Zum Inhalt springen

Vertrauen in das Individuum: Das Subsidiaritätsprinzip wieder auf die Füße stellen

Lesedauer: 2 Minuten

Eine Replik auf Jörg Guido Hülsmanns Kritik

Guido Hülsmann fasst seine Kritik an der praktischen Anwendung des Subsidiaritätsprinzips wie folgt zusammen: „Es liegt also in der Natur der Dinge, dass es stets irgendwelche Aktivitäten gibt, die die untergeordneten Einheiten ‚überfordern‘. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass der Grundsatz der Subsidiarität in all diesen Fällen eine Rechtfertigung für das Eingreifen der übergeordneten Instanz liefert.“ (Jörg Guido Hülsmann, „Im Namen der Subsidiarität. Ein ‚katholisches Konzept‘ für mehr Bürokratie und Zentralismus“, in: eigentümlich frei 152, Mai 2015, S. 55.) Diese berechtigte Kritik soll aber kein Argument dagegen sein, das Prinzip wieder auf die ursprünglichen Füße zu stellen.

In der Politik kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Maßnahmen das Gegenteil von dem bewirken, was sie beabsichtigen und was von ihren Propagandisten behauptet wird. Das Subsidiaritätsprinzip wird dadurch sehr häufig bei der Anwendung in sein Gegenteil verkehrt, weil immer wieder neue Argumente für die „bessere Zuordnung“ an zentralere und höhere Instanzen gefunden werden.

Das Subsidiaritätsprinzip hat zwei Ursprünge. Einen calvinistischen, nach dem Johannes Althusius (1603) die „Bottom-up“-Organisation der reformierten Kirche auf den Staat übertragen hat, und einen katholischen, bei dem das Subsidiaritätsprinzip in der Soziallehre als Organisationsprinzip der Kirche zwischen dem Personalitätsprinzip (zwischen Gott und Mensch) und dem Solidaritätsprinzip (zwischen Mensch und Mensch) vermittelt. Heute sind die beiden unterschiedlichen Ursprünge kaum mehr relevant. Entscheidend ist, dass auch die katholische Soziallehre von der Verantwortung des einzelnen Menschen und von der Familie her argumentiert und kirchliche und staatliche Unterstützung nicht als Voraussetzung, sondern als gegebenenfalls notwendige Hilfe für gelingendes Zusammenleben deutet. Der katholische Sozialethiker Martin Rhonheimer umschreibt dies wie folgt: „Deshalb – und hier wird das Prinzip normativ – sollen die gesellschaftlichen Akteure vornehmlich die einzelnen Menschen sein: einerseits in der Familie, die die menschliche Gesellschaft reproduziert und zukünftigen Bürgern die Grundlagen von Bildung und Sozialkompetenz verleiht; andererseits auf dem freien Markt, auf dem Menschen in wechselseitig vorteilhafter Weise miteinander in Tauschbeziehungen treten und damit neuen Reichtum schaffen und ein Anheben des allgemeinen Wohlstandsniveaus bewirken. In der Marktwirtschaft – wobei man den Begriff ‚Markt‘ nicht durch die Beschränkung auf materielle Werte verengen sollte – nützt das Verfolgen der eigenen Zwecke immer auch den anderen, die ihrigen zu erreichen. Die Logik des Marktes entspricht deshalb in besonderer Weise der sozialen Natur des Menschen. Sie macht das Zusammenleben der Menschen zu einem wechselseitig vorteilhaften Geschehen.“ („Das Subsidiaritätsprinzip – vergessener Garant von Freiheit und Selbstverantwortung“, www.deutscherarbeitgeberverband.de, 2015.)

Das Subsidiaritätsprinzip hat sich also in einem Spannungsfeld entwickelt, in dem das Vertrauen und das Misstrauen in das Individuum und in die organisierte Gemeinschaft aus unterschiedlicher Sicht, entweder „bottom up“ oder „top down“ immer wieder neu in Frage gestellt wird. Es gibt aus verschiedensten Gründen (die sorgfältig zu analysieren wären) einen politökonomischen und soziokulturellen Druck zu mehr Zentralität. Das Subsidiaritätsprinzip muss daher als Gegentrend in dem Sinn präzisiert und radikalisiert werden, dass es für die Rückgabevon Kompetenz, Verantwortung und Finanzierung an die möglichst kleine beziehungsweise problemnahe autonome beziehungsweise privatautonome Trägerschaft optiert, sobald ein Problem auf der höheren zentraleren Stufe nicht mehr adäquat gelöst beziehungsweise nachhaltig finanziert werden kann. Dies ist ein notwendiges und vordringliches Programm, das allerdings zur Zeit noch ziemlich utopisch ist, denn welche Zentralgewalt ist freiwillig zu einem solchen Ausstieg aus Fehlstrukturen bereit? Angesichts der Verschuldungskrise ist aber ein Rückzug aus der Verschuldungsfalle eine attraktive Lösung. Schulden lassen sich kaum dezentralisieren. Wenn das Zentrum zahlungsunfähig wird, braucht es einen non-zentralen Neubeginn, beispielsweise bei Familien, Kleinbetrieben, privaten und lokalen Gebietskörperschaften.

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert