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Grenzen der Souveränität

Lesedauer: 3 Minuten

(Finanz und Wirtschaft)

Die EU beruht auf einem veralteten Konzept. Sie verfolgt Ziele, die nicht nur die nationale Eigenständigkeit der Mitglieder gefährden, sondern auch grundlegende liberale Werte.

Gemäss der absolutistischen Staatslehre war der Herrscher souverän, weil sich seine Herrschaft über Leben und Tod und Güter aller Untertanen erstreckte. Einzige Schranken waren die Gesetze Gottes und der Natur. In der Französischen Revolution wurde diese Vollmacht des Herrschers auf «das Volk» übertragen, wobei die Frage, wie das Volk einen Willen bilden, äussern, allgemeinverbindlich festlegen und gegen äussere und innere Widerstände durchsetzen könne, noch nie für alle befriedigend beantwortet werden konnte.

Verträge beruhen auf übereinstimmenden Willenserklärungen. Im Falle von völkerrechtlichen Verträgen stellt sich das Problem der korrekten Willensbildung auf beiden Seiten. Das Problem wird dann verschärft, wenn die Willensäusserung eines Vertragspartners durch Veränderungen in der Organisationsstruktur und in der Zusammensetzung labil bleibt. Ist die Europäische Union (EU) souverän? Ist sie ein verlässlicher Vertragspartner? Die EU ist als Völkerrechtssubjekt ein Mixtum von Realität und Programm. Sie ist kein Staat und hat keinen klar definierbaren Status. Sie ist vielmehr ein Prozess mit ungewissem Ausgang und mit einer nur vage strukturierten und demokratisch schlecht legitimierten Willensbildung.

Der Staat soll dienen

Jede vertragliche Bindung bewirkt einen bewusst eingegangenen Verzicht auf zwar erlaubtes, aber vertragswidriges Verhalten. Ist dies nun ein Souveränitätsverzicht? Der Begriff «souverän» kommt vom mittellateinischen «superanus», was «darüber stehend» bedeutet. Er wirkt im Zusammenhang mit liberal-rechtsstaatlichen, direktdemokratischen, lokalautonom organisierten und den Bürger als privatautonomes Individuum ins Zentrum stellenden Ordnungsvorstellungen anachronistisch. Wer steht denn in diesem hoch vernetzten interdependenten Organismus tatsächlich «darüber»?

Ein liberaler Staat, der durch beschränkte Regierungsmacht und beschränkte Steuerhoheit charakterisiert ist, kann gegenüber seiner Bevölkerung gar nicht souverän sein – und «das Volk» (als problematische kollektivistische Abstraktion) ist auch gegenüber dem freien Individuum nicht souverän. «Darüber stehend» ist der Staat nur dann, wenn ein Primat der Politik anerkannt wird. Aus liberaler Sicht steht aber das autonome Individuum, also das Subjekt der Privatautonomie, über dem Staat. Dieser hat dem Individuum gegenüber eine dienende Funktion, nicht eine souverän herrschende. Man sollte daher das staatsrechtliche Prinzip, das an Eigentum, Eigenständigkeit und Eigenart anknüpft, besser Autonomie als Souveränität nennen, obwohl auch Autonomie (ohne die Präzisierung als Privatautonomie) einen unangenehmen politischen Beigeschmack hat. Die Privatautonomie deutet Verträge – richtigerweise – als ad hoc massgeschneiderte Gesetze, die ausschliesslich die Vertragsschliessenden binden.Den gelegentlich dogmatisch argumentierenden Verfechtern der Volkssouveränität ist wohl zu wenig bewusst, dass man daraus auch eine Verabsolutierung staatlicher Macht ableiten kann. Das ist aus strikt liberaler (aber auch aus christlicher) Sicht höchst problematisch. Nur ein allmächtiger und daher unberechenbarer Gott ist wirklich souverän, und wer den Staat für souverän hält, setzt ihn an die Stelle von Gott.Die Frage «Ja oder Nein zum EU-Beitritt?» ist für die Schweiz zentral. Man muss sich damit als weltoffener Eid- und Zeitgenosse, unabhängig von parteipolitischen Überlegungen und einer aktuellen Krise der EU, ohne Polemik, aber mit Weitblick und Prinzipientreue aktiv auseinandersetzen. Es darf nicht sein, dass durch den Bilateralismus in Bern ein nicht reflektierter faktischer Beitritt auf Raten vorangetrieben wird. Die Schweiz darf nicht plötzlich ohne Volksentscheid vor einem europapolitischen Fait accompli stehen.Ein Beitritt zu einem tendenziell merkantilistischen und interventionistischen Binnenmarkt verletzt das Universalitätsprinzip, gemäss dem grundsätzlich niemand bevorzugt und niemand benachteiligt werden darf. Es ist angesichts der Globalisierung als aussenpolitische Maxime eines weltoffenen Kleinstaates besonders zukunftsträchtig. Nicht die global offene Schweiz ist ein Auslaufmodell, sondern die binnenmarktorientierte EU.Die EU beruht auf einem veralteten, territorialen, etatistischen und korporatistischen Konzept, dessen Ursprünge in die Nachkriegszeit und in die Zeit des Kalten Krieges zurückreichen. Sie verfolgt explizit und implizit sechs Hauptziele: Friedens- und Verteidigungsunion, aussenpolitische Union, Wirtschafts-, Währungs-, Fiskal- und Sozialunion. Von den sechs Zielen sind aus liberaler Sicht lediglich das erste und das dritte – und von diesem auch nur die Deregulierung, nicht aber die Harmonisierung und das organisierte Zusammenwirken von Lobbyisten und EU-Bürokratie – interessant. Die andern vier gefährden nicht nur die nationale Eigenständigkeit der Mitglieder, sondern grundlegende liberale Werte. Aufgrund der allzu ambitiösen Ziele hat die EU unabsehbare zentralistische Entwicklungstendenzen. Und weil wichtige Mitgliedländer derzeit in Finanznöten stecken, übt sie deswegen zunehmend Druck auf die Schweiz aus. Der Beitritt eines Staates zu einem in wichtigen Fragen noch offenen Verbundprojekt erfordert eine sorgfältige Evaluation der angestrebten Ziele. Beim Mitgliederbeitrag sind die Modalitäten der Erhöhung und die diesbezüglichen Mitbestimmungsmöglichkeiten abzuklären.Wichtig ist neben der Höhe des Mitgliederbeitrags auch die schlimmstenfalls eintretende Solidarhaftung für allfällige Clubschulden oder gar für Schulden eines einzelnen Clubmitglieds. In der Griechenlandkrise kam es dabei zu einem skandalösen Bruch des EU-Verfassungsvertrags. Man deklarierte einfach zentral, es gebe keine Alternative zum «Milliardenschutzschirm».

Nur Kosten, kaum Einfluss

Diese Erklärung des Ausnahmezustands ist natürlich auch eine Art von «Willensbildung», aber sie widerspricht sowohl rechtsstaatlichen als auch demokratischen Prinzipien. Der für die Betroffenen gefährlichste Entscheidungsmechanismus ist der unwiderrufliche Entscheid der übergeordneten Exekutiven, die sich souverän über vereinbarte Regeln hinwegsetzen. Daran könnte wohl auch ein Beitritt der Schweiz nichts ändern. Man wäre als Mitglied zwar von Entscheiden (und ihren Kosten) betroffen, aber trotzdem in überlebenswichtigen Fragen faktisch nicht an ihnen beteiligt.

Das Argument, die Schweiz würde als Nichtmitglied immer mehr diskriminiert, überzeugt nicht. Einer Gemeinschaft, die andere diskriminiert, sollte man als Freihändler – unabhängig von den momentanen Vorteilen, die sie den Mitgliedern offeriert – ohnehin nicht beitreten.


Robert Nef präsidiert den Stiftungsrat des Liberalen Instituts und die Stiftung für Abendländische Ethik und Kultur.

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