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Zauberwort «Zivilgesellschaft»

Lesedauer: 11 Minuten


(Schweizer Monatshefte – Heft 7/8, 1999 – Seite 11-16)

DOSSIER

Reflexionen zu einer Artikelfolge von Guy Berger in der Zeitschrift «Commentaires»1

Ich streite nie über Worte. Sir Karl Popper

Denn eben wo Begriffe fehlen, / Da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein. Goethe, Faust I / Mephisto

Der Begriff «Zivilgesellschaft» zeichnet sich dadurch aus, dass er praktisch keinen Streit auslöst. Es besteht zwar keineswegs Einmütigkeit darüber, was darunter verstanden werden soll, aber offenbar sind die damit verbundenen Assoziationen allerseits meist derart sympathisch, dass man von links bis rechts der Meinung ist, es handle sich um etwas Gutes, Zukunftsträchtiges.

So viel Konsens stimmt zunächst einmal skeptisch. Werden da mit einem «Zauberwort» Gegensätze überwunden, die man vielleicht besser bewusst machen und ausdiskutieren würde? Oder sollten wir in einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft froh sein, dass es noch Gemeinplätze gibt, die als Treffpunkt für Meinungsträger mit sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen dienen?

Konsens ist in einer technisch-zivilisierten, arbeitsteiligen Gesellschaft mit zahlreichen widersprüchlichen Interessen stets ein knappes Gut. Möglicherweise beruht darauf die politische Attraktivität vieldeutiger Begriffe. Sie werden zu eigentlichen Sammelbecken für Konsens oder auch nur vermeintlichen Konsens bzw. «versteckten Dissens», wie die Juristen es zu nennen belieben, wenn man sich rein verbal, trotz verschiedener Vorstellungen über den Inhalt und die Folgen, und ohne dass dies bewusst wird, nur scheinbar einig ist. Der «versteckte Dissens» spielt in politischen Systemen, welche auf dem Mehrheitsprinzip basieren, eine entscheidende Rolle. Verfassungen und Gesetze werden in pluralistischen Demokratien erst dann mehrheitsfähig, wenn sie jenen Spielraum der Deutung offerieren, bei dem sich schliesslich viele etwas für sie Günstiges vorstellen können. Wenn alle an die schlimmstmögliche Auslegung denken würden und kein Vertrauen in eine fallweise Übereinstimmung mobilisieren könnten, wären der generell abstrakten, gemeinsam beweglichen Regelung gemeinsamer Angelegenheiten sehr enge Grenzen gesetzt. Ein extremes gegenseitiges Misstrauen nach dem «Homo homini lupus»-Prinzip, nach welchem alle gegen alle Krieg führen, führt eben nicht zu einer inhaltlich abgesprochenen gemeinsamen Verfassung, sondern nur zur gemeinsamen Unterwerfung unter eine mehr oder weniger beschränkte Ordnungsmacht.

Die Geschichte des Begriffs «Zivilgesellschaft» ist eng mit der Frage nach der Auffassung von privaten und staatlichen Angelegenheiten verknüpft, mit der Frage nach dem Wesen und den Grenzen des Politischen, nach der Abgrenzung zwischen einem privaten inneren und einem öffentlichen äusseren Bereich. (Aus diesem Grund ist auch dieses «Dossier» mit «Fensterbildern» von Karl Walser illustriert, welche Ausblicke aus dem privaten in den öffentlichen Bereich zeigen.)

Ideengeschichtliche Wurzeln

Der französische Publizist Guy Berger zeichnet in einer brillanten Analyse die Begriffsgeschichte der «société civile» nach. Er beginnt mit Aristoteles, dessen Werk in lateinischer Übersetzung in Europa erst im 13. Jahrhundert rezipiert wurde. Aristoteles hat durch seine Auffassung von der Gesellschaft als einem Zusammenspiel von individuellen Beziehungen das theozentrische, hierarchisch-kollektivistische mittelalterliche Weltbild erschüttert. Berger identifiziert als eigentlichen «Erfinder» des Begriffs «Zivilgesellschaft» Thomas von Aquin mit seiner «communitas civilis», die allerdings das politische System (von «Staat» zu reden wäre ein Anachronismus), miteinbezieht und sogar in den Mittelpunkt stellt. Bis ins 18. Jahrhundert waren, so Guy Berger, «Zivilgesellschaft», «politische Körperschaft» und «Staat» Synonyme, und diese Terminologie wirkt bis in die päpstlichen Enzykliken des ausgehenden 19. Jahrhunderts hinein. Auch August Comte stellt die «société civile ou politique» der «société religieuse» gegenüber. Mit Hegel beginnt jene Tradition, welche eine klare Trennung zwischen Staat und Gesellschaft postuliert, jene Trennung, die heute für viele gerade die Attraktivität des Konzepts «Zivilgesellschaft» ausmacht. (Vgl. dazu die Artikel von Tito Tettamanti und Jörg Rappold in diesem Heft.) Der direkte Bezug der «Zivilgesellschaft» zu einem Republikanismus, welcher die Rolle des privaten bourgeois mit der Rolle eines für die politische Öffentlichkeit engagierten citoyen verbindet und eine Brücke zwischen «Staat» und «Gesellschaft» schlägt, ist für viele auch heute noch entscheidend, wie dies in den Beiträgen von Georg Kohler und Thomas Sprecher zum Ausdruck kommt (siehe S. 18 ff. und S. 38 ff. in diesem Heft).

Benjamin Constant, dessen Impulse zur Ideengeschichte des Liberalismus häufig unterschätzt werden, hat zwischen der «liberté des anciens», welche Partizipation bedeutet und der «liberté moderne» unterschieden. Letztere beruht auf der «jouissance paisible de l’indépendence privée»2. Das von Constant aufgegriffene Thema, das bis heute auch unter Liberalen zu wenig diskutiert worden ist, betrifft das Spannungsfeld von Demokratie und Privatautonomie, von Mitbestimmung und Selbstbestimmung, ein Problem, das man gerne als graduell einstuft, obwohl es auch eine sehr prinzipielle Seite hat.

Der totalitäre Etatismus ist die eigentliche Negation der Zivilgesellschaft und der Gegenpol zur Idee der Subsidiarität des Staates gegenüber der Gesellschaft.

Karl Marx hat sich kritisch mit Hegels Trennung von Staat und Gesellschaft auseinandergesetzt und verwendet den Begriff Zivilgesellschaft zur Charakterisierung des gesamten materiellen Bereichs von Handel und Industrie in einer bestimmten historischen Entwicklungsphase, Bereiche, die heute gerade nicht im Zentrum der Assoziationen stehen, wenn man den Begriff verwendet. Einen entscheidenden «glissement de sens» in Richtung Bedeutungserweiterung hat, so Guy Berger, der italienische Marxist Antonio Gramsci vollzogen, dessen Schriften in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bei der westeuropäischen Linken zeitweise hoch im Kurs standen, weil sie eine Modernisierung und Adaptierung der marxistisch-leninistischen Theorie anstrebten. Er benützt den Begriff, um den Stellenwert von Erziehung und Kommunikation hervorzuheben, Bereiche, welche in der traditionellen marxistischen Theorie des «Überbaus» zu wenig Beachtung fanden.

Zivilgesellschaft als Antithese zum Totalitarismus

Eine andere wichtige Facette gewann der Begriff «Zivilgesellschaft» in der Debatte um die Totalitarismuskritik, in der Raymond Aron die führende Rolle spielte. Der Totalitarismus ist aus dieser Sicht gerade dadurch charakterisiert, dass er die Gliederung und Kammerung der Gesellschaft in Teilbereiche negiert und zu überwinden versucht, meist durch ein temporäres oder definitives Primat der Politik, durch einen Etatismus, der bei den Nationalisten und National-Sozialisten als Ideal («Wer also heute Nationalist sein will, muss Sozialist sein. Und umgekehrt.» Adolf Hitler, Mein Kampf, 1924) und bei den International- Sozialisten als notwendiger Übergang zur klassenlosen Gesellschaft gedeutet wird. Der totalitäre Etatismus ist aus dieser Sicht die eigentliche Negation der Zivilgesellschaft und der Gegenpol zur Idee der Subsidiarität des Staates gegenüber der Gesellschaft.

Die Totalitarismuskritik hat für den «sozialdemokratischen Konsens» und die Konkordanz zwischen sozialdemokratischen und bürgerlichen Parteien, welche die westeuropäische Parteienlandschaft in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts geprägt hat, eine zentrale Funktion. Sie erlaubte die Abgrenzung der Sozialdemokratie und der «Neuen Linken» von den doktrinären Anhängern des Marxismus- Leninismus. Auch wenn die Trennlinie zwischen totalitären und anti-totalitären Sozialisten nicht immer mit gleicher Schärfe gezogen worden ist, war sie für die bürgerlichen Parteien doch stets die «pièce de résistance» von Koalitionsvereinbarungen. Das «Ja» zum Pluralismus war auf beiden Seiten der Preis für eine Kooperation. So ist aus bürgerlicher Sicht die «Zivilgesellschaft» zu jenem «Trojanischen Pferd» geworden, in welchem bürgerliches Gedankengut (allem voran «die Trennung von Staat und Gesellschaft») in die etatistisch- sozialistischen Festungen eindringen konnte, aus sozialistischer Sicht wurde sie zum Gemeinplatz, auf dem man sich gefahrlos treffen konnte, weil «Zivilgesellschaft» auch als Synonym für die «klassenlose Gesellschaft» gebraucht werden kann. In einer solchen klassenlosen Gesellschaft würde die politische Herrschaft des Menschen über die Menschen durch die gemeinsame Verwaltung von Sachen abgelöst, wobei nie ganz klar wurde, wann und wie denn das Absterben des zunächst allmächtigen und allzuständigen Staates sich abspielen sollte. Die Trennung von Staat und Gesellschaft ist aus dieser Sicht nicht eine prinzipielle Frage, sondern eine Frage des historischen Entwicklungsstandes, bei dem sich aus einem mächtigen Staats- und Zwangsapparat in wunderbarer Weise handkehrum eine auf Freiwilligkeit und Solidarität abgestützte Gesellschaft hätte bilden sollen. Die Reformsozialisten haben diese Widersprüche erkannt und die Theorie an mögliche Kompromisse und Zwischenformen angepasst.

Am Fenster (um 1902), Ol auf Karton auf Leinwand, 72,5 x 46 cm, Werner Coninx-Stiftung, Zürich.

Auch ein Fenster nebst hoher Gardine und Blumentopf wurde geschaffen, eine Arbeit von Geist, die als Eigentümlichkeit eine schimmernde Blässe besass, so als seien die Farben durchdrungen von einem zarten edlen Geist, als sei nicht nur der Gegenstand gemalt, sondern auch seine Seele, nämlich der Eindruck und die stumme Dichtung und Erzählung, so als wenn der gemalte Gegenstand ein sinnendes und fühlendes Leben im Bilde führe, als wenn er träume und über sich selber trauere oder lächle.

Aus: Robert Walser, Leben eines Malers, in: Die neue Rundschau, H. 1, 1916.

Staatsskepsis bei Liberalen und bei der Neuen Linken

Die «reformsozialistische», sozialdemokratische, etatistische Linke war in den sechziger und siebziger Jahren nicht tonangebend. An vorderster Front standen die sogenannten Achtundsechziger. Im bürgerlichen Lager hat man in der Regel den anti-etatistischen Impetus der «Neuen Linken», der «ausserparlamentarischen Opposition» und der Gegner des «Staats-monopolistischen Kapitalismus» und des «Filzes» im polit-ökonomischen «Establishment» und im «militärisch-industriellen Komplex» nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Man wollte das ideologische Monopol der Etatismuskritik in der Hand behalten und hatte gewaltige mentalitätsmässige Berührungsängste mit dieser neuen Form von Kritik an Etatismus und Korporatismus. «Weniger Staat» war auch ein Postulat der Anarcho-Linken, welche aus dem Staat Gurkensalat machen wollten und eine «Zivilgesellschaft» nach ihren anarchistischen oder basisdemokratischen Vorstellungen zur Alternative des aus ihrer Sicht durch den Kapitalismus und den New Deal zwischen Gewerkschaften und Industriekapitänen korrumpierten Nationalstaats begründen wollten. Zu einem echten Dialog oder gar zu einer Koalition zwischen liberalen und anarcho-sozialistischen Anti-Etatisten ist es merkwürdigerweise — und vielleicht auch bedauerlicherweise — sehr selten gekommen, oder wenn es sie gegeben hat, ist sie von beiden Seiten nicht als solche wahrgenommen und gedeutet worden. Inzwischen haben sich die meisten «Neuen Linken» entweder von der Politik abgewandt oder sie sind in den Schoss (und zu den Pfründen) der wohlfahrtsstaatlich-konservativen Etatisten heimgekehrt und schimpfen über die staatsskeptischen Neoliberalen, wie wenn es nie eine neulinke Kritik am expandierenden Machtkartell des Staatsapparates gegeben hätte. Auch die Grünen haben ihre ursprüngliche Staats- und Zentralismusskepsis weitgehend abgelegt und erhoffen nun, Seite an Seite mit den Sozialdemokraten, das ökologische Heil von etatistisch-zentralistischen Verbots- und Kontrollsystemen und neuen zusätzlichen Steuern.

Guy Berger zeichnet anhand der französischen Entwicklung diese interessanten Überlappungen zwischen den Liberalen, die deregulieren und privatisieren wollen, und der «deuxième gauche» (Jacques Juillard), die als «partisans de l’autogestion» den Staat durch «conventions entre les individus et les groupes privés» substituieren oder gar ersetzen möchten. Der Begriff «Zivilgesellschaft» könnte zwischen diesen beiden Strömungen zu einem zukunftsträchtigen «Treffpunkt» und «Kernpunkt» werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass man sowohl die Übereinstimmungen als auch die Diskrepanzen jenseits aller ideengeschichtlichen Mentalitätsunterschiede und trotz sehr unterschiedlicher Terminologien zum Thema machen würde.

«Weniger Staat» war auch ein Postulat der Anarcho-Linken, welche aus dem Staat Gurkensalat machen wollten.

Der Begriff «Ziviigesellschaft» könnte zwischen diesen beiden Strömungen zu einem zukunftsträchtigen «Treffpunkt» und «Kernpunkt» werden.

Begriffsverwirrung rund um das Soziale

Die unvoreingenommene Auseinandersetzung über die Rolle des Staates und über die Abgrenzung von Nationalstaat und Zivilgesellschaft ist heute durch eine Schwierigkeit blockiert, die u.a. auch terminologischer Natur ist. Das Problem liegt beim vieldeutigen Begriff «Gesellschaft» und beim Adjektiv «sozial», das oft voreilig mit «sozialistisch» gleichgesetzt wird. Die klassische Dreiteilung des parteipolitischen Spektrums in «rechte Konservative», «mittlere Liberale» und «linke Sozialisten bzw. Sozialdemokraten» erschwert die Diskussion zwischen jenen «Flügeln», Gruppierungen und Individuen, welche sich durch dieses Schema gar nicht abbilden lassen. Wer von Hegels Trennung von Staat und Gesellschaft ausgeht, müsste zu einer andern Dreiteilung kommen.

Erstens gibt es die Totalitaristen verschiedenster Couleurs und Provenienz, welche eine Trennung von Staat und Gesellschaft grundsätzlich ablehnen. Zweitens gibt es die Etatisten, welche das Heil vom Staat (vom politischen System, das über ein Zwangsmonopol verfügt) erwarten, aber einen zivilgesellschaftlichen Restbereich tolerieren und drittens gibt es die Anti-Etatisten, welche das Heil von der Zivilgesellschaft erwarten, aber ein Minimum an politischen Strukturen doch für notwendig halten. Die Bezeichnung Anti- Etatisten ist unglücklich, da Begriffe, welche sich nur durch eine Negation charakterisieren, im ideengeschichtlichen Diskurs und im politischen Prozess ihre Schwächen haben. Unter den Anti-Etatisten wären möglicherweise zwei Subgruppen zu unterscheiden, die entweder an ein Primat des Wirtschaftlichen oder an ein Primat des Gesellschaftlichen glauben. Eigentlich müssten sich die Gesellschaftsbefürworter, d.h. jene, welche von einem «Primat der Gesellschaft» überzeugt sind, korrekterweise als «Sozialisten» bezeichnen. Dieser Begriff ist aber in der Ideenund Parteiengeschichte bereits anderweitig «besetzt», und es schien in den achtziger Jahren, als wäre er ziemlich fest und definitiv in der Hand der wohlfahrtsstaatlich-interventionistischen Etatisten.

Bei F. A. von Hayek zieht sich der Ärger über die Begriffsverwirrung rund um den Begriff «sozial» und «soziale Gerechtigkeit» wie ein roter Faden durch das ganze Werk. Hayek ist als abgrundtiefer Skeptiker gegenüber dem interventionistischen und konstruktivistischen Etatismus der eigentliche «Sozialist» im ursprünglichen Sinn, d.h. er glaubt an jene spontanen Prozesse, die sich über Jahrhunderte in der Gesellschaft (durch Lern-/Anpassungsprozesse und durch schrittweise und langsam gewandelte Traditionen) und nicht in politischen Systemen (durch Herrschaftsstrukturen und kollektiven Zwang) abspielen, er ist für das «Soziale» und nicht für das «Politische», das er lediglich als notwendiges Übel akzeptiert. Da die Begriffe «Gesellschaft» und «sozial» im 19. Jahrhundert zunächst zu bedeutungslosen und nachher zu sinnwidrigen «Hüllen» geworden sind, weicht Hayek auf die wenig gebräuchlichen und schwer übersetzbaren Begriffe «spontaneous order» und «extended order» aus, nicht ohne Wut über die verlorengegangenen bzw. gestohlenen Begriffe «Gesellschaft» und «sozial». Hayek schreibt im Zusammenhang mit dem Begriff «sozial»: «In einer solchen Situation, in der wir alle ein Wort verwenden, das nur verdunkelt und nicht aufhellt, das eine Antwort vortäuscht, wo wir tatsächlich keine haben und, noch schlimmer, nur zur blossen Camouflage von Wünschen verwendet wird, die mit gemeinsamen Interessen gewiss nichts zu tun haben, ist es offenbar hoch an der Zeit für eine radikale Operation, die uns vor dem verwirrenden Einfluss einer solchen magischen Beschwörungsformel befreit3

Heterogene Befürworter

Vieles deutet darauf hin, dass die Beliebtheit des Begriffs «Zivilgesellschaft» bei den klassischen Liberalen auf der Hoffnung beruht, man könne damit jenen ursprünglichen staatsskeptischen Gesellschaftsbegriff neu beleben und ihn zum Synonym für die politisch wenig attraktive und auch nicht konsequent abgeleitete Hayeksche Terminologie verwenden. Auch die Sprache hat ihre «spontane Ordnung», und sie entwickelt sich im Wechsel parteipolitischer Koalitionen, welche sympathiegeladene Worte mit dem jeweils zusagenden Sinn verknüpfen wollen. Aus philosophischer Sicht mag man dies bedauern, aus politologischer Sicht ist es eine notwendige Begleiterscheinung der Konsensbildung in Demokratien, welche auf immer wieder neue adaptationsfähige Mehrheiten angewiesen sind. Dass ungeklärte, unscharfe Terminologien im politischen Diskurs auch eminente Vorteile haben können, tritt hier einmal mehr deutlich in Erscheinung.

Auch die Sprache hat ihre «spontane Ordnung» und sie entwickelt sich im Wechsel parteipolitischer Koalitionen, welche sympathiegeladene Worte mit dem jeweils zusagenden Sinn verknüpfen wollen.

Seit Tony Blairs «New labour» und seit der Begriffsumkehr, welche in den USA bezüglich «liberal» (wohl definitiv unter der Clinton-Administration) stattgefunden hat, ist wieder etwas Bewegung in diese terminologische Konfusion geraten. Man hat meines Erachtens Blair zu Unrecht des Etikettenschwindels bezichtigt und ihn etwas voreilig als direkten Nachfolger und Vollstrecker eines gemässigten und geläuterten Thatcherismus gesehen. Auf dem Hintergrund der staatsskeptischen Wurzel der Neuen Linken kann man ihn auch in dieser Tradition als pragmatischen Umsetzer von Modellen der «auto-gestion», der Selbstorganisation deuten, selbstverständlich in Verknüpfung mit jener typischen Abneigung gegen alle in Frankreich und Deutschland grassierenden ideologischen Spiegelfechtereien, die dem britischen Pragmatismus und Empirismus fern liegen.

Guy Berger entdeckt neben den neoliberalen und den anarcho-linken Befürwortern des Begriffs «Zivilgesellschaft» noch eine weitere Anhängerschaft: die katholischen Traditionalisten, welche sowohl den materialistischen Sozialismus als auch den auf diesseitigen Fortschritt fixierten Liberalismus (mit seinen Erscheinungsformen als «Industrialismus» und als Kapitalismus) radikal in Frage stellen, und die auf Kirche und Familie ausgerichtete Wertegemeinschaft am ehesten in einer auf gemeinsamen Glaubensinhalten und Traditionen abgestützte «Zivilgesellschaft» verwirklicht sehen. (Eine gewisse Nähe zur Vorstellungswelt des Agnostikers Hayek ist hier trotz aller Unterschiede unverkennbar.)

Weitere Facetten: Milizprinzip, NGOs, Sponsoring

Drei weitere Fragenkomplexe werden in der an die französische Begriffsgeschichte und an französische Gesellschaftsstrukturen anknüpfenden Artikelfolge von Guy Berger nicht angesprochen, die alle noch weitere Facetten des schillernden Begriffs «Zivilgesellschaft» zeigen könnten, weitere Spielarten der Definition und zusätzliche Verbreiterungen des Konsensspektrums. Sie harren noch einer vergleichbaren gründlichen Analyse. Erstens: Eine Aufgäbe, welche möglicherweise in der Schweiz zu lösen wäre, ist die Abklärung, wie das anti-arbeitsteilige Milizprinzip, vor allem im Bereich der Politik, des Sozialwesens und der Kultur mit dem Phänomen «Zivilgesellschaft» zusammenhängt. Was ist hier «Staat» und was «Gesellschaft»? Geht die Trennung etwa mitten durch Individuen hindurch, die temporär im einen und im andern Subsystem agieren und reagieren, einmal als bourgeois und Privatperson und einmal als citoyen und Mitbestimmer der Politik, einmal als sozial oder kulturell engagierte Hilfeleister und Förderer, einmal als sinnsuchende Charity-Aktivisten oder als beziehungsknüpfende Auftragsakquisiteure und Personalrekrutierer? Stellen die polyvalenten Milizler und die Vereinsund Clubaktivisten die These von der Trennbarkeit von Staat und Gesellschaft allein schon durch die Tatsache, dass es sie gibt, wieder in Frage?

Zweitens: Einer weiteren Klärung bedürfen auch die sogenannten NGOs und NPOs, die Non-Gouvernmental und Non-Profit Organizations. (Beispiele: Rotes Kreuz, Amnesty International, Jüdischer Weltkongress, World Wildlife Fund, Greenpeace). Möglicherweise bilden solche Organisationen neue Kristallisationspunkte der Zivilgesellschaft, welche sich in den Bereichen des Nicht-Staats, des Nochnicht- Staats und des Nicht-mehr-Staats ansiedeln, als Alternative zur politischen Organisation, als Vorläufer politischer Grosssysteme oder als Nachfolger nationalstaatlicher Strukturen.

Möglicherweise bilden NGOs und NPOs neue Kristallisationsbereiche der Zivilgesellschaft, welche sich in den Bereichen des Nicht-Staats, des Nochnicht-Staats und des Nichtmehr-Staats ansiedeln.

Drittens: Ein wichtiger Fragenkomplex ist die Abgrenzung von wirtschaftlichen, kulturellen und – gebrauchen wir das unschöne Modewort mangels eines besseren -, «sozio-kulturellen» Aktivitäten vom Bereich der klassischen Staatsaufgaben. Sponsoring, Mäzenatentum und ökonomische Investition überlappen sich hier mit Aufgaben, welche auch vom Staat subventioniert werden, weil er zunehmend an der Produktion von «Brot und Spielen» interessiert ist. Staatskultur und Staatssport werden von vielen theoretisch abgelehnt, aber praktisch vorangetrieben (selbst prominente Mitglieder der traditionellerweise staatsskeptischen Liberalen Partei der Schweiz unterstützten vehement den Einsatz von Bundesmitteln für den Ausbau grosser Fussballstadien, und die hohe Subventionierung von Opernhäusern ist selbst für radikale «Weniger Staat»-Anhänger eine «gute Sache»!). Wo bleibt hier die Trennung von «Staat» und «Zivilgesellschaft»?

Verfehlte Resignation

Die Schlussbilanz in Guy Bergers Essay bestätigt die hier eingangs aufgestellte Vermutung: Der Begriff «Zivilgesellschaft» ist nicht trotz, sondern dank seiner Vieldeutigkeit so beliebt geworden. Der an kartesianischer Klarheit geschulte Franzose kommt in seiner Artikelfolge meines Erachtens unnötigerweise zu einem etwas resignierten Fazit: Der Begriff «société civile» sei ein «passe-partout», ein Deckblatt, das auf alle Bilder passt, welche man einrahmen will, ein Schlüssel, der viele verschiedene Schlösser öffnet. Berger schliesst mit einer Frage: «Kann eine solche unverhoffte Übereinstimmung mehr bedeuten als ein gefälliges Missverständnis?» Ja, sie kann es. In einer Zeit zunehmender Konsensknappheit haben terminologische Gemeinplätze die Funktion von Treffpunkten, bei denen man wichtige Fragen gemeinsam klären kann, auch wenn dabei letztlich oft nicht mehr herausschaut als ein «agreement to disagree». Aber dies ist gegenüber dem polemischen «Kampf aller gegen alle» schon ein riesiger Schritt in Richtung Zivilisation.

Selbst wenn wir einen Berg spalten und durchbohren, wird er von uns als Ganzes nicht begriffen.
Henry D. Thoreau, Walden, 1854, dt. Übers, von Siegfried Lang, Zürich 1943, S. 382.


1 Guy Berger, Commentaires, No 46 (été) 1989 – No 52 (hiver) 1990.
2 Benjamin Constant, De la liberté chez les modernes, Paris, Hachette, Livre de poche, collection Pluriel, 1980, S. 271.
3 Was ist und was heisst «sozial»?, in: Albert Hunold (Hrsg.) Masse und Demokratie, Zürich 1957, S. 71-85.

Schweizer Monatshefte – Heft 7/8, 1999 – Seite 11-16

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