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Die sieben Fähnlein des aufrechten Föderalisten

Lesedauer: 4 Minuten

Ein liberales Plädoyer für die kantonale Autonomie

Andrea Caroni

Ich weiss nicht, wo Robert Nef am 22. Dezember 2011 morgens um 9 Uhr war.

Vielleicht hat er irgendwo die Debatte im Nationalrat zur Passivrauch- Initiative verfolgt. Als Verfechter des Föderalismus hätte er an einem Votum meines Ratskollegen Daniel Fässler (CVP/AI) seine Freude gehabt: „Ich bin Nichtraucher, aber noch mehr bin ich Appenzeller. Es stört mich zutiefst, dass mit dieser Initiative eine noch strengere Bundeslösung erzwungen werden soll. Sie zeugt von wenig Verständnis für den Föderalismus. Wer nicht [mit einer kantonalen Lösung] einverstanden ist, … der kann von … direktdemokratischen Mitteln Gebrauch machen. Dann kann das kantonale Stimmvolk entscheiden, was es möchte und was nicht. … Ich plädiere für … eine liberale Rechtsordnung.“

Mit seinem Hinweis auf das Appenzellerland unterstrich Nationalrat Fässler seinen föderalistischen Anspruch. Kleine Kantone wie Ausserund Innerrhoden sind besonders darauf angewiesen, dass eine föderale Ordnung sie gegen ein Diktat der Grossen schützt.

Ein liberaler Trade-off

Sein Hinweis auf die liberale Rechtsordnung andererseits ist geschichtlich brisant: In den Geburtsstunden der modernen Schweiz hatte sich Innerrhoden (wie auch die übrigen katholischen Orte) nämlich auch darum für den dezentralen Staatenbund eingesetzt, um nicht unter das „Joch“ des freiheitlichen Bundesstaats zu fallen.

Umgekehrt müssen wir Liberale uns fragen: Haben wir unsererseits 1848 die Idee der Freiheit mit dem Einsatz für einen (Bundes-)Staat verraten? Dieser beschränkt ja die Autonomie der Kantone mehr als noch der Staatenbund. Doch die damaligen Liberalen sahen sich einem liberalen Trade-off gegenüber: Um die individuellen Freiheitsrechte in der Schweiz zu verbreiten und um im Europäischen Umfeld durchzuhalten, musste die Schweiz zusammenrücken, mussten mithin die Kantone etwas Freiheit abgeben. Als Kompromiss wurde die moderne Schweiz ein Bundesstaat: Zwar ein Staat, jedoch in kantonaler Autonomie verfasst und den individuellen Freiheitsrechten verpflichtet.

Zum Zentrum drängt doch alles

Dieser Schutzwall der Kantone ist ihre „Kompetenz-Kompetenz“: Die Kantone entscheiden, wozu der Bund zuständig ist. Doch seit über 160 Jahren wuchern die Bundeskompetenzen. Wie ist es möglich, dass die Kantone freiwillig derart viel Autonomie abgeben?

Zugegeben, es gibt bisweilen inhaltliche Gründe für nationale Regelungen. Neben einer rechtstaatlichen Grundordnung gehört dazu ein harmonisierter Binnenmarkt, der nicht an jeder Kantonsgrenze ins Stolpern kommt. Dazu gehören auch grosse öffentliche Werke oder eine geschlossene Front in der Aussenpolitik.

Es sind aber auch zentripetale Kräfte am Wirken, die nicht materiell, sondern politisch motiviert sind. Haupttreiber sind Bundespolitiker mit ihrem amtseigenen Reflex auf jeden Anlass: Ein Bundesgesetz! Ein zweiter Treiber ist die Globalisierung, die dazu führt, dass immer mehr Kompetenzen an die eigene Aussenpolitik oder gar an internationale Gremien abgetreten werden. Ein dritter Treiber sind zunehmende Ansprüche an den Staat, welche die Kantone finanziell und administrativ überfordern und, verbunden mit dem Streben nach Gleichheit, nach Bundeslösungen rufen.

Auf der andern Seite zeigen die Wachhunde des Föderalismus, die Kantone, ihre Zähne zu selten. Bundeskompetenzen haben für kantonale Politiker eben auch Vorteile: Der Bund nimmt ihnen Arbeit und Verantwortung ab – diese lästige Last der Freiheit.

Die sieben Fähnlein des aufrechten Föderalisten

Doch die Gründe, für den Föderalismus einzustehen, sind zahlreich. Es sind die sieben Fähnlein des aufrechten Föderalisten:

Erstens folgt der Föderalismus bereits logisch aus der Idee der Freiheit. Diese ruft zwar zunächst nach privaten Lösungen. Doch dort, wo wir staatliches Handeln nicht vermeiden können, soll der Eingriff wenigstens nur so wenige Menschen wie nötig betreffen und möglichst direkt durch die Betroffenen beschlossen werden.

Dies erhöht – zweitens – auch die Legitimität staatlicher Entscheide. Diese misst sich daran, wie gut Verlierer eine Regelung akzeptieren. Je näher bei den Betroffenen Entscheide fallen, desto geringer ist das Gefühl, fremdbestimmt zu sein.

Drittens schafft Föderalismus Verantwortung. Wenn lokale Gremien selber entscheiden, können sie unliebsame Folgen nicht auf höhere Mächte abwälzen. Stattdessen müssen sie ihren Bürgerinnen und Bürgern selber in die Augen schauen.

Viertens verbessert der Föderalismus die Informationslage vor Entscheiden. Die Idee der Freiheit basiert unter anderem darauf, dass der Einzelne am meisten Informationen über sein eigenes Wohlergehen besitzt. Der Föderalismus sorgt bei staatlichen Eingriffen immerhin dafür, dass die staatlichen Gremien möglichst nahe an diesem privaten Wissen dran sind, weil sie die lokalen Gegebenheiten kennen.

Daraus entsteht – fünftens – auch Vielfalt und Angemessenheit. Denn so, wie jeder Einzelne seine besonderen Bedürfnisse hat, haben auch Gemeinwesen ihre Besonderheiten und Präferenzen. „Unisex“ aus der Zentrale wird der Schweizer Vielfalt nicht gerecht. So drohte z.B. in der Raumplanung eine enge Bundesregel über den Wiederaufbau von Wohnbauten ausserhalb von Bauzonen die traditionellen Streusiedlungsgebiete (wie das Appenzellerland) abzuwürgen. Bundesgesetze erdrücken kleine Kantone oft auch mit massivem Vollzugsaufwand, ohne ihre beschränkten Kapazitäten zu beachten.

Sechstens bewirkt die Vielfalt, dass Kantone und Gemeinden zu natürlichen Laboratorien werden. Aus Erfolgen, aber auch aus dem Scheitern politischer Massnahmen lernen alle. Politiker neigen zur Ansicht, sie könnten die Wirkungen ihrer politischen Vorschläge genau vorhersehen. Sie irren. Daher sollte man, bevor man sie mit Bundeslösungen operieren lässt, sie dazu zwingen, zuerst die natürlichen Experimente des Föderalismus abzuwarten.

Aus der Vielfalt und der Innovation entsteht – siebtens und letztens – auch Wettbewerb. In der Wirtschaftssprache ausgedrückt: Wenn die Betroffenen verschiedene Anbieter zur Auswahl haben, können sie als unzufriedene Eigentümer eines Gemeinwesens entweder das Management auswechseln (sprich: abwählen) oder ihre Anteile veräussern (sprich: umziehen). Das schafft für die Behörden starke Anreize, zur Zufriedenheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu wirken, anstatt sich im Monopol staatlicher Macht zu suhlen. Der Wettbewerb wirkt somit auch im staatlichen Bereich als „geniales Entmachtungsinstrument“ im Sinne horizontaler Gewaltentrennung und fördert gleichzeitig die Effizienz. Ein Beispiel hierfür ist der Steuerföderalismus. Er erlaubt nicht zuletzt Regionen wie z.B. meinem Heimatkanton Ausserrhoden, ihre Qualitäten zu einem besonders attraktiven „Preis“ in Form einer tiefen Steuerlast anzubieten und somit einen Standorttrumpf zu spielen.

In dubio pro cantone

Was braucht es nun in der politischen Praxis, um als standfester Verfechter des Föderalismus zu wirken? Nicht mehr als das: Wir müssen uns – nachdem wir eine private Lösung ausgeschlossen haben – bei jedem staatlichen Handeln reflexartig fragen: „Warum überlassen wir die Lösung nicht den Kantonen?“ Diese Frage ist als Subsidiaritätsprinzip schon in der Bundesverfassung verankert. Wer sie zentralistisch beantworten will, braucht starke Argumente. Denn auf den sieben Fähnlein des aufrechten Föderalisten steht: „In dubio pro cantone.“ Aus Liebe zur Freiheit.

Dr. iur. Andrea Caroni ist Rechtsanwalt und Nationalrat (FDP/AR). Er schliesst zurzeit einen Master an der Harvard Kennedy School, Cambridge MA, ab. Von 2008–2010 war er persönlicher Mitarbeiter von alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Die Verteidigung des Föderalismus ist eine seiner politischen Herzensangelegenheiten.

Quelle:

Robert Nef – Kämpfer für die Freiheit
Hommage an einen bedeutenden Liberalen
Herausgegeben von:
Peter Ruch, Pierre Bessard, Daniel Eisele

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