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Kultur ist Sache der Kultur

Lesedauer: 4 Minuten

(NZZ – INLAND – Freitag, 11. Februar 2005, Nr. 35, Seite 15)

Fragwürdige staatliche Kulturförderung

Von Robert Nef (Zürich)*

Dieses Frühjahr soll der Entwurf zu einem Kulturförderungsgesetz, das sich auf Artikel 69 der Bundesverfassung stützt, in die Vernehmlassung gehen. Dabei geht es nicht zuletzt um eine Regelung des Zusammenwirkens der staatlichen Förderungsinstrumente. Aus einer radikal liberalen Sicht beurteilt der Autor im folgenden Diskussionsbeitrag eine zentrale, nationale Kulturförderung als problematisch.

Die kulturpolitische Grundfrage, wessen Sache die Kultur nun sei, der privaten Träger, der Stadtgemeinde, des Kantons oder des Bundes, wird in der Schweiz typischerweise durch ziemlich undurchschaubare Kompromisse beantwortet: von allem ein bisschen. Die Mehrsprachigkeit und die kulturelle Vielfalt des Landes haben uns bisher davor bewahrt, eine «Nationalkultur» zu definieren und von Staates wegen zentral zu fördern. Aus radikal-liberaler Sicht ist die Sache klar: Kultur ist weder Sache des Bundes noch der Kantone noch der Gemeinden. Kultur ist Sache der Kultur. Sie ist mithin nicht besser, aber auch nicht schlechter als jene, welche in ihr, mit ihr und durch sie leben.

Staatlich abhängige «Kulturbiotope»

Dieses rigorose Prinzip erträgt und braucht möglicherweise Ausnahmen. Einige davon sind in unserer Verfassung verbrieft. Die Frage, wie liberal und wie kulturfördernd das tatsächlich ist, darf allerdings gestellt werden. Die Beweislast für die Verfassungsmässigkeit und die Notwendigkeit im ursprünglichen Sinn liegt aber bei jenen, die solche Ausnahmen fordern, und das Subsidiaritätsprinzip gilt auch im Bereich der Kulturpolitik und darf gerade dort – auch im Interesse der Kultur – nicht verletzt werden. Mit andern Worten: Jede Gesellschaft hat die Kultur, die sie verdient, und wenn der Staat hier korrigierend, fördernd und kompensierend eingreift, ist dies oft zwar gut gemeint, aber zumeist relativ unwirksam und schlimmstenfalls für Kultur und Staat nachteilig.

Wie verletzlich eine nationalstaatlich geförderte Kultur ist, hat sich seinerzeit beim Regierungswechsel in Österreich gezeigt. Die Mitte-Links-Regierung, die jahrelang an der Macht war, hatte eine Mitte-Links-Kultur gefördert. Selbst wenn eine solche in der Regel «ohne Eingriff in die Kunstfreiheit» betrieben worden ist, entstanden dadurch staatlich abhängige, künstlich angelegte «Kulturbiotope». Es entwickelte sich eine Art von öffentlich approbiertem Kultursozialismus, der bestimmte Ausdrucksformen der Kultur und der Kulturkritik förderte und am Leben erhielt, ohne dass eine entsprechende wirtschaftliche und durch die Nachfrage gestützte Basis vorhanden gewesen wäre. Dies ist fast gleich problematisch wie der Kulturfaschismus, der bestimmte Kulturmanifestationen als «entartet» verfemte und verboten hat. Die Problematik der Förderung liegt darin, dass sie ihrem Wesen nach immer selektiv und gegenüber allen Nichtgeförderten diskriminierend ist. Die Auffassung, der Staat könne mit seinem Zwangsmonopol «Freiheit fördern», missachtet die Vielfalt und die Komplexität und auch die Verletzlichkeit der Freiheit. Jede staatliche Förderung ist aus liberaler Sicht problematisch, auch die Förderung dessen, was man für richtig und gut hält.

Etatistische oder liberale Linie?

Wenn in den letzten Monaten und Wochen die Kulturpolitik und insbesondere auch die Filmförderung ins Kreuzfeuer der Kritik geriet, hat dies zweifellos auch mit der Frage nach dem kulturpolitischen Kurs der Regierung zu tun. Wird sich die etatistische oder die liberale Linie durchsetzen? In den Medien wird ähnlich argumentiert wie seinerzeit in Österreich. Das Infragestellen und Streichen von Fördermitteln wird fälschlicherweise mit «Zensur» verwechselt. Einmal mehr zeigt sich: Staat und Kultur müssen grundsätzlich voneinander unabhängig sein, auch finanziell. Zwangsförderung (Subventionierung) ist zwar weniger offensichtlich und gleichzeitig weniger kritisierbar (und damit problematischer) als Repression und Zensur, auf die in einer Kommunikationsgesellschaft glücklicherweise sehr empfindlich reagiert wird und die heute schon rein technisch kaum mehr Chancen hat.

Kulturelle Manifestationen dürfen und sollen auch gesellschafts- und staatskritisch sein, das ist eine ihrer wichtigen Funktionen. Kultur muss nicht nur einfach «gefallen» und unterhalten, sie soll auch zum Nach- und Mitdenken und Mitfühlen anregen und anstiften. Gegen eine eigenständige «linke Kulturszene» ist überhaupt nichts einzuwenden, solange sie keinen verbrieften Anspruch auf staatliche Förderung beansprucht bzw. ihren fixen Anteil am «Kuchen» öffentlicher Kulturförderung. Wenn der Staat als eine Organisation, welche auf den allgemein verbindlichen Zwang angewiesen ist, zum entscheidenden Mitträger der Kultur wird, ist dies allen, denen sowohl eine lebendige Kultur als auch ein funktionierender, nicht bevormundender Rechtsstaat am Herzen liegt, ein Dorn im Auge.

Offenhaltung eines freien Marktes

Je zentraler und je nationaler die Kulturförderung betrieben wird, desto fragwürdiger wird sie. Öffentliche Kulturförderungen auf lokaler und regionaler Ebene sind darum weniger problematisch, weil es zu einem «Wettbewerb der Förderer» kommt und die «Förderungslandschaft» von einer Vielzahl politischer und geschmacklicher Schattierungen geprägt ist.

Schon kursiert heute die böse Vereinfachung «Nichtsubventionierung» gleich «Maulkorb» gleich «Verbot». Das ist der Fluch der staatlich geförderten Kultur, die auch wenn und gerade weil sie nicht das Lied der Förderer singt, zu einer Art Monopolanspruch tendiert. Kultur ist dann aus dieser Sicht das, was gefördert wird bzw. diese Förderung «verdient». Die Chance, dass die Kultur aber ausgerechnet in den nicht geförderten Nischen überlebt und blüht, ist aber ungleich grösser, als sich das viele staatlich geförderte Kulturschaffende vorstellen. Wenn Förderungsmittel gestrichen werden und approbierte und privilegierte Förderungsempfänger bei einem Regierungswechsel oder auch nur bei einem Meinungsumschwung eine Einbusse erleiden und mit ihrem Schaffen wieder dem kalten Wind von Angebot und Nachfrage ausgesetzt sind, ist das wirklich kein Grund, den Untergang der Kultur zu proklamieren.

Das Entscheidende ist auch in der Kulturpolitik die Offenhaltung eines freien Marktes der Ideen, der Güter und der Dienstleistungen, kein Zwang gegen irgendjemanden und auch nicht für irgendetwas, auch nicht im Namen der wohlmeinenden Bevormundung. Wer als mündiger Mensch Dummheiten glauben will, soll dies. Wer Kitsch konsumieren will, soll dies, wer irgendwelche blutrünstige oder fäkalienverzierte Kunst-Performances als Kultur geniesst, soll dies ebenfalls, aber, bitte, nicht steuerfinanziert und auch nicht mit kulturbehördlichem Segen. Der Staat soll sich auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens beschränken und der Kultur freien Lauf lassen. Laisser-faire ist weniger gefährlich als eine von Behörden oder steuerfinanzierten Stiftungen organisierte Selektion dessen, was dumm ist und was gescheit, was «kulturpolitisch korrekt» ist und was nicht und – vielleicht noch heikler – was schön ist und was nicht.


* Der Autor ist Leiter des Liberalen Instituts Zürich sowie Redaktor und Mitherausgeber der «Schweizer Monatshefte».

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