Zum Inhalt springen

Familienpolitischer Sündenfall

Lesedauer: 5 Minuten

(NZZ – MEINUNG & DEBATTE – Mittwoch, 8. Mai 2013, Nr. 105, Seite 21)

Der Staat sollte sich gegenüber den verschiedenen Modellen der innerfamiliären Arbeitsteilung neutral verhalten. Die Lenkungswirkung ist umstritten, Nebenwirkungen sind programmiert.

Dank der Hürde des Ständemehrs ist am 3. März der Verfassungsartikel zur Familienförderung trotz einer Volksmehrheit abgelehnt worden. Das mediale Wehklagen über die Brüskierung einer urban aufgeschlossenen Mehrheit durch eine ländlich konservative Minderheit ist inzwischen verstummt, und kaum jemand befürchtet ernsthaft, dass nun die Familien in der Schweiz ohne verfassungsrechtlich verankerte zentralstaatliche Förderung zunächst verarmen und letztlich aussterben werden.

Die Debatte zum Thema Familie und Staat ist mit der Ablehnung des Verfassungsartikels nicht abgeschlossen. Bereits steht die nächste Vorlage zur Familienförderung zur Diskussion. Gefordert wird auf Bundesebene, dass auch den nicht berufstätigen Müttern Steuerabzüge für Kinderbetreuung gewährt werden. Steuererleichterungen sind zunächst einmal grundsätzlich begrüssenswert, nur sollten sie nicht mit der Illusion verbunden werden, man könne damit einerseits das Reproduktionsverhalten und anderseits ein harmonisches Familienleben wirksam beeinflussen. Je gezielter sie sind und je mehr sie ein «Normalverhalten» fördern wollen, desto willkürlicher wirken sie auf jene, die sich abweichend verhalten.

Aus liberaler Sicht ist der eigentliche «Sündenfall» die gezielte Unterstützung familienexterner Kinderbetreuung durch Steuerabzüge und nicht die darauf abgestützte Forderung nach einer generellen Gewährung von Abzügen, die nicht an ein bestimmtes Modell innerfamiliärer Arbeitsteilung anknüpfen. Gegenüber den Modellen der innerfamiliären Arbeitsteilung sollte sich der Staat neutral verhalten. Wir werden hier einmal mehr mit der doppelten Problematik jeder staatlichen Intervention – auch der gezielten Förderung – konfrontiert.

Zunächst stellt sich die Grundsatzfrage, ob denn die beabsichtigte Verhaltenslenkung durch den Fiskus überhaupt stattfindet oder ob nicht die unbeabsichtigten Nebenwirkungen überwiegen. Noch wichtiger ist die Tatsache, dass jede Förderung einer bestimmten Gruppe die Angehörigen anderer Gruppen benachteiligen kann.

Dies führt zu einem Teufelskreis der Fördermassnahmen, da der politische Nachweis stets geführt werden kann, dass die Grenzziehung zwischen Förderungswürdigen und nicht Förderungswürdigen willkürlich sei. Das entscheidende liberale Argument, die Familienfrauen müssten ihre berechtigten Wünsche und Nachfragen bezüglich beruflicher und familialer Flexibilität und überbrückender Betreuungsmöglichkeiten direkt auf dem Arbeitsmarkt und in ihre partnerschaftliche Vereinbarung einbringen, findet immer noch zu wenig Beachtung. Vieles, was der Staat angeblich fördern soll, ist bereits ein Thema im offenen ökonomischen und soziokulturellen Wettbewerb, der soziale Lernprozesse bewirkt und beschleunigt. Staatliche Massnahmen haben diesbezüglich oft eher bremsende Auswirkungen.

Die Befürworter einer aktiveren staatlichen Familienpolitik machen geltend, die Schweiz stehe in Sachen staatlicher Reproduktionsförderung und staatlicher Kinderbetreuung ziemlich unten in der europäischen «Rangliste». Trotzdem (oder gar deswegen?) hat die Schweiz im Gegensatz zu den massiv familienfördernden Wohlfahrtsstaaten leicht steigende Geburtenraten, vor allem in der urbanen oberen Mittelklasse.

Noch wichtiger ist die Tatsache, dass jede Förderung einer bestimmten Gruppe die Angehörigen anderer Gruppen benachteiligen kann.

Dieses Phänomen beginnt Demografen und Ökonomen – zunächst einmal ausserhalb der Schweiz – zu interessieren. Es wird hoffentlich auch hierzulande zum Gegenstand einer unvoreingenommenen Erforschung. Die etablierte Familiensoziologie kümmert sich leider eher um zusätzliche staatliche Aktivitäten in der Familienpolitik als um jene spontanen Prozesse, die möglicherweise eher für eine Deregulierung von staatlich normierten Lebensmodellen sprächen. Die sozialwissenschaftliche Forschung führt in den meisten Fällen zu Forderungen, die «mehr Staat» zur Folge haben. Familien staatlich fördern heisst jedoch, sie vom Staat abhängiger zu machen.

Offenbar haben viele junge Paare in der Schweiz gute Gründe für ein drittes und viertes Kind, die mit den kollektiven Fördermassnahmen familienexterner Betreuung wenig oder gar nichts zu tun haben. Entscheidend ist vermutlich ein immer noch vergleichsweise freier Arbeitsmarkt, bei dem nicht die kollektiv «sozial- und gendergerechte», sondern die individuell passende Lösung im Mittelpunkt steht. Offene Arbeitsmärkte offerieren auch ein allerseits attraktives Angebot von Teilzeitstellen und Wiedereinstiegsmodellen. Für eine junge Generation, die eigentlich schon alle Konsumgüter hat und schon überall herumgereist ist, sind eigene Kinder wohl das spannendste noch zu bestehende Abenteuer und vielleicht auch der erwünschte Kitt für ökonomisch nicht mehr gegenseitig gefesselte Partnerschaften. Nachdem während Jahrzehnten der steigende Wohlstand zu rückläufigen Geburtenraten geführt hat, stehen wir möglicherweise in einem der reichsten Länder der Welt diesbezüglich vor einer Trendwende.

In einer auf Männer-Vollzeitstellen zugeschnittenen Industrie-Arbeitswelt hatten die Frauen nur ihren Platz, wenn sie sich als Arbeitnehmerinnen gleich wie Männer – nämlich ganztags – angeboten haben, zum Teil gegen ihre eigenen Präferenzen. Wichtig ist heute, dass sich die Arbeitswelt auf Bedürfnisse einstellt, die sich in vielen (nicht in allen!) Familien gewandelt haben, und nicht, dass mit Staatshilfe das Gegenteil gefördert wird: nämlich die Anpassung der Familie an eine immer noch mütter- und familienfeindliche bürokratisierte Arbeitswelt. Je mehr staatlich geförderte Kindertagesstätten es gibt, desto mehr sinken die Anreize, unter dem Wettbewerbsdruck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerbetrieblich passende flexible Lösungen anzubieten, die für Mütter ein Motiv sind, bei dieser Firma zu arbeiten, und auch Vätern die Gelegenheit bieten, ihre familienbezogenen Präferenzen bezüglich Arbeitszeit, Lernzeit, Freizeit und Familienzeit bei ihren Arbeitgebern einzubringen.

Kinder sind in einer offenen Zivilgesellschaft weder eine Frauenaufgabe noch eine Staatsaufgabe, sondern eine konsensual zu lösende Elternaufgabe.

Selbstverständlich haben solche Arbeitnehmerpräferenzen ihren Preis, der nicht vom Staat bezahlt werden soll, sondern in Form von entsprechenden Lohnreduktionen direkt mit dem Arbeitgeber (und dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin) frei auszuhandeln wäre. Der Markt setzt auch diesbezüglich mehr Phantasie frei als staatliche Zwangslösungen. Er hat auch den Vorteil der Kostentransparenz und der direkten personenbezogenen Zuweisung von Kosten und Nutzen.

Die Frage ist berechtigt, ob es begrüssenswert ist, dass sich Eltern vor allem darum für mehr Kinder entscheiden, weil sie auf diesem Weg in den Genuss staatlicher Fördermittel kommen. Eine staatliche Manipulation der Bereitschaft zur Reproduktion ist auch aus dieser Sicht fragwürdig. Nur eine intrinsische Motivation bewirkt erfahrungsgemäss jene Lern- und Entwicklungsprozesse, die zu einem Mentalitätswandel führen, der für einen Wandel bei Angeboten und Nachfragen im Partnerschaftsbereich und im Arbeitsbereich unabdingbar ist. Förderungen durch Zwangsmittel nach kollektiv und zentral bestimmten Kriterien bewirken schon mittelfristig eher das Gegenteil.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die Vor- und Nachteile ihrer Präferenzen möglichst direkt aushandeln. Dasselbe gilt für die partnerschaftliche Arbeitsteilung, bei der nur eine grosse Vielfalt von Lösungen den individuellen Bedürfnissen gerecht werden kann. Auch die Option der Vollzeit-Mutterschaft sollte gleichberechtigt neben anderen Modellen stehen.

Interventionistische Förderlösungen gehen in der Regel von einem generalisierten «Normalfall» aus, der sich oft einseitig an den Interessen der organisierten Arbeitgeberschaft und der Gewerkschaften orientiert. Beide Seiten berücksichtigen die sehr spezifischen Bedürfnisse bei unterschiedlichen Modellen temporärer innerfamiliärer Arbeitsteilung zu wenig. Sie begünstigen die immer noch auf staatlich genormte Vollzeitstellen basierenden Betriebe und die traditionell patriarchalisch funktionierenden Familien, die Kinder für «reine Frauensache» halten.

Durch eine staatliche Familienpolitik wird ein teilweise überholtes Sozial- und Wirtschaftssystem zementiert, das auf gesetzlich genormten Lebensabschnitten und Rollenverteilungen sowie gewerkschaftlich-arbeitsrechtlich regulierten Ganztagesstellen beruht.

Kinder sind in einer offenen Zivilgesellschaft aber weder eine Frauenaufgabe noch eine Staatsaufgabe, sondern eine konsensual zu lösende Elternaufgabe, die in aller Vielfalt privatautonom zu lösen ist. Was auf lange Sicht «fortschrittlich» und was «rückständig» ist, sollte in keiner Weise staatlich normiert und präjudiziert werden.

Dass bei solchen offenen und entwicklungsorientierten Lösungen bei Frauen und Männern auch die Arbeitswelt involviert ist, leuchtet ein. Auch der real existierende Daseinsvorsorgestaat soll sich nicht einfach passiv verhalten, sondern die unter anderem durch das Bildungssystem, das Rentensystem und das Arbeitsrecht staatlich normierten Lebensmodelle so deregulieren und flexibilisieren, dass sie den vielfältigen Entwicklungen in der Zivilgesellschaft besser entsprechen.


Robert Nef leitete von 1979 bis 2007 das Liberale Institut in Zürich und präsidiert heute dessen Stiftungsrat.

(NZZ – MEINUNG & DEBATTE – ZUSCHRIFTEN VON LESERINNEN UND LESERN – Samstag, 11. Mai 2013, Nr. 107, Seite 22)

«Familienpolitischer Sündenfall»

Ich gebe Robert Nef recht, dass Kinder in einer modernen Gesellschaft weder Frauen- noch Staatsaufgabe sind, sondern dass die Eltern im Konsens für sie zuständig sind (NZZ 8. 5. 13). Wenn er aber schreibt, dass aus liberaler Sicht der eigentliche «Sündenfall» die gezielte Unterstützung familienexterner Kinderbetreuung durch Steuerabzüge sei, dann übersieht er – wie die SVP –, dass die Steuerabzüge für familienexterne Kinderbetreuung keine Subvention einer bestimmten Familienform darstellen. Vielmehr wird damit anerkannt, dass Eltern nur erwerbstätig sein können, wenn die Betreuung ihrer Kinder gesichert ist. Alles andere wäre verantwortungslos.

Im Gegensatz zu «traditionellen» Familien mit Mann als Ernährer und Frau als Betreuerin der Kinder benötigen Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, für ihre Kinder zusätzliche Betreuungspersonen, für die oft Kosten anfallen. Dabei handelt es sich ebenso um Berufsauslagen wie bei Kosten für Arbeitsweg, Berufskleidung usw. Steuerabzüge für externe Kinderbetreuung werden ja auch nur dann gewährt, wenn Kosten für Krippe, Tagesmutter, Nanny usw. anfallen, die ausgewiesen werden, und wenn die Eltern ein Erwerbseinkommen generieren. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass wegen der Kosten der externen Kinderbetreuung einer Familie weniger vom Erwerbseinkommen bleibt, als wenn der Mann das gleiche Einkommen als Alleinverdiener erzielt und seine Frau die Kinder betreut.

Monika Diethelm-Knoepfel, Uzwil

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert