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Ethik der individuellen und kollektiven Selbstbeschränkung

Lesedauer: 2 Minuten


(Schweizer Monatshefte – Heft 3, 1998 – Seite 1)

EDITORIAL

Die kombinierte Bereitschaft zu individueller und kollektiver Selbstbeschränkung spielt für das Überleben von Kulturen eine wichtige Rolle. In letzter Zeit mehren sich die politischen Vorstösse zugunsten kollektiv verordneter Selbstbeschränkung. Das persönliche Opfer soll dadurch erträglicher gemacht werden. Es tut offenbar wohl zu wissen, dass das, was man sich selbst versagt, auch den Mitmenschen verboten ist. Der Preis dafür ist allerdings hoch; denn das Risiko eines Irrtums trifft ebenfalls das ganze Kollektiv. Der Philosoph Hans Jonas hat angesichts der technologischen Entwicklung einen neuen kategorischen Imperativ formuliert: «Handle so, dass die Folgen deines Tuns mit einem künftigen menschenwürdigen Dasein vereinbar sind, d.h. mit dem Anspruch der Menschheit, auf unbeschränkte Zeit zu überleben.» Er hat damit Kants Forderung, dass die Maxime des persönlichen Handelns stets verallgemeinerungsfähig sein solle, erweitert und radikalisiert. Jonas lässt viele Fragen offen. Richtet sich sein Imperativ an Individuen oder an Kollektive? Welches der beiden Ziele hat im — nicht ganz unwahrscheinlichen – Konfliktfall Priorität? Welche Verhaltensweise trägt mehr zu einem künftigen menschenwürdigen Dasein bei, zum Beispiel in der Biotechnologie? Jedenfalls sind verfassungsmässige Forschungsbremsen aus dieser Sicht problematisch. Heute grassiert die Lust, allgemeine Regeln und Verbote aufzustellen und sich persönlich die Hintertüre offen zu halten, gegebenenfalls eine Ausnahme zu beanspruchen. Man ist beispielsweise grundsätzlich gegen das Züchten und Halten transgener Tiere, fordert gar ein verfassungsrechtliches Verbot, möchte aber für sich selbst bzw. für die eigenen Kinder doch nicht endgültig darauf verzichten, nötigenfalls ein lebensrettendes Medikament zu erhalten, das (im Ausland) gentechnologisch gewonnen wird. Gegen individuelle Verzichte aller Art ist nichts einzuwenden. Kollektiv verordnete Selbstbeschränkung sollte sich aber stets dem ethischen und politischen Test der dauerhaften und lückenlosen Individualisierbarkeit stellen, sonst bleibt sie pharisäische Heuchelei und führt als Selbstbetrug zu einer generellen Legitimitäts- und Vollzugskrise. Die Gesetzgebung müsste sich — frei nach Kant — auf folgende Maxime abstützen können: Beschliesse nur Gesetze, die als allgemeinverbindliche Norm auch auf die Dauer und im persönlichen Anwendungsfall kompromisslos gelten können.

ROBERT NEF

Schweizer Monatshefte – Heft 3, 1998 – Seite 1

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