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Prüfsteine liberaler Politik

Lesedauer: 4 Minuten

(Schweizer Monatshefte – Heft 10, 1995 – Seite 5-6)

POSITIONEN

Robert Nef

Politik kann als Prozess gedeutet werden, und demgemäss lassen sich — in Analogie — auch die Rollen der Kläger, der Beklagten, bzw. der Angeklagten, der Richter und der Verteidigung unterscheiden. Auf der Anklagebank sitzen im politischen Prozess zunächst einmal die Behörden, die als politisch Verantwortliche das staatliche Monopol des Zwangs handhaben, und die Wählerinnen und Wähler können an der Urne als «Richter» ihr Urteil fällen, während in der Öffentlichkeit beide Parteien und ihre «Anwälte» zum Wort kommen. Alle Mandatsträger haben das Recht und die Pflicht, sich zu verteidigen, denn es gibt ja durchaus legitime Gründe, aufgrund von gesetzlichen Grundlagen in das freie Spiel der Kräfte einzugreifen und auch gewisse Leistungen anzubieten. Entscheidend für die liberale Grundhaltung eines Behördemitglieds ist die konsequente und zurückhaltende Handhabung der gesetzlich beschränkten Machtbefugnisse und nicht der grosszügige Umgang mit dem Füllhorn der Umverteilung und das populäre Gewähren von Sondervorteilen. «Liberalitas» im Sinne der Freigebigkeit ist im Umgang mit Staatsmitteln aus liberaler Sicht gerade nicht gefragt. Aufgrund dieser Analogie zu einem Gerichtsverfahren lässt sich die Beweisführung im politischen Prozess anhand von vier Prüfsteinen charakterisieren.

Erstens: Vor allem Freiheit

«Im Zweifelfür die Freiheit im Sinne der Spontaneität und der Nicht-Intervention.» Auf dieser Regel beruht eine Kompetenzordnung, bei welcher der Staat für alles, was er unternimmt, den Beweis der Notwendigkeit erbringen muss. Dies geschieht aufgrund eines verfassungsrechtlichen Katalogs von Freiheitsrechten, der auch von demokratischen Mehrheiten zu respektieren ist. Ein solcher Katalog ist aus liberaler Sicht als Kompetenzvermutung zugunsten der Privatautonomie zu interpretieren. Er zählt die Freiheiten nicht abschliessend auf, sondern schützt grundsätzlich jedes in Gegenwart und Zukunft aktuell werdende Freiheitsbedürfnis. Freiheit wird nicht als Geschenk des Staates an seine Bürgerschaft aufgefasst, sondern als vorbestehender klagbarer Anspruch gegen den Staat.

Zweitens: Subsidiarität als Dezentralität

«Im Zweifel für die privatere und kleinräumigere Lösung.» Diese Regel ist nichts anderes als eine notwendige Präzisierung und Ergänzung des altbekannten Subsidiaritätsprinzips, gemäss welchem Aufgaben erst dann an die staatliche Gemeinschaft bzw. an die übergeordnete Gebietskörperschaft abgegeben wer- SCHWEIZER MONATSHEFTE 75. JAHR HEFT 10 5 POSITIONEN LIBERALE POLITIK den sollen, wenn sie nicht mehr erfüllt werden können. Aktuell ist heute nicht die Zentralisierung, sondern die Rückgabe von Aufgaben an problemnahe und problemlösungsfähige Gemeinschaften, die vertraglich, personell und zeitlich beschränkte Verbindlichkeiten schaffen und aufzwingend allgemeinverbindliche Dauerregeln verzichten können. Dies ist in Zeiten zunehmender Konsensknappheit ein unbestreitbarer Vorzug.

Drittens: Unschuldsvermutung

«Im Zweifelfür die Unschuld des Bürgers.» Dieser fundamentale Satz richtet sich in erster Linie gegen den Überwachungs- und Schnüffelstaat. Die Unschuldsvermutung ist ein Pendant zur Freiheitsvermutung und darf aus liberaler Sicht nicht unterschätzt werden. Die Linke hat sich in diesem Bereich oft liberaler gezeigt als die Rechte, und es ist zu hoffen, dass das Prinzip, unabhängig von den Gruppen, die es möglicherweise begünstigt, hochgehalten wird. Alles, was der Staat nicht verbietet, ist grundsätzlich erlaubt, wobei davon auszugehen ist, dass eine Mehrheit freiwillig weitergehende ethische Schranken respektiert. Das gegenwärtig bestehende Netzwerk von gesetztlichen Verboten und Geboten reduziert die Bereitschaft dazu, verleitet zu Übertretungen und zerstört mehr «öffentliche Ordnung», als es stiftet.

Viertens: Steuerskepsis

«Im Zweifel gegen die Steuerlast.» Steuern sind für die Finanzierung von Staatsaufgaben notwendig. Wer aber Steuern erhebt, muss im politischen Prozess – nicht nur einmal, sondern dauernd – den Beweis der Notwendigkeit (im ursprünglichen und engen Sinn) erbringen. Mit einer Staatsquote, die sich auch in der Schweiz der 50-Prozent-Grenze nähert, haben wir uns an Staatseingriffe in Einkommen und Vermögen gewöhnt, die es bisher im Lauf der Geschichte in Friedenszeiten noch nie gegeben hat. Es ist an der Zeit, endlich auch im Bereich der Abgaben zu einer friedlichen Zivilgesellschaft zurückzukehren.

Vom Zweifel zum begründeten Vertrauen

Die vier Regeln sind auf den ersten Blick ein Misstrauensvotum an die in diesem Zusammenhang «angeklagten» politischen Macht- und Verantwortungsträger. Weil es sich aber um Regeln in einem öffentlichen, fairen Prozess handelt, in welchem die Gegenseite (die ja z.T. in derselben Partei ist) durchaus ihre überzeugenden Gründe und Beweise vorlegen kann, dienen sie letztlich nicht dem Abbau, sondern dem Aufbau des politischen Vertrauens. Sie verschärfen auch nicht den Streit unter politisch Gleichgesinnten, weil sie nur eine Einigung auf Verfahrensregeln beinhalten. An welchem Punkt man sich von den Argumenten der Gegenseite überzeugen lässt, bleibt offen, und es stellt sich weniger die polarisierende Frage, wie «rechts» oder wie «links» (bzw. wie «wirtschaftsliberal» oder «sozialliberal») man reagiert, sondern wo sich — von Fall zu Fall und von Person zu Person — die Skepsis in eine Zustimmung verwandelt, wenn einmal die liberalen Zweifel überwunden sind. Ein radikaler Liberalismus provoziert daher keine unproduktiven Flügelkämpfe in einem ohnehin immer fragwürdigeren «Links-Rechts-Spektrum». Er zeigt einen Weg, den Liberale auf weite Strecken gemeinsam gehen können. Je radikaler die Skepsis gegenüber der Staatsmacht ist, desto schwerer müssen die Argumente wiegen, welche zugunsten einer Intervention bzw. einem staatlichen Leistungsangebot vorgebracht werden. Das rationale Gespräch mit den grundsätzlich Gleichgesinnten, die sich aufgrund von Argumenten früher als die Staatsskeptiker von der Notwendigkeit von Freiheitsbeschränkungen, Staatsaufgaben und Steuerlasten überzeugen lassen, bleibt auch für Radikalliberale stets offen. In einer dem Liberalismus und der Demokratie verpflichteten Partei ist es unvermeidlich, dass die einen eher die demokratische Identifikation («Der Staat — das sind wir alle») ins Zentrum stellen, die andern eher die liberale Skepsis («Der Staat darf nicht alles»)

Jedes Zusammenleben basiert auf einer Mischung von Identifikation und Abgrenzung, wobei erstere – vor allem im persönlichen Umfeld – überwiegen sollte. Die historischen Erfahrungen im Zusammenhang mit politischer Macht legen aber doch nahe, dass dort eine gewisse Abgrenzung, ja sogar ein gesundes Misstrauen im persönlichen aber auch im öffentlichen Interesse liegt. Wer in einer politischen Funktion über das Monopol des Zwangs verfügt, weil es ihm auf Zeit und auf Abruf anvertraut ist, sollte keine Mühe haben, sich aufgrund der vier Prüfsteine einem Test zu unterziehen und damit seine «Liberalismusverträglichkeit» unter Beweis zu stellen.

Unser politisches System steht heute unter dem Druck einer dramatisch zunehmenden Aufgaben- und Ausgabenlast, und eine grosse Zahl von Staatsklienten wird durch die Bereitstellung eines umfassenden staatlichen Dienstleistungsangebots und durch die Gewährung von staatlicher Unterstützung nicht zufriedener, sondern stellt – von Neid und Frustration getrieben — immer neue Forderungen an den Staat, der seinerseits die Gruppe der wirklich Bedürftigen nicht im erwünschten Mass aus der Sackgasse der Bevormundung herausführen kann. Wer diesen Staat an den Vorteilen misst, welche politische Mandatsträger für die eigene Gruppe von Betroffenen «herausholen», verkauft seine Stimme an die Meistbietenden und ruiniert damit das Gemeinwesen.

Schweizer Monatshefte – Heft 10, 1995 – Seite 5-6

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