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Kulturförderung und Staatsabhängigkeit der Kultur

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Die kulturpolitische Grundfrage, wessen Sache die Kultur nun sei, der privaten Träger, der Stadtgemeinde, des Kantons oder des Bundes, wird in der Schweiz typischerweise durch ziemlich undurchschaubare Kompromisse beantwortet, von allem ein bisschen. Die Mehrsprachigkeit und die kulturelle Vielfalt des Landes haben uns bisher davor bewahrt, eine „Nationalkultur” zu definieren und von Staates wegen zentral zu fördern. Aus libertärer Sicht ist die Sache klar. Kultur ist Sache der Kultur. Sie ist mithin nicht besser, aber auch nicht schlechter, als jene, welche in ihr, mit ihr und durch sie leben. Oder mit andern Worten: Jede Gesellschaft hat die Kultur, die sie verdient.

Wir erleben jetzt anhand des Regierungswechsels in Österreich exemplarisch, welche Folgen eine etatistisch nationale Kulturförderung haben kann. Die bisherige Mitte-Links-Regierung hat eine Mitte-Links-Kultur gefördert. Selbst wenn eine solche in der Regel „ohne Eingriff in die Kunstfreiheit” betrieben worden ist, entstanden dadurch staatlich abhängige „künstlich angelegte Kulturbiotope”. Es entstand eine Art von öffentlich approbiertem Kultursozialismus, der bestimmte Ausdrucksformen der Kultur und der Kulturkritik förderte und am Leben erhielt, ohne dass eine entsprechende wirtschaftliche und durch die Nachfrage gestützte Basis vorhanden gewesen wäre. Dies ist fast gleichermaßen problematisch wie der Kulturfaschismus, der bestimmte Kulturmanifestationen verbietet.

Staat und Kultur müssen grundsätzlich voneinander unabhängig sein, auch finanziell. Zwangsförderung (Subventionierung) ist weniger offensichtlich und damit weniger kritisierbar (und damit gefährlicher) als Repression und Zensur, auf die in einer Kommunikationsgesellschaft glücklicherweise sehr empfindlich reagiert wird und die heute glücklicherweise schon rein technisch kaum mehr Chancen hat. Kulturelle Manifestationen sollen gesellschafts- und staatskritisch sein, das ist eine ihrer wichtigen Funktionen. Gegen eine eigenständige „linke Kulturszene” ist überhaupt nichts einzuwenden, solange sie nicht ein staatliches Förderungsmonopol beansprucht, bzw. ihren fixen Anteil am „Kuchen” öffentlicher Kulturförderung.

Je zentraler und je nationaler die Kulturförderung betrieben wird, desto fragwürdiger wird sie. Öffentliche Kulturförderungen auf lokaler und regionaler Ebene sind darum weniger problematisch, weil es zu einem „Wettbewerb der Förderer” kommt und die „Förderungslandschaft” von einer Vielzahl politischer und geschmacklicher Schattierungen geprägt ist.

Schon grassiert heute in Österreich die böse Vereinfachung „Nicht-Subventionierung” gleich „Maulkorb” gleich „Verbot”… Das ist der Fluch der staatlich geförderten Kultur, die das Lied der Förderer singt und die bisher offensichtlich von der linken Wahlpropaganda wirksam eingespannt worden ist. Dass dieselben wahltaktisch gelegentlich missbrauchten oder korrumpierten „Preis- und Subventionsempfänger” und „Kulturschaffenden” bei einem demokratischen Regierungswechsel allenfalls Popularitäts- und Einkommenseinbussen erleiden, ist doch kein Grund, den Untergang der Kultur zu proklamieren.

Das Entscheidende ist auch in der Kulturpolitik die Offenhaltung eines freien Marktes der Ideen, der Güter und der Dienstleistungen, kein Zwang gegen Niemand, auch nicht im Namen der wohlmeinenden Bevormundung. Wer Dummheiten glauben will, soll dies. Wer Kitsch konsumieren will, soll dies, wer irgendwelche blutrünstige Kunst- Performances als „Kultur” genießt, soll dies ebenfalls, aber bitte nicht steuerfinanziert und auch nicht mit kulturbehördlichem Segen. Der Staat soll sich auf die Einhaltung des klassischen Strafrechts beschränken und der Kultur freien Lauf lassen. Laisser-faire ist weniger gefährlich, als eine organisierte Selektion dessen, was dumm ist und was gescheit, was gesund ist und was ungesund und – vielleicht noch heikler – was schön ist und was nicht.

Vergleiche dazu auch im Internet beim Liberalen Institut:
http://www.libinst.ch/texte/Kultur.htm

Robert Nef, geb. 1942 in St. Gallen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Zürich und Wien mit Abschluss als lic.jur. war er 1968 bis 1991 halbtags wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der ETH Zürich. Seit 1979 leitet er das Liberale Institut in Zürich, eine Stiftung zur Weiterentwicklung liberaler Gedanken. Er verfasste zahlreiche Aufsätze und Artikel u.a. zu liberalen Grundsatzfragen. Er redigiert die Vieteljahresschrift „Reflexion” und ist seit 1991 verantwortlicher Redakteur und inzwischen Mitherausgeber bei den „Schweizer Monatsheften”.

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