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Freiheit, gemeinsame Sicherheit und nachhaltige Entwicklung

Lesedauer: 10 Minuten


(Reflexion – Nr. 23, November 1990 – Seite 5-12)

Ein Beitrag zur Diskussion von Andreas Müller und Robert Nef1)

Mit dem Thema «Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung», welches der ökumenische Rat der Kirchen aufgegriffen und C. F. von Weizsäcker in seinen Publikationen vertieft hat, sind Problemkreise von grosser Bedeutung angeschnitten worden. Die europäischen, die schweizerischen und die Zürcher Kirchen haben das Thema aufgenommen und in verschiedenen Papieren dazu Stellung genommen.

Bevor wir auf einzelne Themen eingehen, möchten wir ein grundsätzliches Problem aufgreifen, welches in den Diskussionen immer wieder auftaucht. Wir fassen es in drei Thesen:

1. In der abstrakten Fragestellung verschwinden die Probleme

Mit den Stichworten «Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung» werden die Themen so allgemein angesprochen, dass sich alle einig sind. Die meisten Menschen haben eine persönliche Vision von Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung. Die Möglichkeiten einer Verwirklichung all dieser Visionen sind aber stets beschränkt. Wenn die Formulierungen zu absrrakt sind, werden die aktuellen konkreten Probleme nicht klar genug erkannt. Eine allgemeine Zustimmung zu absrrakten Forderungen steht dann unvermittelt einer diffusen und aktivitätslähmenden Meinungsvielfalt in Bezug auf konkrete Bedürfnisse und Massnahmen gegenüber.

2. Absolute Forderungen verhindern Lösungen und Konsens

Absolute Forderungen können das Verhältnis der Menschen zu Gott bestimmen. Für das Zusammenleben der Menschen ergeben sich aber daraus kaum Lösungen, da stets mit dem widersprüchlichen Verhalten verschiedener – auch gutwilliger – Menschen gerechnet werden muss, die immer wieder mit Zielkonflikten konfrontiert werden. Der für gemeinsame Lösungen erforderliche Konsens entsteht in der Regel nur aufgrund von Diskussionen und Kompromissen.

3. Fortschritte lassen sich nur erzielen, wenn die absoluten Forderungen in Machbares umgesetzt werden

Um miteinander konkrete Aufgaben zu erfüllen, ist es nicht notwendig, in allen «letzten Fragen» einig zu sein. Wenn die auf «letzte Fragen» ausgerichteten absoluten Forderungen zurückgenommen und in «Machbares» umgesetzt werden, ist ein Konsens für gemeinsames Handeln viel leichter zu finden. Kleine Schritte führen zu einem gemeinsamen Zwischenziel, sie entlasten die Diskussion und können mit der «Schwererziehbarkeit» des Menschen fertig werden. Die Hoffnung auf den kleinen Teilerfolg stellt ethisch bescheidenere, dafür aber erfüllbare Ansprüche. Dass ethische Bemühungen immer wieder auch an hohen und unerfüllbaren Zielen zu messen sind, soll nicht bestritten werden.

Realitätssinn ist kein Zeichen resignierten Kleinmuts, – im Gegentei. Er konfrontiert uns alle mit dem persönlchen Appell zur Nächstenliebe, der uns hier und jetzt erreicht und der unsere Verantwortung nicht mit der Anmassung der allgemeinen Weltverbesserung überfordert.

Das Rote Kreuz – beispielsweise schafft keinen Frieden, es ermöglichte und ermöglicht aber – durchaus unvollkommen – «Inseln der Menschlichkeih> inmitten von Kriegshandlungen.

Die Spannung zwischen absoluten Forderungen Gottes an den Menschen und unvollkommenen zwischenmenschlichen Kompromisslösungen in Politik und Gesellschaft findet sich im Grunde schon im Jesuswort «Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist». Sie ist auch das Thema von Zwinglis Predigt von der göttlichen und menschlichen Gerechtigkeit. Dass Friede und Kompromissbereitschaft miteinander verknüpft sind, belegen zahlreiche historische Erfahrungen.

In den grausamen Kriegen und Verfolgungen zur Zeit der Reformation und der Gegenreformation war der Friede durch verschiedene Gruppen, die sich im vollen Besitz der Wahrheit wähnten, immer wieder gebrochen worden. Das Leitwort von Thomas Hobbes, dass Gesetze auf der Autorität des Gesetzgebers gründen sollen und nicht auf Wahrheit (auctritas non ventas facit legem), beantwortete zwar weder die Frage nach der Wahrheit noch die nach legitimer Autorität, aber es wurde damit eine wichtige «Friedensformel» gefunden: Friede kann sich nur entwickeln, wenn Menschen und Menschengruppen auf totales Rechthaben und auf alle daraus abgeleiteten absoluten Forderungen verzichten und sich die volle Einsicht in die göttliche Gerechtigkeit nicht anmassen: Diese Erfahrung wird heute – auch in kirchlichen Verlautbarungen – oft zu wenig beachtet.

Freiheit als Voraussetzung und Ziel

Aus liberaler Sicht ist die Forderung nach Freiheit neben oder vor die Forderungen nach Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung zu stellen. Davon ist auch in den Thesen von C.F. von Weizsäcker die Rede, wenn er postuliert «keine Gerechtigkeit ohne Freiheit, keine Freiheit ohne Gerechtigkeit». Die wechselseitige Abhängigkeit der vier Forderungen zeigt das weite Feld, auf dem immer wieder neu das persönlich und gemeinsam Verpflichtende zu suchen ist.

Freiheit gepaart mit Verantwortung für jeden Menschen ist eine Kernforderung des Liberalismus. Die Freiheit soll vor allem den anderen gewährt werden und Verantworhmg soll jeder in erster Linie selber übernehmen. Diese Idealvorstellung steht in enger Beziehung zur christlichen Vorstellung, dass jeder in persönlicher Verantwortung vor Gott lebt.

Damit soll sich jeder Mensch in einem freiheitlichen Rahmen entfalten können
und selber für sein Tun verantwortlich sein. In der Gemeinschaft soll er aus freiem Willen solidarisch mit den Mitmenschen und tolerant gegenüber ihrem Denken sein. Diese Forderung ist in der gesellschaftlichen Praxis in den Rahmen des Rechts eingebunden. Er wird als «ethisches Minimum» durch die staatliche Gemeinschaft, welcher wir zwingend angehören, gesetzt und durchgesetzt.

Auf der Suche nach wirklichkeitsgerechten Herausforderungen

In Anknüpfung an die bewährte, schweizerische Tradition des Wirklichkeitssinns, möchten wir uns im Sinne unserer Thesen auch dafür einsetzen, dass die abstrakten Idealforderungen in Machbares umgesetzt werden. Ein erster Versuch einer solchen Umsetzung der Forderungen nach Freiheit, Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung führte zu folgender Formulierung:

Die Menschen sollen

  • einander gegenseitig Freiheit und Eigenständigkeit gewähren und zumuten;
  • die Mitmenschen befähigen, für ihre Existenz zu sorgen und sich in ihren Möglichkeiten zu entfalten;
  • Notleidenden in offener Zuwendung begegnen;
  • sich gemeinsam Sicherheit garantieren;
  • eine weltweit zukunftsverträgliche Entwicklung durch nachhaltige Nutzung und Pflege der Natur anstreben.

Wir begründen im folgenden den Versuch einer Umsetzung dieser Ziele in die Praxis und nennen stichwortartig Probleme und Fragen, welche nach unserer Ansicht in der kirchlichen Diskussion erörtert und beantwortet werden sollten.

Gerechtigkeit in Freiheit, das heisst zunächst: «den Mitmenschen befähigen, für seine Existenz zu sorgen und sich in seinen Möglichkeiten zu entfalten».

Wir Menschen können einander nie vollkommen gerecht werden. Wir haben aber die Möglichkeit, uns für ein Recht und eine Rechtssprechung einzusetzen, welche sich an der Suche nach Gerechtigkeit orientiert. Gerechtigkeit bedeutet für uns nicht, «allen das Gleiche» zu verschaffen. Es muss aber stets das Ziel unserer Bemühungen sein, jeden Menschen zu befähigen, selbst für seine Existenz und für seine Entfaltung zu sorgen. Hilfe und Fürsorge sind für den Empfänger immer nur das Zweitbeste. Sie sind in Notlagen und Ausnahmesituationen gerechtfertigt, in allen anderen Fällen führen sie zu Unselbständigkeit und Bevormundung.

Wer im gleichen Atemzug Gerechtigkeit und Frieden postuliert, weist zwar auf ein Grundproblem hin, aber er löst es nicht. Im Gegenteil: Der Friede ist eben gerade dadurch dauernd gefährdet, dass verschiedene Menschen einander ihre verschiedenen Vorstellungen von Gerechtigkeit gegenseitig gewaltsam aufzwingen wollen.

Solange es Unterschiede unter den Menschen gibt, wird es auch Menschen geben, die Gerechtigkeitsansprüche im Namen der Gleichheit anmelden. Alle Versuche, absolute Gerechtigkeitsansprüche einzulösen, haben in der Menschheitsgeschichte mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Friede kann dann entstehen, wenn die Menschen einander in Freiheit unterschiedliche Vorstellungen über Gerechtigkeit zugestehen und wenn sie auf die landesweite bzw. weltweite allgemeinverbindliche Durchsetzung ihrer Gerechtigkeitsidee verzichten. Auch unsere staatliche Rechtsordnung erhebt als zivile Friedensordnung nicht den Anspruch, allen Massstäben der Gerechtigkeit zu genügen.

Der Themenkreis Gerechtigkeit in Freiheit umfasst mehr als das Nord/Süd-Problem, welches heute im Mittelpunkt der Diskussionen um weltweite Gerechtigkeit steht. Die oft ausgesprochene These: «Entwicklungsländer sind arm, weil wir reich sind» reicht nicht aus, um die vielschichtigen und komplexen Verhältnisse in den Entwicklungsländern zu verstehen. Meist lassen es Klima, gewachsene Strukturen, Ausbildung, Fähigkeiten, Wünsche und Prioritäten der Bevölkerung nicht zu, in kürzester Zeit für alle Verhältnisse zu schaffen, in denen ein menschenwürdiges Leben ohne Hunger und Not auch längerfristig möglich wird. Eine wachsende Produktivität genügt oft nicht, die Bedürfnisse der noch stärker wachsenden Bevölkerung zu befriedigen.

Wir müssen uns hüten, mit der Propagierung unserer Ideen und Vorstellungen wieder eine neue Form von Kolonialismus zu betreiben, denn wir können ehrlicherweise nicht behaupten, dass wir den Entwicklungsländern schlechthin «das Bessere» bringen. In der Regel ist es uns auch kaum möglieh, die uns fremden Kulturen und Mentalitäten ganz zu verstehen. Hilfe von Aussen kann auch Bevormundung und Konkurrenz zur lokalen Produktion bedeuten und dadurch mehr schaden als nützen.

Auch in der Entwicklungs-Zusammenarbeit muss es unser Ziel sein, die Menschen zu befähigen, ihre Existenz selber zu sichern, damit sie selbständig werden. Wir müssen auch bereit sein, auf jene Einflussnahmen zu verzichten, die für uns vorteilhaft, aber für diese Länder schädlich sind. Offensichtliche Vorteile des Welthandels und einer überregional arbeitsteiligen Zivilisation dürfen wir ihnen aber nicht vorenthalten. Wir können helfen, die Infrastruktur auszubauen, und sollen vor allem auch die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern. Dabei braucht es Toleranz, Geduld und die Bereitschaft, nicht nur als lehrende, sondern auch als lernende aufzutreten. Es stellt sich auch die Frage, wie wir uns in den unvermeidlichen sozialen Konflikten dieser Länder verhalten sollen «Gerechtigkeit» gegenüber Entwicklungsländern wird allzu oft mit einem Schuldbekenntnis verbunden und steht in einem eigenartigen Gegensatz zu «Liebe» und «Barmherzigkeib. Wir betrachten dieses Sündenbockdenken als sachlich falsch und kontraproduktiv. Es führt zu einem unfruchtbaren Streit über die vermeintliche «Schuldfrage». Das zentrale Motiv unserer Hilfe soll die offene und freiwillige Zuwendung zu Notleidenden sein und die Schaffung von Voraussetzungen für Eigenständigkeit, Selbsthilfe und Teilnahme am Ganzen, die letztlich im Interesse aller liegen.

Friede in Freiheit, das heisst zunächst: «Sich gemeinsam Sicherheit garantieren»

Friede ist nicht etwas, das für sich allein existiert, Friede ist ein Beziehungsproblem. Wie für den Streit braucht es auch für den Frieden «zwei Partner», und der Friede ist dort gefährdet, wo Beziehungen nicht stimmen. Für gute Beziehungen braucht es Vertrauen, Verständnis und Toleranz zwischen selbständigen freien Partnern; und ein mehrheitlich akzeptierter rechtlicher Rahmen gewährt die notwendige Sicherheit als Basis.

Die Realität zeigt jedoch, dass die Welt voller Konflikte ist, welche mit Waffengewalt ausgetragen werden. Jede Konfliktspartei nimmt für sich in Anspruch «im Recht» zu sein und glaubt ihre berechtigten Forderungen nur mit Waffengewalt durchsetzen zu können.

Der Friede, der von Mächtigen durchgesetzt wird, ist nicht der Friede, den wir anstreben. Dem Intoleranten und Unwahrhaftigen, der Macht und Gewalt ausübt, kann nicht mit Toleranz begegnet werden. Wem der Friede in Freiheit wichtig ist, der muss sich ein klares Bild machen über die Unterschiede zwischen rechtsstaatlichen Demokratien und totalitären Parteidiktaturen.

Friede innerhalb eines Landes oder zwischen Ländern ist ohne Gewährung von Menschenrechten auf die Dauer nicht möglich. Weil wir glauben, dass über «Sicherheit» eher eine Einigung erzielt werden kann als über «Friede», fordern wir vorerst Sicherheit und freie Meinungsbildung. Sicherheit vor Gewalt und freie Meinungsbildung sind das überlebenswichtige Minimum. Wird es erreicht, so kann auf dieser Basis Friede in Freiheit entstehen.

Auch hier stellt sich für uns wieder die Frage, wie wir uns in Konflikten bei uns und in anderen Ländern verhalten sollen. Partei ergreifen und mitkämpfen oder neutral bleiben, vermitteln und ausgleichen, das sind die Positionen, die aus christlicher Sicht immer wieder neu zu prüfen sind. Dabei sind in zahlreichen Auseinandersetzungen durchaus verschiedene persönliche Stellungnahmen möglich, welche gegenseitig zu tolerieren sind. Wenn aber die Menschenwürde durch Gewalt und Unterdrückung verletzt und aus Prinzip missachtet wird, sind wir als Christen zur klaren Stellungnahme herausgefordert. Gegenüber einem Aggressor und Unterdrücker gibt es ein Recht auf gemeinsamen und persönlichen Widerstand. Gesinnungsneutralität und passives Dulden führt in solchen Situationen zur Mitverantwortung und zur Mitschuld, die schwerer wiegt, als die Schuld gewaltsamer Notwehr. Unser Ziel muss es sein, Konflikte zu vermeiden, die Konfliktursachen zu entschärfen und wenn dies nicht gelingt, vermittelnd aktiv zu werden. Beispiele für solche Aktivitäten sind die Vertretung von Staaten, die ihre diplomatischen Beziehungen abgebrochen haben, sowie die erwähnten Bestrebungen des Roten Kreuzes.

Aktivierung, Intensivierung und Ausbau solcher Dienstleistungen knüpfen an gute schweizerische Traditionen an. Auch das Schiedsgericht ist eine Institution, die sich seit den Anfängen der Schweiz bewährt hat. Sie geht von der Idee aus, dass es einem unabhängigen Gremium leichter fällt, eine für beide Seiten faire Lösung eines Streites finden. Im Rahmen der KSZE hat die Schweiz einen Vorschlag zur Schaffung eines internationalen Schiedsgerichts vorgebracht, der leider bisher abgeblockt wurde. Diese Idee verdient Unterstützung und Förderung.

Bewahrung der Schöpfung in Freiheit, das heisst zunächst: «weltweit verantwortete nachhaltige Nutzung und Pflege der Natur»

Jeder Mensch verbraucht mit seinen Bedürfnissen an Nahrung, Kleidern, Wohnung und Arbeit ein Stück Natur. Wer leben will, muss die Ressourcen der Natur nutzen. Diese Nutzung kann aber so intensiv werden, dass die Lebensgrundlagen für alle langfristig nicht mehr gesichert sind. In diesem Zielkonflikt zwischen Bedürfnissen und Ansprüchen der Menschen und der beschränkten Abgabe- und Aufnahmefähigkeit der Natur müssen wir leben als «Leben das leben will, inmitten von Leben das leben will» (Albert Schweitzer).

Wenn die dabei entstehenden Zielkonflikte nicht grundsätzlich genug gesehen werden, so findet man vorschnell Sündenböcke und schlägt aufgrund von «Feindbildern» untaugliche Lösungen vor.

Wer der Ansicht ist, der Mensch sei nur ein Schädling der Natur, der träumt von einer «Erde ohne Menschen» und idealisiert eine menschenleere Natur.

Betrachten wir aber den Menschen als Teil der Schöpfung, dann müssen wir uns dem Zielkonflikt stellen und damit rechnen, dass menschliche Lösungen immer Stückwerk sind. Anstelle der letztlich unerfüllbaren Forderung nach «Bewahrung der Schöpfung» wollen wir ehrlicherweise von möglichst nachhaltiger und sorgfältiger Nutzung und Pflege der Natur sprechen, wobei wir mit «weltweit verantwortet» das Postulat erheben, dass die Nutzung überall und langfristig gesichert sein sollte.

Unsere Umweltsituation ist dadurch gekennzeichnet, dass niemand weiss, wohin die Entwicklung führt. Der Ablauf der Zukunft ist nicht vorhersehbar, was nicht heisst, dass wir uns persönlich dazu keine Vorstellungen machen können und daraus keine Konsequenzen ziehen sollen. Wir müssen aber die Ungewissheit aushalten und uns bewusst sein, dass wir alles «nach dem gegenwärtigen Stand des Irrtums» beurteilen. Trotzdem erwächst uns aus dem empirisch gesicherten Wissen über gefährliche Stoffe und Verfahren eine zunehmende Verantwortung. In zehn bis zwanzig Jahren wird die nächste Generation noch mehr Zusammenhänge kennen und unser heutiges Tun besser bewerten können, und sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Fehler entdecken, welche der heutigen Generation anzulasten sind. Die nächste Generation wird aber mit der gleichen Wahrscheinlichkeit wieder eigene Fehler machen. Aus diesen Gründen müssen wir uns davor hüten, eine «grüne Inquisition» einzusetzen, welche unser gesamtes Verhalten gegenüber der Umwelt normiert und kontrolliert. Wie problematisch solche Verabsolutierungen sind, zeigt beispielsweise das sog. «Waldsterben», das heute aufgrund von Forschungsergebnissen viel differenzierter betrachtet wird. Der «Tod des Waldes ist nicht die notwendige Konsequenz der seinerzeit beobachteten Waldschäden.

Es ist nach unserer Meinung unfruchtbar, Ökonomie und Ökologie gegeneinander auszuspielen. Nimmt man die Ökonomie als «gutes Haushalten» beim Wort, so bedeutet «verantwortbare Nutzung» auch Pflege (cultura) der Natur, welche allein die Nachhaltigkeit der Entwicklung und damit den langfristigen Gewinn sicherstellt. Kurzfristige Ausbeutung durch Übernutzung bringt den Ruin. Wir müssen demnach zur Rettung der Umwelt nicht ein Gegenprinzip zur Ökonomie suchen, sondern deren gute, produktive Seiten verstärken. Gerade in ökonomischen Prinzipien wie im Verursacherprinzip liegen Möglichkeiten, die Umwelt zu schützen, ohne mit ihrer kultivierenden Nutzung permanente Schuldgefühle hervorzurufen.

Die Wirksamkeit von polizeilichen Verboten und Eingriffen ist stets nur so gut wie ihr Vollzug. Das Vollzugsproblem ist nur lösbar, wenn ein dauerhafter Konsens über die Notwendigkeit von Einschränkungen gefunden werden kann.

Dieser Konsens kann auf die Dauer in einem Klima des Zwangs weder entstehen noch überdauern. Es braucht zudem die wirksamen Signale des ökonomischen Preissystems, das die Knappheit anzeigt sowie den politischen und erzieherischen Umgang mit den Voraussetzungen und Folgen seines Funktionierens.

Eine weltweit verantwortete möglichst nachhaltige Nutzung der Natur (sustainable development) ist auf die menschliche Sorge um Mitwelt und Nachwelt angewiesen. Kein Mensch kann aber die Zusammenhänge der unendlich komplexen Schöpfung durchschauen und überblicken. Unser Wissen bleibt lückenhaft. Menschliche Verantwortung kann daher ihrem Wesen nach nur begrenzt wahrgenommen werden und bleibt stets Teilverantwortung. Der an den Schöpfer und an die Erlösung glaubende Mensch muss sich letztlich keine untragbare Gesamtverantwortung für den Fortbestand der Welt aufbürden bzw. anmassen. Er braucht weder als Einzelner noch als Mitglied einer Gruppe unter der Last einer dauernden Schuld gegenüber Mitwelt und Nachwelt zusammenzubrechen.

Vielleicht ist es gerade die Begrenzung auf eine Teilverantwortung, welche die Quelle des Muts ist, überhaupt Verantwortung zu übernehmen.

Wir sind alle als glaubende, hoffende und liebende Menschen aufgerufen, nach Kräften unseren Teil im frei gewählten und selbst verantworteten Dienst an Mitwelt und Nachwelt beizutragen. Dass wir dabei auf den für uns eher einfühlbaren Nächsten und auf das Nächste verweisen werden und nicht auf die Fernsten und das Fernste, und dass die von uns erwartete Nächstenliebe Bezug nehmen darf auf eine natürliche Selbstliebe ist tröstlich und zeugt davon, dass der Glaube den Menschen dann zum rechten Tun (zur Solidarität und zur Sorgfalt) herausfordert, wenn er ihn weder überfordert noch auf sich allein stellt und mit untragbarer Schuld belädt.

Zusammenfassung

Der Friede unter den Menschen und der Friede mit der Natur kann aus dem Geist menschlicher Rechthaberei heraus nicht geschaffen werden. Er ist ein göttliches Geschenk, das den Menschen guten Willens zuteil wird. Dieser gute Wille kann weder vom Staat noch von der Kirche erzeugt bzw. herbeigezwungen werden. Alle projizierten Feindbilder und aller Hass auf Einzelne und Gruppen stehen ihm im Wege. Er bedarf des guten Glaubens und der Hoffnung, und er äussert sich in der aus freier Überzeugung immer wieder neu getätigten Liebe.

1) Der hier in überarbeiteter und neu redigierter Form vorliegende Text basiert auf dem Bericht einer Arbeitsgruppe des Ausschusses «Kirche und Politik» der FdP des Kantons Zürich.

Personalien der Autoren:
Dr. sc. tech. Andreas Müller, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Hydromechanik und Wasserwirtschaft, ETHZ.
Robert Nef, lic. iur., Leiter des Liberalen Instituts Zürich und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Lendi, ETHZ.

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