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Erbschaftssteuer schadet allen

Lesedauer: 4 Minuten

(Finanz und Wirtschaft – Meinungen)

Wird das traditionelle Vorsorgen für die Nachkommen abgelöst durch obrigkeitliches Umverteilen, dann verdrängt der häufig unvernünftig haushaltende Staat die oft vernünftig handelnde Familie. Ein Kommentar von Robert Nef.

«Nicht alle Forderungen, die ‹sozial› genannt werden, sind es auch tatsächlich.»

Erbe, Eigentum, individuelles und gemeinsames Wohlergehen sind in vielfältigster Weise miteinander verbunden. Der Versuch, diese komplexe Verknüpfung durch staatlichen Zwang, besonders durch Steuern, entweder im Hinblick auf «mehr Gerechtigkeit» oder «mehr Zwangssolidarität» zu beeinflussen, steht immer wieder zur Debatte. Oft steckt dahinter auch einfach der Wunsch nach erhöhten staatlichen Einnahmen durch zusätzliche Steuern – die deshalb politisch konsensfähig sind, weil sie eine Minderheit belasten und eine Mehrheit begünstigen.

Allein schon dieser fatale Zusammenhang müsste diejenigen sensibilisieren, die vom Staat nicht vorrangig eine rücksichtslose Mittelbeschaffung im Hinblick auf populäre Umverteilung, sondern vielmehr den Respekt vor minimalen ethisch-moralischen Regeln erwarten – zu denen zählt auch der Schutz von Minderheiten vor der Gier von Mehrheiten und vor ungleichen Eingriffen ins Privateigentum. Eine gezielt auf grosse Nachlässe ausgerichtete Erbschaftssteuer ist in ihren Auswirkungen als populistischer «Fischzug» auf das Vermögen der Reichen nichts anderes als eine asoziale Neidsteuer, die weder zur Verwirklichung der sozialpolitischen noch der finanzpolitischen Ziele einen nachhaltig positiven Beitrag leistet.

An erster Stelle ist bei normativen «wirtschaftlich», «sozial» oder «moralisch» begründeten politischen Vorstössen der ideologische Hintergrund zu klären. Das hinter den Forderungen stehende Menschenbild und die zugrunde gelegte Wirtschaftstheorie müssen transparent diskutiert werden können. Nicht alle Forderungen, die «sozial» genannt werden, sind es auch tatsächlich. Der auf zentral verwalteter Planwirtschaft abgestützte Staatssozialismus hat schliesslich zu einem wirtschaftlichen Systemzusammenbruch geführt, der in seiner Auswirkung alles andere als sozial war. Er hat nicht nur im ökonomischen Bereich, sondern ganz allgemein eine soziale Wüste hinterlassen. Dies wird in der parteipolitischen Auseinandersetzung kaum mehr bestritten.

Fragwürdige moralische Kriterien

Trotzdem steht viel sozialistisches Gedankengut immer wieder auf der politischen Traktandenliste, und das mindestens teilweise Wegsteuern von Vermögen beim Ableben der Eigentümer durch Erbschaftssteuern ist eine weltweit populäre staatssozialistische Forderung. Erbschaften seien Einkommen ohne jede Gegenleistung, ein Zufall der Geburt, und damit grundsätzlich «unverdient». Die Kategorie «verdient» oder «unverdient» ist keine ökonomische, sondern eine moralische, die, falls man daraus ein allgemeinverbindliches Verteilungskriterium machen würde, voraussetzt, dass es objektive Massstäbe für eine allgemeine Verteilungsgerechtigkeit gibt. Dies wird aber in einem Rechtsstaat, der Privateigentum und Privatautonomie garantiert, grundsätzlich in Frage gestellt. Eigentum gilt dann als «wohlerworben», das heisst als rechtmässig, wenn es nicht durch Gewalt oder Betrug erlangt worden ist. Wie viel Leistung und welche Leistung, wie viel Glück und welche günstigen Konstellationen und selbst wie viel Spekulation dabei mit im Spiel war, ist letztlich nicht aufzuschlüsseln.

Die Frage der Gewaltsamkeit stellt sich im Fall der Erbschaftssteuer eher gegenüber dem Staat, der ja Vermögensbestandteile zwangsweise enteignet und dabei in private Vermögensverhältnisse eingreift. Dieser Zwang ist zwar in einem demokratischen Rechtsstaat durch Mehrheiten legitimiert, doch die Tatsache, dass bei umverteilenden Steuern und speziell bei einer stark progressiv konzipierten Erbschaftssteuer stets eine potenzielle Mehrheit von Empfängern eine Minderheit von Pflichtigen fremdbestimmen kann, stellt diese Legitimität grundsätzlich in ein schiefes Licht. Zudem wird eine ungerechte Steuer nicht dadurch gerechter, dass sie nur eine Minderheit trifft.

Das Argument, die Steuer betreffe ja nur eine kleine Minderheit, ist besonders zynisch und auch im Hinblick auf die Zukunft gefährlich. Bewilligt eine Mehrheit diesen Zugriff auf grosse Erbschaften, ist vorauszusehen: Die Erträge werden im gleichen Ausmass schwinden, wie sich diejenigen legalen Ausweichmöglichkeiten etablieren werden, die wir von andern Ländern mit hoher progressiver Erbschaftssteuer kennen. Der deutsche Ökonom Lars P. Feld hält die Erbschaftssteuer vor allem wegen der legalen Vermeidungsmöglichkeiten für ungerecht. In einem Interview nennt er sie «die grösste Dummensteuer, die wir in Deutschland haben», denn sie treffe denjenigen eher, der ein Vermögen von 2 Mio. € vererbe und seine Steuererklärung nicht gestalten könne als jemanden, der ein Erbe von 100 Mio. € übertragen wolle. Die Verhinderung der gezielten Weitergabe grosser Vermögen an die nächste Generation zu Lebzeiten ist weder möglich noch erwünscht. Solche Eingriffe verletzen die Eigentumsgarantie, und sie sind auch gar nicht praktikabel. Was nicht funktioniert, kann auch nicht gerecht sein.

Der voraussehbare finanzielle Misserfolg nach einer Einführung der «Erbschaftssteuer für Superreiche» muss dazu führen, dass man beim Ausbleiben des für die Sanierung der AHV erhofften Ertrags sukzessive den Zugriff auch auf kleinere Erbschaften ins Auge fasst. Der Kreis der Betroffenen wird deshalb früher oder später viel weiter gezogen werden. Das sollten sich vor allem diejenigen gut überlegen, die eine Befürwortung der Vorlage erwägen, weil sie ja persönlich unterhalb der jetzigen Limite liegen. Wenn der Dammbruch zugunsten einer nationalen Erbschaftssteuer erst einmal geschehen ist, wird es schwer sein, diese Entwicklung politisch zu bremsen. Hier muss an den politischen Grundsatz «Wehret den Anfängen» erinnert werden.

Das Vererben von Vermögen ist eine Transaktion, die durch den Tod eines Menschen ausgelöst wird. Der Tod ist ein natürliches und letztlich nicht zu verheimlichendes Ereignis, das vom Staat als Steuerquelle schon früh entdeckt worden ist. Da die Erben ohne messbare Gegenleistung zu Vermögen kommen, wird die Erbschaftssteuer auch von vielen Liberalen mindestens als «relativ gerechtes» Instrument der intergenerationellen Umverteilung empfunden.

Familie ist vernünftiger als der Staat

Das ökonomische und soziale Grundproblem der Erbschaftssteuer besteht darin, dass sie gegenüber einem weltweit anthropologisch in der Familie tief verankerten Ziel, nämlich dass es der nächsten Generation einmal gleich gut oder besser gehen soll, falsche Anreize setzt. Sie bestraft das generationsübergreifende Vorsorgen und Sparen und die Grundidee, dass das Erbe nicht zum Verbrauch, sondern zur schrittweisen Wohlstandsvermehrung und zum sozialen Ausgleich von Glück und Unglück innerhalb einer langfristig ausgerichteten natürlichen Gemeinschaft dient. Das fürsorgliche private Sparen im Hinblick auf grössere Zeiträume und die treuhänderische Weitergabe innerhalb der jeweils «Nächsten» soll durch die demotivierende, zwangsweise anonymisierende Umverteilung der Politik ersetzt werden.

Die auf kollektivem Zwang beruhende Politik erhält so gegenüber der auf Tradition und Kultur beruhenden Familie den Vorrang. Der Staat macht aber erfahrungsgemäss nur zu oft das Gegenteil der vernünftigen Familie. Er lebt gerne auf Pump, er verschuldet sich zulasten der kommenden Generationen, um sich kurzfristig populär zu machen.

Soll nun ausgerechnet die Organisation namens Familie, die sich in der Regel ökonomisch und sozial vernünftig und nachhaltig verhält, von der Organisation namens Staat, die sich häufig verschwenderisch, sozial schädlich und ökonomisch demotivierend verhält, zwangsweise zur Kasse gebeten werden? Das ist ein zivilisatorischer, ökonomischer und sozialer Rückschritt.

Zum Autor:
Robert Nef ist Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts.

Quelle: https://www.fuw.ch/article/erbschaftssteuer-schadet-allen/

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