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Sieben Thesen zum Wohlfahrtsstaat

Lesedauer: 4 Minuten


(Schweizer Monatshefte – Heft 3, 1995 – Seite 4-5)

POSITIONEN

Robert Nef

Die «Beförderung» der «gemeinsamen Wohlfahrt» gehört zu den verfassungsmässig verankerten Staatszielen der Schweiz. In den folgenden Thesen wird die Frage gestellt und die Diskussion eröffnet, ob der Wohlfahrtsstaat tatsächlich die soziale Wohlfahrt fördert und inwiefern die wohlfahrtsstaatliche Praxis zukunftsverträglich ist.

1. Der Staat kann soziale Probleme nicht befriedigend lösen.

Der Staat ist nicht nur ungeeignet, wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen, er ist auch unfähig, soziale Probleme zu lösen, die Kultur zu tragen und weiter zu entwickeln, ethische Werthaltungen und Verhaltensweisen zu garantieren, religiöse Bekenntnisse zu verbreiten und Lebenssinn zu vermitteln. Ohne ethisches Fundament und ohne die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Unterstützung Notleidender sind soziale Probleme nicht lösbar. Der Staat kann letztlich nicht sozial sein, und es ist unmöglich, soziales Verhalten von allen Menschen durch die Gesetzgebung zu erzwingen. Eine Ethik des gegenseitigen Helfens basiert immer auf Freiwilligkeit. Die wahre Förderung sozialen Verhaltens braucht eine freie Gesellschaft und eine Marktwirtschaft, welche auf freiwillig eingegangenen vertraglichen Beziehungen beruht.

Eine wirklich «soziale Demokratie» im ursprünglichen Sinn ist nur in Verbindung mit «Liberalismus» im ursprünglichen Sinn möglich.

2. Demokratie und Wohlfahrtsstaat sind auf die Dauer miteinander nicht verträglich.

Demokratie kann nur in einem Staat überleben, welcher seine eigene Zuständigkeit limitiert und vor allem die zulässige Steuer- und Schuldenlast und die Quote der Umverteilung begrenzt. Die Begrenzung des Wohlfahrtsstaates und der Ausstieg aus dem Teufelskreis wohlfahrtsstaatlicher Umverteilung ist kein Postulat der Ideologie oder der finanzpolitischen Effizienz, sondern eine Frage der Existenz und der Überlebensfähigkeit. Der Wohlfahrtsstaat ist nicht einfach «zu teuer», er führt zu einem Zusammenbruch des Gesamtsystems, das eine gemeinsame Willensbildung, in Verbindung mit einem kontinuierlich praktizierten Interessenausgleich zwischen den Betroffenen und den Beteiligten, ermöglichen sollte.

Wenn wir die rechtsstaatliche Demokratie erhalten wollen, müssen wir den Wohlfahrtsstaat um¬ bauen und abbauen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass dieser «geordnete Rückzug» auf demokratischem Weg sehr anspruchsvoll ist, vor allem wenn bereits mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Wahl- und Aktivbürgerschaft zu den Leistungsempfängern gehört und damit ein Interesse an der Erhaltung des status quo hat – ohne Rücksicht auf dessen längerfristige Finanzierbarkeit. Am Ende einer Sackgasse bleibt nur der Rückweg offen.

3. Der Staat kann als Umverteiler des Wohlstands nie gerecht sein.

Der Staat muss als «Hort des Rechts» stets den Anspruch einlösen können, in dem Sinn «gerecht» zu sein, dass er alle Bürger gleich behandelt. Dieser Anspruch ist bestenfalls im Bereich der öffentlichen Ordnung und der Justiz erfüllbar. In allen anderen Bereichen führt das politische Versprechen, «gerecht» oder «gerechter» zu sein, in die genzenlose Unzufriedenheit und in die grenzenlos wachsenden Ansprüche: in den Teufelskreis der Enttäuschungen und Frustrationen, die schliesslich auch das Vertrauen in das Funktionieren des Staates als Hüter der Ordnung unterminieren.

Je umfassender die Umverteilung ist, desto höher ist die allseitige Unzufriedenheit und Verdrossenheit.

4. Die Finanzkrise des Staates ist das Symptom einer tieferliegenden Krise.

Die wirkliche Krise des Wohlfahrtsstaates ist die Krise der totalen Überforderung durch nicht mehr einzulösende politische Versprechungen und durch Übertragung von Aufgaben an den Staat, in der Hoffnung, dass er deren Erfüllung in alle Zukunft erzwingen könne. Dieser Zwang stört und zerstört aber jene Bereitschaft, auf welcher Spontaneität, Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit beruhen, die einzigen langfristigen Garanten sozialen Verhaltens.

Dieses Verhalten entsteht und besteht aufgrund von bewährten, immer wieder neu verankerten und weiter entwickelten kulturellen und sozialen Traditionen, ohne die keine Gesellschaft längerfristig überleben kann.

5. Familien müssen selbsttragend sein.

Familien und vergleichbare Kleingruppen müssen im Normalfall selbsttragend funktionieren und sich dem entsprechenden Wohlstandsniveau ohne staatliche Umverteilung anpassen können. Sie sind die Versorgungs- und Vorsorgeinstitution «für die normalen Not- und Wechselfälle des Lebens». Sie können und sollen ergänzt und entlastet werden durch ein vielfältiges und massgeschneidertes Angebot auf dem privatwirtschaftlichen Versicherungsmarkt.

Der Generationenvertrag sollte – früher oder später — wieder aufgrund selbstbestimmter sozialer und wirtschaftlicher Beziehungen funktionieren, ohne dass dafür Zwangsabgaben erhoben werden und ein obligatorisches Sozialversicherungssystem ein lebenslängliches kollektives Sparen erzwingt. Vom Staat erhobene Sozialbeiträge sollten nur für jene 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung vorgesehen werden, die ohne sie nicht in der Lage sind, menschenwürdig zu überleben.

6. Keine Besteuerung ohne Begrenzung (no taxation without limitation).

Die heutige Steuer- und Abgabenlast ist ein Relikt aus Kriegs- und Krisenzeiten. Wir müssen wieder zu einer für Zivilgesellschaften in Zeiten relativen Friedens tragbaren Belastung zurückkehren, indem die Kompetenz zur Besteuerung auf allen Staatsebenen verfassungsrechtlich beschränkt wird.

Die Europäer mit ihrer von blutigen Kriegen geprägten Geschichte, welche auch das Steuersystem massgeblich beeinflusst hat, sind diesbezüglich – global gesehen – weder Vorbild noch Massstab.

Unser Abgaben- und Sozialversicherungssystem ist ein Relikt aus einer Kriegs- und Krisenzeit, und wir haben es bisher nicht geschafft, zur Normalität der nicht-interventionistischen Privatautonomie und einer nicht-inflationären Währung zurückzukehren.

Als Steuerzahler leben wir auch in rechtsstaatlichmarktwirtschaftlich orientierten Ländern immer noch wie in Kriegs- und Krisenzeiten, und die «fiskalische Abrüstung» hat noch nicht stattgefunden.

In einer friedlichen Zivilgesellschaft mündiger Bürger sollte die Staatsquote wieder auf den berühmten «Zehnten» des Mittelalters zurückkehren, der in Epochen galt, die nicht periodisch von totalen Kriegen heimgesucht worden sind (anstelle von gut 40 Prozent in der Schweiz, über 50 Prozent in der Bundesrepublik und über 70 Prozent in Schweden).

7. Gesucht ist eine «Strategie des geordneten Rückzugs».

Politik wird häufig als «die Kunst des Möglichen» definiert. Im Zusammenhang mit dem Abbau und Umbau des Wohlfahrtsstaates geht es aber um mehr. Wir stehen vor der Herausforderung, vor «der Kunst, das Unmögliche möglich zu machen».

Das «Wie» dieser Kunst, die Strategie, welche von einem als unbefriedigend empfundenen Zustand A zu einem als besser erhofften Zustand B führt, kann nur von Praktikern und Theoretikern, von Realisten und Utopisten gemeinsam erarbeitet und in die Tat umgesetzt werden.

Der aktuelle Zustand unseres Wohlfahrtsstaates ist nicht einfach ein Engpass, sondern eine Sackgasse. Die heutige Konstellation ist nicht zukunftstauglich, weil sie weder auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren kann noch die sozialen Leistungen erbringt, die gefordert und versprochen werden.

«Die Strategie des geordneten Rückzugs» tönt vielleicht zu konservativ und ist als Motto eines politischen Programms zu wenig attraktiv. Man kann dieselbe Strategie auch «Aufbruch zu neuen Ufern» nennen, denn Freiheit und Autonomie sind Ziele, die vor uns liegen und nie definitiv erreichbar sind.

SPLITTER

Es hat sich gezeigt, dass die Zulassung privater Angebote zur Ergänzung oder gar zum Ersatz staatlicher Leistungen am ehesten dann mehrheitsfähig werden, wenn ein überzeugendes derartiges Angebot bereits besteht (…) In der schweizerischen Politik lässt sich mit rein prinzipiellen Argumenten kaum etwas bewegen, wohl aber mit dem Nachweis praktischer Vor- und Nachteile.

Ulrich Gut, Aspekte des Liberalismus in der politischen Praxis, Stäfa 1994, S.27

Schweizer Monatshefte – Heft 3, 1995 – Seite 4-5

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