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Souveränität und Staatsglaube

Lesedauer: 3 Minuten

(NZZ – MEINUNG & DEBATTE – Souveränität – Montag, 26. November 2012, Nr. 276, Seite 21)

Über das Verhältnis Schweiz – EU sollte nicht anhand einer veralteten Fragestellung zur Souveränität des Nationalstaats diskutiert werden. Es geht um konkrete Konsequenzen für die Freiheiten und Rechte von Individuen und Gemeinschaften.

Aus christlicher Sicht liegt die höchste Souveränität tatsächlich bei Gott dem Allmächtigen. Was man im 19. Jahrhundert Säkularisierung genannt hat, ist bei näherer Betrachtung lediglich die Ersetzung des allgemein verbreiteten Gottesglaubens durch einen allgemein verbreiteten Glauben an den allmächtigen zentralistischen Staat. Unter Ausnützung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts in Verbindung mit einer angeblich immer aufgeklärteren und kenntnisreicheren Sozialwissenschaft soll er nach Meinung der Staatsgläubigen den fortschreitenden Wohlstand für alle sicherstellen. Das ist das Modell, das sich bei Etatisten aller Parteien einer erstaunlichen Beliebtheit erfreut. Das liberale Gegenmodell ist eine durch private Verträge vernetzte Zivilgesellschaft, die den Staat auf das tatsächlich Notwendige beschränkt und möglichst kleinräumig und wettbewerblich organisiert ist. Souverän im Sinn der abschliessend entscheidenden Instanz ist nach dieser Vorstellung das Individuum, das zwar nie völlig unabhängig ist, das aber seine Abhängigkeiten selbständig wählt und anpasst.

Ambivalenz

Wilhelm Röpke hat die Ambivalenz des Begriffs Volkssouveränität treffend umschrieben: «Nicht dass es souveräne Staaten gibt, ist heute das Problem. Das Problem besteht vielmehr darin, dass der Grad der Souveränität in einem Prozess, den man als zunehmende Nationalisierung, Verstaatlichung und Politisierung der Menschen bezeichnen kann, ständig gewachsen ist.» Röpke warnt als Liberaler zu Recht vor jener Souveränität, die den Staat als letzte und höchste Instanz einsetzt.

Ein zweites Problem wird im Zusammenhang mit dem Begriff der Souveränität in letzter Zeit immer akuter: Wer kann denn in diesem hoch vernetzten Organismus von direkt Abstimmenden, Wählenden, politisch gewählten und vertraglich gebundenen Legislativ- und Exekutivbehörden und fachlich zuständigen Funktionären tatsächlich den Anspruch erheben, souverän zu sein und damit absolut «darüber» zu stehen? Das Problem der zunehmenden Verstaatlichung des Menschen erhält heute durch die Flucht der Nationalstaaten in supranationale Zusammenschlüsse eine zusätzliche Dimension. Die neue Unübersichtlichkeit führt dazu, dass sich die Staatsgewalt, deren Ausübung und Beschränkung man in der liberalen Demokratie tatsächlich dem Volkswillen anvertraut hat, zunehmend dem direkten Einfluss der Betroffenen entzieht.

Auf europäischer Ebene werden in unübersichtlichen Strukturen die meisten Grundfragen nach dem Motto «Es gibt keine Alternative» von Funktionären entschieden, die sich kaum auf die Legitimation durch einen Volkswillen berufen können. In der Schweiz wird die aufgrund der Verfassung zwischen Bund und Kantonen geteilte Souveränität, die bis anhin auch im Bereich der Besteuerung noch ernst genommen wurde, immer mehr zur historischen Reminiszenz.

Wenn man den pathetisch stark aufgeladenen Begriff der Volkssouveränität auf das für die Betroffenen praktisch Entscheidende reduziert, bleiben zwei Bereiche: das selbstbestimmte und selbst limitierte System von Steuern, Abgaben und Staatsschulden sowie die Wahl der Richter, die Streitfälle abschliessend beurteilen. Der diesbezügliche Schlüsselbegriff ist weder die Souveränität noch die handelspolitische Unabhängigkeit, sondern die möglichst wenig eingeschränkte Eigenständigkeit.

Über das Verhältnis Schweiz – EU sollte nicht auf dem Hintergrund der veralteten Fragestellung zur Souveränität des Nationalstaats im Sinn einer politischen Vormacht, sondern im Hinblick auf die konkreten Auswirkungen auf die Freiheiten und Rechte der beteiligten und betroffenen Individuen und Gemeinschaften diskutiert werden. Obwohl, ja gerade weil ein Beitritt als vollberechtigtes und voll verpflichtetes Mitglied derzeit nicht auf der tagespolitischen Traktandenliste steht, muss man sich als weltoffener Eidgenosse und Zeitgenosse unabhängig von parteipolitischen Überlegungen und auch unabhängig von der gegenwärtigen Krise, ohne Polemik, aber mit Weitblick und vor allem mit Prinzipientreue aktiv damit auseinandersetzen.

Es darf nicht sein, dass durch den Bilateralismus in Bern ein nicht reflektierter faktischer Beitritt auf Raten vorangetrieben wird und die Schweiz plötzlich ohne Volksentscheid vor einem Fait accompli steht. Die Frage lautet dann nicht mehr: Wollen wir beitreten? Sondern: Wollen wir, wo wir bei allen Pflichten faktisch mitmachen, nicht auch offiziell mitbestimmen? Das wäre das Ende der Eigenständigkeit, bei dem der letzte Rest an Selbstbestimmung für eine angesichts der bestehenden Entscheidungsstrukturen höchst fragwürdige Mitbestimmung geopfert würde.

Handlungsfreiheit

Wie bewahrt sich die Schweiz ihre Eigenständigkeit? Entscheidend ist nicht eine raffinierte bilaterale völkerrechtlich-vertragliche Vernetzung mit der EU, sondern die konsequente Ausrichtung an Prinzipien, die nach innen und nach aussen und gegenüber allen gelten. Prinzipientreue ist kein Luxus für Mächtige. Auch wer relativ klein und vom Wohlwollen der Nachbarn und der Kunden nicht unabhängig ist, kann und sollte sich Prinzipien leisten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die Aussenpolitik der Schweiz erfolgreich auf vier klassische Maximen abgestützt: Neutralität, Solidarität, Universalität und Disponibilität. Die beiden gegenwärtig am meisten bedrohten und damit entscheidenden Prinzipien sind die Universalität im Sinne der Weltoffenheit, die sich auf Weltmärkte und nicht auf Binnenmärkte ausrichtet, sowie eine wörtliche, weite Auslegung des Begriffs Disponibilität im Sinne der globalen Wahrung der Handlungsfreiheit. Wer sich an diesen Zielen orientiert, braucht sich von niemandem als kleinmütiger Nein-Sager und Rosinenpicker diffamieren zu lassen.


Robert Nef ist Stiftungsratspräsident des Liberalen Instituts und der Stiftung für Abendländische Ethik und Kultur.

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