Zum Inhalt springen

Zivilgesellschaft als aktive Friedensgesellschaft

Lesedauer: 2 Minuten


(Schweizer Monatshefte – Heft 7/8, 1999 – Seite 1)

EDITORIAL

Für alle, die Militärdienst geleistet haben, bezeichnet das Adjektiv «zivil» jenen Zustand nach der Entlassung, wenn Zivilkleider die Uniform ersetzen und das Privat- und Berufsleben wieder Priorität haben. Es beginnt «der friedliche Genuss der privaten Unabhängigkeit», wie Benjamin Constant die «liberté moderne» definiert. So stelle ich mir — übertragen auf gesellschaftliche Strukturen — die Renaissance der Zivilgesellschaft vor. Die «moderne Freiheit» ist an die Bedingung eines äussern und innern Friedens gebunden, an einen Zustand, welchen es in der Geschichte bisher kaum je dauerhaft gegeben hat und der immer nur relativ gewesen ist.

«Zivilgesellschaft» wird synonym mit «Bürgergesellschaft» verwendet, eine Gesellschaft, in der man sich geborgen fühlt. Bleibt Friedlichkeit und Geborgenheit als Voraussetzung der Freiheit nicht stets utopisch? Hat es solches je schon gegeben, und ist es gerechtfertigt, von einer Renaissance zu reden?

Nach den Napoleonischen Kriegen und im letzten Viertel des letzten Jahrhunderts bis vor der Katastrophe des Ersten Weltkrieges kannte Europa Perioden des relativen Friedens und der wirtschaftlichen Blüte. Das 20. Jahrhundert war ein Jahrhundert der heissen und kalten Kriege, ein Jahrhundert, in welchem das Primat der Politik durch äussere und innere Bedrohungen und Konflikte erzwungen worden ist, und das wenig Gelegenheit zu selbstbestimmtem, friedlichem Genuss bot.

Eine Renaissance der Zivilgesellschaft ist dann möglich, wenn da, wo Gewalt herrschte, Frieden einzieht, und wenn an die Stelle von allgemeinverbindlichem, konfektioniertem Zwang die massgeschneiderten, autonomen und privatautonomen Vereinbarungen treten, mit denen partnerschaftlich auf die sich rasch wandelnden, vernetzten und individuellen Bedürfnisse reagiert wird. Im Frieden kann der Staat wieder in seine subsidiäre Funktion zurücktreten, weil er nur noch für die Rahmenbedingungen und nicht mehr für die umfassende Existenzsicherung und Daseinsvorsorge zuständig ist, Funktionen, die er auf die Dauer ohnehin noch nie befriedigend erfüllt hat.

In der Zivilgesellschaft ist der Staat wieder für den Bürger da und nicht der Bürger für den Staat. Dies ist aber nur möglich, wenn den Mitgliedern der Zivilgesellschaft die grundlegenden gemeinsamen Belange nicht gleichgültig sind und wenn sie aktiv daran teilnehmen.

ROBERT NEF

Schweizer Monatshefte – Heft 7/8, 1999 – Seite 1

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert