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Editorial Reflexion Nr. 23, November 1990

Lesedauer: 2 Minuten


(Reflexion – Nr. 23, November 1990 – Seite 3-4)

Editorial

Gerechtigkeit als «Gemeinschaftstreue» und «tolerable justice»

Die in den «Reflexionen» schon verschiedentlich zitierte und kommentierte liberale «Dreierformel» «Offenheit, Vielfalt und Freiwilligkeit» ist gewiss in verschiedenster Hinsicht unvollständig. In den – allzu seltenen – Gesprächen über politische Grundsatzfragen werde ich immer wieder auf die Lücke hingewiesen, die im Zusammenhang mit dem Postulat der Gerechtigkeit, besonders der sozialen Gerechtigkeit und der von staatswegen praktizierten Solidarität zugunsten Benachteiligter offen bleibt. Ist diese «Lücke» einfach ein Beweis für einen mangelhaft entwickelten Gemeinsinn? Ist die Gerechtigkeit nicht der Angelpunkt von Staat und Recht und ist nicht der konstante Wille, jedem das Seine zuzuweisen ein Hauptmotiv der Politik? Brauchen wir nicht sogar einen auf die Mitwelt und Nachwelt erweiterten und vertieften Gerechtigkeits-Begriff als zentralen Ausgangsspunkt politischer Programmatik?

In dieser Nummer wird eine gemeinsame Auseinandersetzung mit der von F. von Weizsäcker geprägten Formel «Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung» abgedruckt. Darin wird nicht das Postulat der Gerechtigkeit als solches kritisiert. Man kann sich aber zu Recht die Frage stellen, wie denn ein Programm, das mit dem Posaunenstoss der Gerechtigkeitsidee beginnt, so unvermittelt schnell wieder zum Läuten der Friedensglocke kommen kann, sind doch die meisten Kriege und Konflikte gerade dadurch entstanden, dass es offenbar verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit gibt.

Man sollte vielleicht die Frage der Reihenfolge nicht überbewerten – vor allem wenn es um eine Optimierung von teilweise kontroversen Werten geht. Drei Grundwerte reichen wohl auch nicht immer aus, um eine politische Idee zu tragen.

Auch wenn es nicht möglich ist, die Vorstellungen über das jeweilige Gerechte vollständig zu harmonisieren, muss doch der Versuch, einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden und das optimal angesetzte «ethische Minimum» zu definieren, immer wieder gemeinsam unternommen werden. Auf die Idee, dass sich dabei sogar ein gemeinsamer Fundus von Menschenrechten begründen lässt, darf nicht vorschnell verzichtet werden.

Die Gerechtigkeit im Sinn von gemeinsam nach generellen Regeln bestimmten allgemeinverbindlichen Verhaltensnormen, die von staateswegen erzwungen werden dürfen und müssen, liegt vermutlich nicht so weit ausserhalb dessen, was sich gutwillige Menschen in Offenheit, Vielfalt und Freiwilligkeit gegenseitig zugestehen und garantieren.

Der biblische Begriff der Gerechtigkeit, Zedeka, kann mit «lebendiger Gemeinschaftstreue» übersetzt werden (Alois Odermatt, in: Arbeitsheft der «Kooperation Evangelischer Kirchen und Missionen» 1989). Gerechtigkeit beruht nach dieser höchst bemerkenswerten Deutung auf der Treue zu einem in gegenseitiger Verantwortung frei eingegangenen Bündnis. Eine Ergänzung der «Dreierformel» wäre aus dieser Sicht eher durch das «Prinzip Treue» als durch das «Prinzip Gerechtigkeit» vorzunehmen. Mit gutem Grund kann man aber darauf hinweisen, dass die Gerechtigkeit als unabdingbare Grundlage des Zusammenlebens in einer der Urschriften des Liberalismus figuriert, in jenem als «Liberales Manifest» bezeichneten Vortrag, den Adam Smith im Jahr 1755 gehalten hat. Smith nennt dort drei wesentliche Voraussetzungen für ein prosperierendes Gemeinwesen: Frieden, mässige Abgaben und eine erträgliche Handhabung der Gerechtigkeit (tolerable justice). Hier stimmt die Reihenfolge. Friede wird politisch und sozial erst möglich, wenn Mass gehalten wird und wenn Sorgfalt und Toleranz den mitmenschlichen Umgang prägen, bis an jene Grenze, wo die staatliche Justiz ihren Zwang konsequent anwenden muss.

Adam Smith ist vor 200 Jahren gestorben. Seine liberalen Ideen sind von bleibender und zunehmender Aktualität.

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