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Wehrwille aus Gewissensgründen

Lesedauer: 3 Minuten

(St. Galler Tagblatt, 12. November 1983)

«Weil die Schweiz kein anderes Land angreifen kann, habe ich keine Probleme mit ihr.» So äusserte sich kürzlich der deutsche Friedensforscher Dieter Senghaas, dem man sicher in diesem Urteil keine Selbstgerechtigkeit vorwerfen kann. In einem Fragebogen der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich finden wir demgegenüber u.a. folgende Fragen: «Wie stehen wir zur Waffengewalt als Instrument der Konfliktlösung und der Friedenssicherung? Welche mitmenschlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen sind von unserer Milizarmee zu erwarten, wenn diese sich darauf abstützt, dass die Schweizersoldaten zum Töten befähigt zu sein haben?» Offensichtlich erscheint hier eine Fülle von Problemen, die in einer eigenartigen Verstrickung präsentiert werden.

Für einen Liberalen gibt es keine unerlaubten Fragen, aber es ist das gute Recht jedes einzelnen, auch Rückfragen zu stellen und solche Fragen zurückzuweisen, die Auffassungen voraussetzen, welche nicht geteilt werden. Wer aus Überzeugung JA sagt zur Schweizerischen Sicherheitspolitik und zur verfassungsmässig verankerten allgemeinen Wehrpflicht, wird immer wieder mit Fragen konfrontiert, bei denen die Weichen für mögliche Antworten bereits falsch gestellt sind. Im Folgenden sollen vier Bereiche hervorgehoben werden, in denen verwirrende Fragestellungen und Pseudo-Alternativen besonders häufig anzutreffen sind:

  1. Wehrwille wird immer wieder mit «Freude am Knallen» verwechselt. Der Wille, sich zu wehren, ist aber der Wille zur Selbständigkeit schlechthin, zur Selbstbehauptung gegen aussen wie zum kritischen Engagement im Innern. Gerade die Möglichkeit der freien Meinungsäusserung z.B. in der Literatur oder auch in Friedensdemonstrationen gehört zu den unverzichtbaren Errungenschaften, für die es sich zu wehren lohnt. Jeder Wille nährt sich von Überzeugungen, die sich in der dauernden Überwindung von Zweifeln bewähren müssen. Der wirkliche Gegensatz zum Wehrwillen ist nicht die Kritik und der Zweifel, sondern die totale Gleichgültigkeit, die totale Anpassung und die totale Resignation.
  2. Gewalt und Ethik stehen in einem Spannungsverhältnis. Wer Gewalt ausübt, verletzt ethische Normen und übernimmt Schuld und Verantwortung dafür. Die grösste Zumutung für den Wehrmann ist nicht das Getötet-Werden (er teilt diese mit der Zivilbevölkerung) sondern das Töten-Müssen im Dienste des Gemeinwesens. (Dies wäre bei der Beurteilung der «Gleichwertigkeit» eines Zivildienstes mit zu berücksichtigen…). Aus dieser Zumutung wird meist direkt die Frage abgeleitet, ob man sich gegen Gewalt gewaltsam wehren dürfe. So betrachtet erscheint dann der Wehrdienst mit der Waffe allenfalls als etwas ethisch Fragwürdiges, aber «notfalls» oder «bis auf weiteres» Tolerierbares. Die Frage muss m.E. anders lauten: Darf man sich weigern, sich zu wehren – für den bedrohten Nächsten? Für das bedrohte Gemeinwesen? Der einzelne hat die Pflicht, abzuwägen, welches Verhalten tatsächlich auch längerfristig Gewalt, Leid und Not vergrössert bzw. verkleinert. (Gegenüber Nazideutschland hätte dieses Abwägen wohl zu einem eindeutigen Resultat geführt.) Darf man untätig zusehen, wenn Dritten Gewalt angetan wird? Darf man individuell, um selber «ohne Schuld» zu bleiben, auf das Wehren (incl. «zum Töten befähigt sein») verzichten, ohne dadurch mitschuldig zu werden an dem, was in der Folge andern angetan wird? Bert Brecht hat auf diese Fragen eine eindeutige Antwort gegeben, die allerdings eine persönliche Auseinandersetzung mit diesen Grundfragen nicht ersetzt: «Es wird kämpfen für die Sache des Feinds, wer für die eigene Sache nicht gekämpft hat.»
  3. Der Sonderfall Schweiz darf nicht strapaziert werden, aber man hat gelegentlich den Eindruck, dass wir an unnötigem Problem-Import leiden. Es ist sicher nicht verboten, die Strategie der Grossmächte zu kritisieren und Ratschläge an die Grossmächte dieser Welt zu formulieren, die auf die Abschaffung ihrer Armeen hinauslaufen. Es ist aber bedauerlich, wenn dabei vergessen geht, dass die schweizerische Sicherheitspolitik, die sich auf eine rein defensiv gerüstete, mannschaftsstarke, relativ kostengünstige Milizarmee ohne Atomwaffen abstützt, tatsächlich Modellcharakter besitzt. Nicht die utopische Forderung nach Abschaffung von einzelnen Armeen, nicht der selbstmörderische Verzicht auf die eigene Armee, sondern die gezielte Propagierung des «Schweizer Modells der Sicherheitspolitik» könnte einen echten Beitrag zur globalen Friedenssicherung bilden.

Robert Nef ist Geschäftsführer am Liberalen Institut in Zürich und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung an der ETHZ.

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