschaft beeinträchtigt.

Subsidiarität – ein ambivalentes Prinzip

Das Konzept, dass politische Gemeinschaftsaufgaben erst dann aktuell werden, wenn sie von Individuen und Kleingruppen nicht mehr ohne die Unterstützung (subsidium) der grösseren Gemeinschaft befriedigend gelöst werden können, wird schon von Aristoteles beschrieben, allerdings ohne den Begriff Subsidiarität zu verwenden. Das Prinzip begründet zunächst eine Beweislast für die Übertragung einer Aufgabe von Individuen und privaten Kleingruppen an politische Gemeinschaften und in zweiter Linie für die Übertragung von Aufgaben kleinerer politischer Gemeinwesen an zentralere, grössere politische Verbände und es liefert auch Argumente für die Rückgabe von politischen und finanziellen Zuständigkeiten an regionale, lokale und private Trägerschaften.

Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind gemeinsame Probleme grundsätzlich auf der tiefstmöglichen Ebene zu lösen: auf der privaten und auf der kommunalen. Die höhere Ebene sollte nur auf Verlangen der unteren Ebene eingeschaltet werden, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, das gemeinsame Problem zu lösen. Dieses Prinzip gehört zu den wichtigsten Grundregeln des Zusammenlebens in liberal-marktwirtschaftlichen und föderalistischen Systemen. Das der Subsidiarität zugrundeliegende Kriterium des „In-der-Lage-Seins“, bzw. des „Nicht-mehr-in- der- Lage- Seins“, der Fähigkeit bzw. Unfähigkeit Probleme befriedigend zu lösen, darf allerdings nicht nur als Einbahnstrasse von unten nach oben gelten, es muss auch in umgekehrter Richtung spielen. Probleme, die zentral nicht lösbar, bzw. nicht mehr finanzierbar sind, müssten an kleinere Einheiten bzw. an Private zurückgegeben werden.

Zwei ideengeschichtliche Ursprünge

In der neuzeitlichen Ideengeschichte sind vor allem zwei voneinander unabhängige Entstehungsgründe für das Prinzip nachweisbar. Nach der Reformation galt es ein kirchliches Organisationsprinzip zu finden, das eine Alternative zur zentralistisch-hierarchischen Organisation der Papstkirche darstellte und ein organisatorisches Minimum von der Basis her (bottom up) erlaubte. Dieses Prinzip wurde dann in den calvinistisch gewordenen Niederlanden von Johannes Althusius 1603 von der Kirchenorganisation auf den Staat übertragen und in seiner Staatslehre beschrieben. Das ist die Begründung, die vom Individuum und von der kleinen Gemeinschaft her argumentiert. Da sie kein Zentrum voraussetzt und das Zentrum schrittweise als notwendige Folge von Unterstützungen erst entsteht, könnte man vom non-zentralen Ansatz des Prinzips reden.

Es gibt aber auch die gegenläufige Entstehung im Rahmen einer schrittweisen Dezentralisierung, die von einem bestehenden Zentrum durch Delegation von Verantwortung entsteht. Das christliche Menschenbild setzt eine persönliche Verantwortung vor Gott voraus. Nach der katholischen Soziallehre gilt im Verhältnis des Menschen zu Gott das Personalitätsprinzip, im Verhältnis zur katholischen Kirche als Institution das Subsidiaritätsprinzip und im Verhältnis der Menschen untereinander das Solidaritätsprinzip. Auch eine hierarchisch organisierte Kirche muss die Übernahme von persönlicher Verantwortung und Schuld voraussetzen. Aus dieser Sicht kam es zu jener Spielart des Subsidiaritätsprinzips, das vom Zentrum her denkt, aber dem Zentrum nicht alles anvertrauen kann und will (top down): Subsidiarität durch Dezentralisation. Dieser Ansatz ist bereits in der Persönlichkeits- und Eigentumstheorie von Thomas von Aquin angelegt und wurde im 19. Jahrhundert von der Päpstlichen Enzyklika „Rerum Novarum“ bestätigt. Das Hauptmotiv war damals die Schaffung eines religiösen Verantwortungsraums, der vor dem zunehmenden Einfluss des säkularisierten Staates geschützt werden sollte.

Heute sind die beiden unterschiedlichen Ursprünge kaum mehr relevant. Entscheidend ist, dass auch die katholische Soziallehre von der Verantwortung des einzelnen Menschen und von der Familie her argumentiert und kirchliche und staatliche Unterstützung nicht als Voraussetzung sondern als gegebenenfalls notwendige Hilfe für gelingendes Zusammenleben deutet. Der katholische Sozialethiker Martin Rhonheimer umschreibt dies wie folgt: „Deshalb – und hier wird das Prinzip normativ – sollen die gesellschaftlichen Akteure vornehmlich die einzelnen Menschen sein: einerseits in der Familie, die die menschliche Gesellschaft reproduziert und zukünftigen Bürgern die Grundlagen von Bildung und Sozialkompetenz verleiht; andrerseits auf dem freien Markt, auf dem Menschen in wechselseitig vorteilhafter Weise miteinander in Tauschbeziehungen treten und damit neuen Reichtum schaffen und ein Anheben des allgemeinen Wohlstandsniveaus bewirken. In der Marktwirtschaft – wobei man den Begriff “Markt” nicht durch die Beschränkung auf materielle Werte verengen sollte – nützt das Verfolgen der eigenen Zwecke immer auch den anderen, die ihrigen zu erreichen. Die Logik des Marktes entspricht deshalb in besonderer Weise der sozialen Natur des Menschen. Sie macht das Zusammenleben der Menschen zu einem wechselseitig vorteilhaften Geschehen.“ (Das Subsidiaritätsprinzip – vergessener Garant von Freiheit und Selbstverantwortung, 2015).

Das Subsidiaritätsprinzip hat sich also in einem Spannungsfeld entwickelt, in dem das Vertrauen und das Misstrauen in das Individuum und in die organisierte Gemeinschaft aus unterschiedlicher Sicht, entweder „bottom up“ oder „top down“ immer wieder neu in Frage gestellt wird.

Keine eindeutigen politischen Ziele

In der Staatstheorie ist das Subsidiaritätsprinzip in erster Linie eine Maxime, die den politischen Prozess formell steuert, die aber inhaltlich keine verbindlichen Anhaltspunkte liefert für die jeweils optimale Zuordnung und Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben. Wer genügend gute Gründe vorbringt für eine Zentralisierung. wird umso leichter einen Verzicht auf individuelle Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in Kauf nehmen. Wer eine Priorität im Bereich der Selbstbestimmung von Individuen und kleinen Gemeinschaften setzt, wird umso höhere Anforderungen stellen, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass diese tatsächlich überfordert sind. Immer aktueller wird heute die Rückübertragung von Aufgaben und Finanzlasten an kleinere Gebietskörperschafte und an Private, wenn zentralstaatliche Strukturen versagen.

Heute wird das Prinzip in erster Linie im Zusammenhang mit der politischen Aufgabenteilung in föderativ aufgebauten Staaten und Staatengemeinschaften diskutiert. Von seinem Ursprung her ist aber die andere, ordnungspolitische Schnittstelle, nämlich jene zwischen Markt und Privatautonomie einerseits und allgemeinverbindlichen zwangsweise durchsetzbaren staatlichen Regeln anderseits, eigentlich entscheidender. In dieser ordnungspolitischen Auseinandersetzung ist es sehr wohl möglich und oft sogar wahrscheinlich, dass die Priorität für die Problemlösungskapazität nicht bei der kleineren, emotional gesteuerten Gruppe liegt, sondern bei der anonymen ökonomisch strukturierten Grossgesellschaft. Es geht dabei nicht um die Auseinandersetzung zwischen „gross“ und „klein“, sondern um das Postulat der möglichst gleichen Bedingungen für alle in einem möglichst grossen Umfeld. Aus dieser Perspektive sind wenige, dafür zentral erlassene, allgemeinverbindliche, verlässliche Regeln einem komplizierten Geflecht von unberechenbaren nationalstaatlichen, gliedstaatlichen und kommunalen politischen Regulierungen vorzuziehen. Die ökonomischen Akteure verlangen zwar tendenziell möglichst wenig wirtschaftspolitische Regulierungen, wenn aber reguliert wird, bevorzugen sie grossräumige, allgemeinverbindliche und verlässliche Vorschriften, die bei den Betroffenen eine möglichst gleiche Kombination von Kosten und Nutzen verursachen.

Diese Skepsis gegenüber der Unübersichtlichkeit und Unberechenbarkeit vieler kleiner konkurrierender Gebietskörperschaften hat im 19. Jahrhundert dazu geführt, dass die Liberalen in Deutschland, in Italien und auch in der Schweiz für mehr politische Zentralisierung und Harmonisierung kämpften. Man hatte damals jene Vorteile, die der friedliche Systemwettbewerb für das Ziel von „Mehr Freiheit und weniger Staat und weniger Steuerbelastung“ unter Liberalen noch nicht entdeckt und überliess den Kampf für föderative Strukturen den Konservativen. Im Prozess der europäischen Einigung am Ende des 20. Jahrhunderts zeigte sich dasselbe Phänomen. Heute mehren sich die liberalen Stimmen, die dem Wettbewerb kleiner, non-zentraler Akteure auch im politischen Prozess mehr trauen als zentralisierten bürokratischen Strukturen mit ihrer immer weniger kontrollierbaren Eigengesetzlichkeit. Die ordnungspolitisch begründete Subsidiarität, die am Verhältnis Individuum / Staat anknüpft und ersterem den Vorzug gibt, überwindet die Skepsis gegenüber allzu vielen Stufen von politischen Trägerschaften mit jeweils überlappenden Regulierungsbedürfnissen.

Subsidiarität in der Schweiz und in der EU

In der Schweiz gehört die Subsidiarität zu den Grundprinzipien der historisch gewachsenen Verfassung. Der Bundesstaat entstand aus einem Zusammenschluss von Kantonen, die sich als „souverän“ bezeichneten, und der Bund erhielt nur jene Kompetenzen, die ihm in der Verfassung ausdrücklich zugestanden wurden. Da die zentrale Bundesorganisation 1848 neu geschaffen wurde, hat das in der Verfassung verankerte Subsidiaritätsprinzip den Charakter einer Beweislastregel zugunsten der kleineren Gebietskörperschaft zur Gewährleistung des „bottom up“- Prinzips. Es ist darum grundsätzlich zentrumsskeptisch. Die übergeordnete Gemeinschaft darf und soll nur dort eingreifen, wo zunächst das Individuum und dann die untergeordnete Gemeinschaft nicht mehr in der Lage sind, eine Aufgabe zu erfüllen. Die unterstmögliche, kleinstmögliche Stufe soll prinzipiell zuständig sein, und das Übertragen einer Aufgabe an einen grösseren Verband braucht eine Begründung. Man muss nachweisen, dass die untere Stufe nicht fähig ist, das Problem befriedigend zu lösen.

Von der Entstehungsgeschichte der EU her ist der Stellenwert des Subsidiaritätsprinzips mit jenem der Schweiz vergleichbar. Es ist im Vertrag von Maastricht (Artikel 5 Absatz 2 EGV) verankert. Die Details regelt das „Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit“. Die EU ist zwar kein Bundesstaat, sondern eine Zwischenform von Staatenbund und Bundesstaat. Sie wurde „bottom up“ gegründet und es gab zu Beginn keine hierarchische Spitze mit eigener Souveränität.

Aufgrund dieser Entstehungsgeschichte ist die calvinistisch reformierte Tendenz zugunsten individueller Lösungen und zugunsten der kleineren politischen Einheit (Non-Zentralismus) sinnvoller als das katholische Prinzip der schrittweisen und dosierten Delegation von Verantwortung (Dezentralisierung). Das Subsidiaritätsprinzip ist auch in der EU eine politische Beweislastregel zugunsten der Nationalstaaten und kleinerer Gebietskörperschaften. Es hat eine Tendenz zugunsten individueller, kommunaler regionaler und nationaler Lösungen. Aber sämtliche Formulierungen, die an das Kriterium des „in der Lage Seins“, anknüpfen und mit der Formel „so lokal wie möglich, so zentral wie nötig“ operieren, sind im höchsten Grad interpretationsbedürftig. Es besteht daher die Gefahr, dass durch Interpretation der Bedingungen, unter denen dann doch der übergeordnete Verband „geeigneter“ ist, das Prinzip auf den Kopf gestellt wird.

Mögliche Anwendungen und Missbräuche

Die hier beschriebenen zum Teil gegenläufigen Interessenlagen und politisch-ideologischen Ausrichtungen führen dazu, dass das Subsidiaritätsprinzip aus völlig unterschiedlicher Sicht thematisiert wird und damit Gefahr läuft, zur fast beliebigen Basis der Argumentation für oder gegen bestimmte politische Massnahmen und Entwicklungen herangezogen zu werden.

In der Politik kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Massnahmen das Gegenteil von dem bewirken, was sie beabsichtigen und was von ihren Propagandisten behauptet wird. Das Subsidiaritätsprinzip wird dadurch sehr häufig bei der Anwendung in sein Gegenteil verkehrt, weil immer wieder neue Argumente für die „bessere“ Zuordnung“ an zentralere und höhere Instanzen gefunden werden.

Zwei Beispiele mögen dies illustrieren:

Wie zahlreiche nationale Verfassungen soll auch die EU eine möglichst „gleichmässige Verteilung“ des Wohlstands ermöglichen und sie subventioniert deshalb wirtschaftlich schwache Rand- und Problemgebiete. Die Förderung und die Umverteilung durch Regionalfonds, Strukturfonds und Subventionen gehört zu den wichtigsten und beliebtesten Funktionen des Zentralstaates und einer zentralistischen Staatenunion. Politik degeneriert dann zu einem Gerangel um möglichst viele Subventionen. Alle Arten von Umverteilung sind populär, und alle Arten sind problematisch, weil sie nie zur Zufriedenheit führen. Dies gilt nicht nur für die interpersonelle Umverteilung zwischen reicheren und ärmeren Individuen, sondern, noch akzentuierter, für die interregionale und internationale Umverteilung innerhalb eines Staatenverbundes. Es besteht die begründete Vermutung, dass ein Teil der öffentlichen Mittel, die in die Peripherie als Unterstützungsmittel fliessen, schliesslich wieder in die Zentrale zurückkehren und im Effekt nur die Abhängigkeit der Peripherie von der Zentralen verstärken und den Wettbewerb verfälschen. Dies ist wenigstens eine Erfahrung, welche in der Schweiz mit der zentralstaatlich finanzierten Regionalförderung und dem sogenannten Finanzausgleich gemacht worden ist.

In der katholischen Soziallehre findet sich die klassische Formulierung des Subsidiaritätsprinzips, nämlich, dass der Mensch als Individuum jede an ihn herantretende Aufgabe selbst erfüllen müsse, soweit er dazu fähig sei. Die Gemeinschaft, vertreten durch die jeweils zuständige Zentrale, dürfe nur subsidiär eingreifen. Was bedeutet dies nun in der Frage der Zulassung von Methoden der Empfängnisverhütung. Man kann zunächst nach dem Subsidiaritätsprinzip den Standpunkt vertreten, dafür sei allein die beteiligte und betroffene Frau zuständig (allenfalls auch das bei der Empfängnis involvierte Paar). Man kann aber mit dem Argument des „Nicht in der Lage Seins“, den Entscheid immer weiter nach oben delegieren, bis man zur höchsten kirchlichen Instanz, zum Papst, gelangt, der auf diese Frage eine allgemeinverbindliche Antwort zu geben hat. Das Subsidiaritätsprinzip wird dadurch nicht verletzt, wenn man davon ausgeht, dass alle weniger zentralen Instanzen durch einen solchen Entscheid moralisch überfordert wären.

Guido Hülsmann fasst seine Kritik an der praktischen Anwendung des Prinzips wie folgt zusammen: „Es liegt also in der Natur der Dinge, dass es stets irgendwelche Aktivitäten gibt, die die untergeordneten Einheiten „überfordern“. Das bedeutet aber nichts anderes, dass der Grundsatz der Subsidiarität in all diesen Fällen eine Rechtfertigung für das Eingreifen der übergeordneten Instanz liefert.“ (Guido Hülsmann, Im Namen der Subsidiarität, in: „Eigentümlich frei“, Mai 2015, S. 55). Diese berechtigte Kritik soll aber kein Argument dagegen sein, das Prinzip wieder auf die ursprünglichen Füsse zu stellen.

Subsidiarität und finanzielle Autonomie

Noch schwieriger wird es, wenn man in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips die Fähigkeit zur Problemlösung auch an der Finanzierbarkeit misst. Ein zentralisiertes Steuersystem, bei dem zunächst alle Steuergelder in die Zentrale geleitet werden, wird notwendigerweise eine „Unfähigkeit“ zur Erfüllung von Infrastrukturaufgaben untergeordneter Instanzen hervorbringen und praktisch eine Einbahnstrasse zur Zentralisierung signalisieren. Es ist natürlich paradox, wenn man ein harmonisiertes zentrales Steuersystem einführt und nur die Aufgaben dezentralisiert, ohne den Gemeinden und Gliedstaaten die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese perfide Form der Dezentralisation hat vielerorts zur Diskreditierung des Subsidiaritätsprinzips und des Föderalismus und der Gemeindeautonomie beigetragen.

Es gibt aus verschiedensten Gründen (die sorgfältig zu analysieren wären) einen politiökonomischen und sozio-kulturellen Druck zu mehr Zentralität. Das Subsidiaritätsprinzip muss daher als Gegentrend in dem Sinn präzisiert und radikalisiert werden, dass es für die Rückgabe von Kompetenz, Verantwortung und Finanzierung an die möglichst kleine bzw. problemnahe autonome bzw. privatautonome Trägerschaft optiert, sobald ein Problem auf der höheren zentraleren Stufe nicht mehr adäquat gelöst bzw. nachhaltig finanziert werden kann. Dies ist ein sehr utopisches Programm, denn welche Zentralgewalt ist freiwillig zu einem „geordneten Rückzug“ bereit? Angesichts der Verschuldungskrise ist aber ein Rückzug aus der Verschuldungsfalle eine attraktive Lösung. Schulden lassen sich kaum dezentralisieren. Wenn das Zentrum zahlungsunfähig wird, braucht es einen non-zentralen Neubeginn.

Non-Zentralismus und Dezentralisation

Die etwas ungewohnte Verwendung des Begriffs „non-zentral“ ist erklärungsbedürftig. Der Begriff drängt sich auf, weil das Adjektiv föderalistisch zwei unterschiedliche Tendenzen bezeichnen kann, nämlich die – im Gegensatz zu „konföderalistisch“ – intensivere und engere Verbindung betonende, oder jene, die im Gegensatz zu „zentralistisch“ mehr die Autonomie der kleineren Verbände anstrebende. Die heutige EU ist ein Mixtum aus Konföderation, Föderation und Zentralstaat, und eine korrekte Verwendung des Begriffs „föderalistisch“ würde bedeuten, dass sie bundesstaatlicher würde und damit intensiver verbunden. In Deutschland und in der Schweiz betont aber „föderalistisch“ die Autonomie der Gliedstaaten, auf Französisch und Englisch suggeriert das Adjektiv eher mehr Kompetenz bei den Zentralbehörden. Darum gibt es in der EU diesbezüglich neben den historisch mentalitätsmässigen Missverständnissen auch rein sprachliche, übersetzungsbedingte.

Das rein deskriptive „non-zentral“, das nicht etwa einen militanten Anti-Zentralismus impliziert, drängt sich daher auf. Aber warum „non-zentral“ und nicht „de-zentral“? Dezentralisation setzt das Zentrum voraus und bleibt damit der Krankheit verhaftet, für deren Heilung sie sich hält. Natürlich bietet sich angesichts bereits zentralisierter Strukturen als Gegenmittel die Dezentralisation an, als eine Art des „geordneten Rückzugs“ aus Fehlstrukturen. Die Gefahr, dass bei dieser heiklen Operation der mentale Bezug zum Zentrum bestehen bleibt und das Resultat lediglich eine raffiniertere Form der Zentralverwaltung entstehen lässt, bei welcher die polit-ökonomischen Kosten an die Peripherie gedrängt werden und der entsprechende Nutzen trotzdem beim Zentrum bleibt, ist nicht von der Hand zu weisen. Antizentralismus tendiert hingegen zur Sezession, die mit sehr hohen Konfliktkosten verbunden sein kann. Non-Zentralismus führt zu einer friedlichen Ausübung, Neubegründung und Rückgabe von Kompetenzen, die nicht dem Wahn des „Je zentraler und je staatlicher, desto besser“ verfallen sind.

Wettbewerb der Ordnungsmodelle als Lernprozess

Im Folgenden wird vom staatspolitischen Prinzip der möglichst geringen Zentralisierung ausgegangen. Die Kernaussage dieses Beitrags kann wie folgt zusammengefasst werden:

Non-zentrale, auf der politischen Subsidiarität beruhende Lösungen haben den offensichtlichen Nachteil weniger einheitlich und weniger berechenbar zu sein. Dieser Nachteil wird aber dadurch mehr als nur kompensiert, als das Prinzip der Nicht-Zentralisierung und Nicht-Vereinheitlichung zu einem Wettbewerb um die bestmögliche Lösung führt, der politische Lernprozesse ermöglicht und beschleunigt. Diese Lernprozesse sind gerade in kritischen Situationen für eine grössere, heterogene politische Gemeinschaft überlebenswichtig. Non-Zentralität ermöglicht auch einen Wettbewerb zwischen ordnungspolitischen und vor allem auch fiskalpolitischen Konzepten, welcher sowohl gegenüber den Nachteilen einer gewissen Unübersichtlichkeit und Unberechenbarkeit überwiegt. Wegen dieser Vorzüge kann und muss auch in Kauf genommen werden, dass politisch und ökonomisch suboptimale Lösungen existieren. Für deren Eliminierung sorgt aber der Wettbewerb wirksamer als die Eliminierung durch eine zwangsweise zentrale Harmonisierung.

Bail out und Staatskonkurs

Das im Fall von Griechenland aktuelle Problem der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedstaates kann hier anhand des Themas Subsidiarität nicht erschöpfend behandelt werden. Es gehört aber zu der nach dem Subsidiaritätsprinzip erwünschten finanziellen Autonomie eines Gliedstaates, dass er sich nicht unbegrenzt auf Kosten der andern Gliedstaaten verschulden kann. Kein Bundesstaat der Welt offeriert seinen Gliedstaaten unbeschränkte finanzielle Hilfe bei Überschuldung. Und warum sollte ausgerechnet ein weniger festgefügter Staatenverbund hier mit Subsidien und Darlehen grosszügiger verfahren? Der finanzielle Konkurs einer Gebietskörperschaft bedingt aber weder einen Ausschluss aus der Währung noch aus dem Staatenverbund. Im Lauf der amerikanischen Geschichte ist schon fast jeder Gliedstaat einmal zahlungsunfähig geworden, ohne dass man dort den Dollar abgeschafft oder den Gliedstaat aus der Union ausgeschlossen hätte. Auch beim Beinahekonkurs Kaliforniens war nie von einem Ausschluss aus dem Dollar und auch nie von einem Ausschluss aus den USA die Rede.

Natürlich hat ein Staatskonkurs auch gravierende Auswirkungen auf das Bankensystem, und er führt schlimmstenfalls auch dort zu einzelnen Zahlungsunfähigkeiten zulasten der Bankkunden und Aktionäre. Das Operieren an der Grenze der temporären Zahlungsunfähigkeit gehört zum Business der Banken. Dass die Banken aus der Krise herausfinden, ist viel wahrscheinlicher, als dass sich ein maroder Staat durch das ökonomische Gift neuer Darlehen und die politische Zumutung einer Teilentmündigung erholt. Jene Banken, die es auch samt Überbrückungsdarlehen nicht schaffen, werden dann zu Recht von der Bildfläche verschwinden. Die Bankkunden müssen sich weltweit daran gewöhnen, dass auch Banken nicht grenzenlos und permanent zahlungsfähig bleiben. Und die Banken müssen sich weltweit (wieder) daran gewöhnen, dass auch Staatsbankrotte nicht auszuschliessen sind. Das gehört zum „Systempreis“ des Kapitalismus. Mit der Zahlungsunfähigkeit eines Akteurs muss stets gerechnet werden, und wenn dieser Fall zu einem Systemzusammenbruch führt, ist dieses System eine Fehlkonstruktion.

Staatsfinanzen sind durch politisch motivierte Darlehen nicht sanierbar. Man beschleunigt damit lediglich die politischen Teufelskreise der zwangsweisen Umverteilung durch zwangsweise Zentralisierung und Etatisierung und durch das Abschieben der Probleme auf kommende Generationen. Die Zentralverwaltungswirtschaft kann auch im Finanzbereich nicht funktionieren, weil es das zentrale Wissen dazu nicht gibt. Schuld daran sind nicht die diesbezüglich unter sich zerstrittenen Ökonomen und Finanzfachleute. Man sollte ihnen nicht vorwerfen, dass sie die Zukunft nicht voraussehen und in Krisensituationen lieber „auf Zeit spielen“ und eher zum Schrecken ohne Ende raten als zu einem Ende mit einem möglichen, aber häufig durchaus heilsamen und lehrreichen Schrecken.

Privatisierung, ein Anwendungsfall der ordnungspolitischen Subsidiarität

Ein grosser Teil der Probleme, die man in den letzten dreissig Jahren durch Regionalisierung, Zweckverbände, Finanzausgleich und Zentralisierung glaubte organisieren und reglementieren zu müssen, könnten in Zukunft aufgrund der bereits erwähnten ordnungspolitischen Komponente des Subsidiaritätsprinzips durch eine Zurückführung in den Markt und durch Privatisierung gelöst werden. Eine praktikable Übergangslösung wäre eine konsequente Finanzierung durch die Benützer und eine sozialpolitisch motivierte Subjekthilfe an jene Benützer, die auf die Benützung angewiesen sind, aber als Individuen „nicht in der Lage sind“ die Kosten zu tragen.

Eine friedliche Zivilgesellschaft wäre dadurch charakterisiert, das sie mit wenigen öffentlichen Ordnungsvorschriften, technischen und sozialpolitischen Infrastrukturen auskommt und ihre Konflikte unter den Betroffenen und Beteiligten privatautonom lösen lässt.

Viele Autonomiebestrebungen wären gar nicht notwendig, wenn sich die jeweiligen Zentralregierungen auf das beschränken würden, was wirklich not-wendig ist: Begrenzte Herrschaft, d.h. beschränkte Regierungsmacht, limitierte „power to tax“ und die Bereitstellung zentraler öffentlicher Einrichtungen und Dienste gegen kostendeckende Preise sowie der Verzicht auf Monopole. Gebietskörperschaftliche Autonomie würde dadurch im gleichen Prozess erzeugt wie Privatautonomie entsteht, nämlich durch den geordneten Rückzug des politischen Systems aus allen Bereichen, in denen es in einer friedlichen Bürgergesellschaft nichts zu suchen hat. Ein solches Programm ist äusserst anspruchsvoll und alles andere als populär…

Der Kampf um die regionale und kommunale Autonomie ist identisch mit dem Kampf gegen eine überdimensionierte, auf Notstände und auf die Aufrechterhaltung von Macht ausgerichtete zentrale politische Macht- und Finanzierungsstruktur.

Steuerhoheit muss möglichst bürgernah sein

In der direkten Demokratie bestimmen die jeweiligen Bürger (als Nutzniesser der öffentlichen Infrastruktur) mit Mehrheitsentscheid über die Höhe der Steuern. Ein solches Modell kann nicht direkt auf andere Verhältnisse übertragen werden. Es wird immer wieder bezweifelt, dass Regierung und Parlament so etwas Heikles wie „the power to tax“ unvermittelt der Verantwortung der Steuerzahler anheimstellen könnten und dürften. Eine Zuständigkeit der Volksmehrheit für die Festlegung der Steuern auf allen Ebenen der Staatsorganisation setzt allerdings voraus, dass diese nicht allzu progressiv gestaltet sein dürfen, weil sonst eine „demokratische Fremdbestimmung“ der Steuerzahler mit höheren Einkommen möglich wird, die schliesslich mit deren „Vertreibung“ endet. Pro-Kopf -Abstimmungen funktionieren nur, wenn auch die Betroffenheiten Pro-Kopf vergleichbar sind.

Die Gefahr eines „race to the bottom“, des Wettlaufs zum Nullsteuer- und Nullleistungsstaat, ist nicht von der Hand zu weisen, sie darf aber nicht überschätzt werden. Eine politische Unterversorgung bezüglich Ordnung und Infrastruktur ist umso unwahrscheinlicher, als Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Gebietskörperschaften bestehen, welche eine Nachfrage nach solchen Gütern besser befriedigen. Für erwünschte und knappe öffentliche Güter lässt sich in vielen Fällen durchaus eine Mehrheit von Steuerzahlern zu Steuererhöhungen motivieren, d.h. man ist bereit, einen höheren Preis zu bezahlen, wenn man dadurch die kollektive Lebensqualität erhöhen kann.

Die hier skizzierte polit-ökonomische Mechanik darf durch zu viele gut gemeinte Ausgleichszahlungen (interkommunaler, interregionaler und internationaler Finanzausgleich, Förderungs- und Strukturfonds aller Art) nicht gestört werden. Förderung führt oft dazu, dass an sich nicht oder nicht mehr zukunftstaugliche und nachhaltig finanzierbare Strukturen am Leben erhalten werden, indem man sie durch staatliche Subventionen und Umverteilungsgelder „künstlich ernährt“.

Je direkter die Demokratie ist, desto stärker wird der Zusammenhang von Steuer und Gegenleistung wahrgenommen und gegenüber den Behörden, die gleichzeitig Steuern erheben und Infrastruktur bereitstellen, zum politischen Thema gemacht. Der mündige Steuerzahler ist in diesem Fall mit dem mündigen Bürger identisch, welcher dauernd kritisch das Preis/Leistungsverhältnis der von ihm gewählten Behörden überwacht, Sparsamkeit und Transparenz fordert und fördert sowie auf Unterversorgungen aller Art empfindlich reagiert.

Nutzen und Gefahr der Non-Zentralität

Es soll nicht verschwiegen werden, dass die Non-Zentraliät auch Nachteile hat. Der „schlechteste Mitspieler“ ist bei einer Konkurrenz von Systemen schlechter als das, was durch zentralistischen Durchschnitt und durch Harmonisierung erzwungen werden kann. Es gibt gerade aus liberaler Sicht schmerzhafte Defizite in sog. unterentwickelten Gebieten und der Preis der Ungleichheit ist hoch. Es hat sich aber im Lauf der Geschichte auch immer wieder gezeigt, dass sich sogenannt rückschrittliche Strukturen plötzlich wieder als leistungsfähig und fortschrittlich erwiesen haben. Zentralisierung birgt immer auch die Gefahr einer „Vereinheitlichung gemäss dem neuesten Stand des wissenschaftlichen und politischen Irrtums“ in sich, – niemand, von „links bis rechts“ ist davor gefeit, und auch Top-Fachleute nicht.

Lauter kleine non-zentrale Irrtümer, die gegeneinander konkurrieren, sind hingegen auf die Dauer auch puncto Freiheitsgehalt und Lernfähigkeit im Vergleich mit einem hoch zentralisierten System effizienter und – nach aussen und innen – weniger gefährlich. Die Non-Zentralität bietet vor allem den Vorteil, dass es den Pionieren (und das sind oft auch die Kleinen, die in Majoritätsgremien überstimmt würden) nicht verboten wird, sich abweichend, das heisst „kreativ dissident“ zu verhalten. Die erfolgreichen Versuche der Pioniere lösen dann Lern-und Imitationsprozesse aus, die wirksamer sind, als alles, was durch zentralen Zwang und über erzwungene Mehrheitsbeschlüsse herbeigeführt werden kann.

Auch eine der eindrücklichsten und folgenreichsten Errungenschaften der technischen Zivilisation, das Internet, beruht auf dem Prinzip des Non-Zentralismus, das heisst auf der Tatsache, dass potentiell jeder Empfänger auch Sender und jeder Konsument auch Produzent sein kann und niemand sich anmasst, das Gesamtsystem durch zentrale Steuerung zu verbessern. Viele kollektive Gremien des Ideenaustauschs und der Harmonisierung (nicht zu Verwechseln mit Vereinheitlichung) sollten nach dem Prinzip des Internets funktionieren: Jeder sendet und empfängt und ignoriert was er will, und jeder lässt den andern senden und empfangen, was er will und alle profitieren davon.

Sozialhilfe entflechten und individualisieren

Wenn bei jedem politischen Entscheid die Verknüpfung von Einnahmen und Ausgaben transparent gemacht wird und die Kernfrage „Wer soll das bezahlen?“ beantwortet werden muss, wird Politik wieder zur gemeinsam beweglichen Lösung (und Finanzierung!) gemeinsamer Aufgaben.

Dazu ein Beispiel. In der Sozialpolitik wird explizit das Ziel der Umverteilung verfolgt. Die Bürokratie des zentralisierten umverteilenden Sozialstaats entlastet die Bürger von der sozialen Verantwortung und fördert so den individuellen Egoismus. Je weniger anonym die sozialpolitische Umverteilung ist, desto weniger bürokratische Kontrolle braucht sie und desto mehr steigt die Bereitschaft zur Selbstverantwortung.

Sozialpolitik durch staatliche Umverteilung tendiert wegen dem politischen Zwang zur umfassenden Gleichbehandlung zum Zentralismus. Damit wird sie immer bürokratischer und anonymer und anfälliger für Missbräuche. Der „Weg zurück“ führt über das Prinzip der Benutzerfinanzierung, die gemäss dem Subsidiaritätsprinzip bei der kleinstmöglichen Einheit, beim Individuum anknüpft. In einem ersten Schritt sind die staatlichen Beiträge an öffentliche Dienste und Einrichtungen beizubehalten. Aber sie sollen statt den Institutionen, den Benützern zur Verfügung gestellt werden. In einem zweiten Schritt müssen sich die Nutzenden, d.h. die Kunden selbst um die Kosten/Nutzenrechnung kümmern. In einer freiheitlichen Gesellschaft kann sich auf die Dauer niemand tatsächlich mehr leisten als er selbst finanzieren kann. Das Leben auf Kosten Dritter ist nicht nachhaltig, weil dabei Zwang angewendet werden muss, der zu Verweigerungs-und Vermeidungsstrategien verleitet und zur Korruption und zum Ausnützen von Schlupflöchern verleitet. Wer mehr Wohlstand durch mehr Zwang und mehr Umverteilung in Aussicht stellt, betreibt eine populistische Politik.

Persönliche Hilfsbereitschaft als Basis der Zivilgesellschaft

Die finanzielle Hilfe an Bedürftige ist für den Fortbestand einer Gesellschaft wichtig. Je mehr diese durch institutionelle Zwänge gewährleistet wird, desto geringer wird die spontane Hilfsbereitschaft unter Privaten. Entscheidend für das ökonomische und soziale Überleben einer politischen Gemeinschaft ist nicht, was sich in zentralen Apparaten abspielt, sondern was sich an Möglichkeiten des Tauschs und der spontanen Hilfe von Mensch zu Mensch entwickelt und kontinuierlich an neue Situationen anpasst. Diese Anpassung ist umso schneller und flexibler, je direkter sie sich zwischen Betroffenen und Beteiligten abspielt. Wenn in einer Gesellschaft die Bereitschaft zur gegenseitigen persönlichen Hilfe in allen Arten der Not dauernd abnimmt, gelangt auch der raffinierteste zentrale Zwangsapparat der Umverteilung an die Grenze der Finanzierbarkeit. Aber was geschieht dann? Zunächst wird versucht, mit höherer und progressiverer Besteuerung mehr finanzielle Mittel für die Umverteilung aus einer Volkswirtschaft herauszupressen. Diese Finanzierungsmethode durch ein permanentes anziehen der Steuerschraube ist aber spätestens dann zum Scheitern verurteilt, wenn die immer höhere Besteuerung zu einem Verlust der internationalen Konkurrenzfähigkeit und zu einem Absinken der Produktivität und damit auch der Steuererträge führt.

Die Finanzierung des Wohlfahrtsstaates, der von seiner politökonomischen Konstruktion her ein „Fass ohne Boden“ ist, kann also nicht allein durch höhere Steuern sichergestellt werden. Schon längst ist deshalb auf die Staatsverschuldung als ergänzende und zunehmend wichtige Finanzierungsquelle ausgewichen worden. Spätestens dann, wenn die Bedienung der Schulden mehr Mittel erfordert als die gesamten Staatseinnahmen, ist aber das Ende der Sackgasse erreicht.

Der politisch kluge Umgang mit wachsenden Staatsausgaben und immer höheren Staatsschulden verlangt eine Deutung der Subsidiaritätsprinzips, das eine Rückgabe der politischen und finanziellen Verantwortung an lokalere und privatere Trägerschaften verlangt, wenn die zentraleren, übergeordneten nicht mehr in der Lage sind, sie zu erfüllen.

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